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Scheidungsversuch ! (Gelesen: 1.280 mal)
RL
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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22.07.2005 um 16:59:46
 
Hallo,

erst einmal kurz die Geschichte !

Vor jetzt fast 5 Jahren habe ich eine Vietnamesin mit Kind kennengelernt und wir haben dann gut 1 1/2 Jahre ganz normal wie eine Familie zusammen gelebt.
(Sie hatte damals keine gültigen Papiere und auch keine Aufendhaltsgenemigung aber das konnten wir mit einem Anwalt alles soweit klären und sie konnte legal ausreisen)
Dann haben wir ein Heiratsvisum beantragt und es auch recht schnell bekommen, innerhalb 3 Monaten war sie zurück. Ein paar Monate später war dann die Hochzeit.  Innerhalb 2 Wochen haben wir auch alle notwendigen Formalitäten erledigt wie Aufendhaltsgenehmigung, Arbeitserlaubnis und Krankenversicherung.
Als sie das alles hatte fingen die ersten Schwierigkeiten an. Erst waren es 2 Tage in der Woche wo sie bei einer "Freundin" übernachtete dann waren es schon 4 ... und ich wurde nun etwas sauer und sagte ihr das es so nicht geht und was eigendlich mit ihr los sei !? Aber es kam keine Antwort.
Dann war sie wie gesagt 4 Tage in der Woche woanders und an den 3 wo sie zu Hause war übernachteten dann so 2 - 3 Freundinnen bei uns.
Das ganze ging so einen Monat, dann kam ich eines Tages von der Arbeit und stellte fest das alle ihre Sachen inkl. Reiskocher weg waren.
Es kamen nur noch Ausreden wie "Ich muss einer Freundin helfen" und wenn so oder dieses dann kommt sie nach Hause bla, bla,bla.
Vor gut 2 Jahren habe ich dann die Scheidung eingereicht aber bis heute noch keinen Termin !
Weil alle Adressen die sie mir gegeben hatte nicht stimmten , selbst die Anschrift die beim Einwohnermeldeamt gespeichert war war falsch. Ich habe dann bei der Ausländerbehörde nach gefragt ob sie eine Anschrift hätten aber ich habe keine bekommen.
Durch Zufall habe ich nun vor ein paar Wochen jemanden von damals (Vietnamese) getroffen der mir eine Anschrift gab und auch einen Telefonnummer. Ich habe das überprüft und meinem Anwalt mitgeteilt.
Aber nun hat sich rausgestellt das sie mit einem Vietnamesen zusammen lebt und jetzt im 7-8 Monat schwanger von dem ist!
Nun bin ich etwas beunruhigt, weil ja wenn ein Kind in der Ehe geboren wird der Ehemann automatisch als Vater gilt.
Und vor allem ihre 3 Jahre Aufendhalt sind ja eigendlich seit 19.März 2005 abgelaufen. Die Ausländerbehörde ist aber unterrichtet das die Eheliche Gemeinschaft nach der Hochzeit nie bestanden hat. Im Prinzip ist es mir egal ob sie hier in Deutschland ist oder in Vietnam, ich will einfach nur ein Ende.
Mir wurde damals gesagt das kurz bevor die 3 Jahre ablaufen ein Termin mit uns gemacht wird um zu prüfen ob die Ehe.. noch besteht. Aber ich habe nie etwas bekommen.
Sollte in den nächsten Wochen oder Monaten eine Scheidung stattfinden, behält sie einen Aufendhaltsstatus oder muss sie ausreisen? Sie hat mich ehrlich gesagt 2 Jahre lang belogen nur um diese Aufendhaltserlaubnis zu bekommen um hier bleiben zu können. So ist es wohl!

RL
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 22.07.2005 um 19:21:38
 
Hallo RL,

möglicherweise käme in Deinem Fall sogar eine Eheaufhebung in Frage, da seitens der Frau ja wohl nie die Absicht bestanden hat, eine ehel. Lebensgemeinschaft mit Dir zu führen.

Lennart hat zum Stichwort "Eheaufhebung" hier im Forum schon einiges geschrieben. Einfach mal über den Suchbutton suchen.

Bezüglich des Kindes kannst Du sofort nach der Geburt die Vaterschaft anfechten. Wie das geht, musst Du erfragen, ich weiß darüber nichts Näheres.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 22.07.2005 um 19:50:04
 
Zitat:
Bezüglich des Kindes kannst Du sofort nach der Geburt die Vaterschaft anfechten. Wie das geht, musst Du erfragen, ich weiß darüber nichts Näheres.


Kannst Du unten bei
Personenstandsrecht
und den links zum BGB nachlesen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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RL
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 22.07.2005 um 20:20:42
 
Hallo,
ich hatte schon in Erwägung gezogen die Ehe "Annullieren" zu lassen aber mein Anwalt sagte mir das es nicht mehr geht, nur in den ersten 12 Monaten! Ich hatte etwas zu lange Geduld!
Gegenüber einer Scheidung ist die Heirat mit einer "Ausländer/in " ein Klacks!
Ich weiss nur der Vietnamese mit dem sie jetzt zusammen ist war damals ein "guter Freund" !("Ich nur helfen..." Er war hier verheiratet , mit einer Vietnamesin, und hatte oder hat immer noch 2 Kinder und nach meinen Infos jetzt geschieden ist. Welchen Aufendhaltsstatus er hat weiss ich nicht! Ich habe nur gehört das sie eine Vaterschaftsanerkennung haben soll!? Aber wie ich es kenne, solange man verheiratet ist ...
Mich nervt nur das sie die Scheidung so in die Länge zieht!
Bevor ich ihre Anschrift jetzt bekommen habe sagte mir mein Anwalt das wir jetzt eine "Öffendliche Zustellung" des Scheidungstermins anstreben aber das dauert nochmal mit allem drum und dran 1-1,5 Jahre ! Mit aushängen u.s.w. !
Kann ein anderer Mann solange sie verheiratet ist die Vaterschaft anerkennen und Rechtswirksam oder nicht !???
Mir reicht ein kompetentes JA oder Nein!

Schönen Abend
RL
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