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TouriVisa ablauf (Gelesen: 1.220 mal)
MrMargo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag TouriVisa ablauf
21.07.2005 um 20:44:44
 
Ich grüsse euch......
durch zufall bin ich in dieses forum geplummst......und war sehr überrascht und interessiert

hier nun etwas zu mir......
durch diverse aufenthalte (arbeit) in Marokko habe ich eine interessante frau kennengelernt.Zur zeit sehen wir uns täglich via cam und mailen.
Gerne würde ich sie näher kennenlernen und sehen wie ein zusammenleben auf längere zeit ist,daher habe ich mich entschlossen sie mit einem touristen visa nach d-land zu holen.
Ich möchte das sie 3 monate bei mir lebt um zu sehen wie sie in d-land klarkommt...ob es ihr zusagt....ob ich zu ihr passe....sie zu mir passt...
Da sie auch etwas deutsch spricht kann man das ja gleich mit ausbauen.
Hier in dem forum stehen ja einige interessante dinge........jedoch oft halt nur teilbereiche.
Gibt es einen "Ablaufplan"wie man sowas am besten anstellt?
Ich bin ende Aug.in Marokko......kann das helfen??

Kann mit jemand sagen ob ein "Ablauf" so in etwas aussehen kann?

1.                 Verpflichtungserklärung mit Bonitätsprüfung einholen     ca 20€
2.                 Der Gast beantragt ein Visum in der Botschaft/Konsulat
2.1               Verpflichtungserklärung muß vorliegen
2.2   FragezeichenMuss eine KV abgeschlossen werden?                
                     und muss die police vorliegen?Man weiss ja nicht ob das
                     Visum erteilt wird         kostet ca 100€ 90tage
http://www.elviab2b.de/reiseversicherung/incoming_krankenversicherung.html ;
2.3   FragezeichenMuss hin und rückflug gebucht sein?und vorliegen??
                   auch hier weiss man weiss ja nicht ob das Visum
                   erteilt wird und zu welchem zeitpunkt
2.4   FragezeichenBring es etwas wenn man einen persönlichen
                   brief durch den Gast an die Visastelle übergibt?
                   Oder man selbst dabei ist.....wenn das geht.....
                   um zu erklären wie der sachverhalt aussieht?
3      FragezeichenWielange braucht die bearbeitung in der regel?
4      FragezeichenAb wann ist das Visa dann gültig??sofort?
5      FragezeichenWie sollte man sich bei ablehnung verhalten?Remonstration
5.1             Persönlich vorstellig werden?   
5.2             Schriftlich um aufklärung bitten?


ich danke euch  schonmal..........bin echt gespannt

ps.der alterunterschied beträgt 10 jahre  ich 40........sie 30
als nicht mehr n junges ding...........aber ohne arbeit....lebt noch bei ihren eltern



ich grüsse euch  Mr Margo







     
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brickbat
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Antwort #1 - 22.07.2005 um 11:37:20
 
Auf jeden Fall benötigt Deine Bekannte eine Verpfichtungserklärung bei deren Aufnahme von der Behörde eine Bonitätsprüfung vorgenommen wird.  Eine Krankenversicherung ist eigentlich nicht nötig da sich die VE auf sämtliche Kosten incl. evtl. entstehender Krankenkosten erstreckt. Zu Deiner eigenen Sicherheit würde ich aber empfehlen, beim ADAC oder so eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Krankenkosten können ja schnell ins Uferlose ausarten. Das ist aber schon alles was Du von hier aus machen kannst. Die Beantwortung aller anderen Fragen liegt im Ermessen der Botschaft, bei der das Visum beantragt wird. Eine generelle Regel gibt es nicht, die Entscheidung über Erteilung oder Nichterteilung liegt im Ermessen und braucht gegenüber dem Antragsteller nicht begründet zu werden. Grundsätzlich kann man wohl sagen, daß, je sicherer die Botschaft sein kann das es sich nicht um einen fingierten Besuch zum Erwerb eines Daueraufenthaltsrechtes handelt, desto eher wird sie geneigt sein ein Visum zu erteilen. Zum Nachweis dafür kann es auch sein, das die Lebensumstände wie z. B. Beruf, Einkommen etc. in Marokko überprüft werden.  Ich empfehle Dir, vor Deiner Reise Kontakt mit der Botschaft aufzunehmen und dort nachzufragen, welche Unterlagen außer der VE erwartet werden.
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