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Passverweigerung wegen nicht geleistetenWehrdienst (Gelesen: 1.396 mal)
Stephie1986
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Passverweigerung wegen nicht geleistetenWehrdienst
20.07.2005 um 11:50:09
 
HI,

Ich habe folgendes Problem: Ich bin mit einem Türkischen Staatsbürger verheiratet und wir haben einen gültigen Reisepass gehabt, jedoch hat das Türkische Konsulat gesagt, die Ausländerbehörde muss den Pass einziehen obwohl wir verheiratet sind. Wir haben einen Ausweisersatz bekommen für zwei Jahre, nun waren wir jetzt auf dem Konsulat um zu fragen warum wir den Pass abgeben mussten. Die Ausländerbehörde hat gesagt wir müssen zum Konsulat und uns einen neuen Reisepass machen lassen.
Das Konsulat hat gesagt sein Pass steht in der Türkei nicht im Computer drin und wir brauchen eine Bescheinigung von der Ausländerbehörde das sein Asylantrag abgelehnt wurde. Mein Mann war wieder auf dem Konsulat gewesen da wurde ihm gesagt er kriegt keinen neuen Pass weil er seinen Wehrdienst nicht gemacht hat.
Ich wollte wissen ob er unbedingt einen Reisepass braucht oder auch nur mit dem Ausweisersatz in Deutschland leben kann oder gibt es noch andere Möglichkeiten um an einen neuen Pass zu kommen.

Danke schonmal

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Mick
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Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Geschlecht: male
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Passverweigerung wegen nicht geleistetenWehrdi
Antwort #1 - 20.07.2005 um 21:45:56
 
Hi,
er genügt der Passpflicht auch mit einem Ausweisersatz.
Fraglich dürfte jedoch sein, ob die Ausstellungsvoraus-
setzungen vorliegen. Ein Ausweisersatz darf nicht ausge-
stellt werden, wenn die Passbeschaffung zumutbar ist.
Allein die Weigerung diesen wegen fehlender Ableistung
des Wehrdienstes nicht auszustellen, führt nicht zur Un-
zumutbarkeit.
Anders könnte es z.B. sein, wenn der Wehrdienst ge-
fordert wird, ihm eine Trennung von der Familie nicht zu-
gemutet wird; hiervon geht man regelmäßig aber erst
aus, wenn man mit einer deutschen Staatsangehörigen
verheiratet ist und ein Kind in der Familie lebt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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