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Fiktionsbescheinigug Passersatz (Gelesen: 6.565 mal)
kirsche17
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
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26.06.2005 um 01:08:48
 
Guten Abend,

ich habe eine dringende Frage.
Ich habe zurzeit nur eine Fiktionsbescheinigung und muss in 4 Wochen dringend nach Türkei.

Ich habe eine Vietnamesiche Staatsangehörigkeit , bin aber in Deutschland geboren und
lebe  schon mein ganzes Leben hier.

Meine Eltern haben dagegen eine Deutsche Staatsangehörigkeit .
Meine Fiktionsbescheinigung ist am 7.Juli 2005 abgelaufen
und ich brauche unbedint ein Passersatz oder ein Reisedokument .

Muss ich mich an die Ausländerbehörde wenden , oder
an die Vietnamesiche Botschaft.

Wie lange dauert es, bis ich diesen Passersatz oder Reisedokument bekommen.

Ich freu mich auf eine Antwort
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Mick
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Antwort #1 - 26.06.2005 um 19:54:59
 
Hallo,
vor einem Gang zur Ausländerbehörde solltest Du zu
Deiner Botschaft gehen. Diese ist dafür zuständig, ihre
Staatsangehörigen mit Pässen etc. zu versorgen.

Keine Ahnung ob Vietnamesen für die Türkei ein Visum
benötigen. Eine Fiktionsbescheinigung stellt jedenfalls
ein solches nicht dar. Du kannst damit zwar ggf. wieder
nach Deutschland einreisen, das Hauptproblem dürfte aber
die Ausreise aus D. und die Einreise in der Türkei sein.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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kirsche17
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
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Antwort #2 - 26.06.2005 um 20:04:27
 
Aber ist es denn überhaupt möglich,
ein Reiseausweis von der Vietnamesischen Botschaft zu bekommen,
obwohl ich in Deutschland geboren bin ?

Die Vietnamesische Botschaft hat doch wahrscheinlich keine
Daten über mich.

Ich brauche einfach nur ein Reiseausweis in 3 Wochen
und weiß nicht wie und ob das möglich ist.

Die Ausländerbehörde hat mein Reisedokument weggenommen
und mir eine Fiktionsbescheinigung gegeben.

Kann mir die Behörde nicht das Reisedokument wieder geben
und es einfach verlängern ?

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Mick
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Antwort #3 - 27.06.2005 um 07:08:23
 
Zitat:
Die Ausländerbehörde hat mein Reisedokument weggenommen
und mir eine Fiktionsbescheinigung gegeben.


Hi,
Du solltest mal dringend mit Deiner Ausländerbehörde sprechen
und klären, warum das Reisedokument eingezogen wurde.
Möglicherweise klärt sich die Sache dahingehend auf, dass nun
ein Reiseausweis für Ausländer (Nachfolger des Reisedokumentes)
ausgestellt werden soll. Außerdem wird der "Pass" ja auch für die
Einbringung eines neuen Aufenthaltstitels benötigt.
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kirsche17
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
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Antwort #4 - 27.06.2005 um 12:34:07
 
Ich habe eine Fiktionsbescheinigung die bis 13.07.2005 gültig ist.
Angekreuzt ist :
Der Aufenthaltstitel als fortbestehend.

Wenn die Bescheinigung nicht mehr gültig ist,
ist dann meine Aufenthaltserlaubnir auch abgelaufen ?
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Mick
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Antwort #5 - 27.06.2005 um 13:02:30
 
Zitat:
Ich habe eine Fiktionsbescheinigung die bis 13.07.2005 gültig ist.
Angekreuzt ist :
Der Aufenthaltstitel als fortbestehend.

Wenn die Bescheinigung nicht mehr gültig ist,
ist dann meine Aufenthaltserlaubnir auch abgelaufen ?


Hi,
der Aufenthaltstitel gilt als fortbestehend bis zur Entscheidung
der ABH über den gestellten Antrag, unabhängig von der Gültig-
keit, die auf der Fiktionsbescheinigung steht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #6 - 27.06.2005 um 13:10:37
 
Erst mal DANKE DANKE für die Antworten,
die haben mich sehr viel weiter gebracht.

Also ich habe ja Probleme mit der Ausländerbehörde und der Vietnamesichen Botschaft.

Dazu habe ich mehrere Fragen.

1. Mein Reisedokument wurde ja von der Ausländerbehörde genommen,
kann ich denen nicht einfach sagen ,
sie sollen ihn verlängern ?

2. Ich habe im Internet gelesen , dass man sich beim Bundesgrenzschutz ein Reiseausweis beantragen lassen kann.
Ich habe eine Fiktionsbescheinigung, die ja dann bestätigt ,
dass ich einen Aufenthaltstitel als fortbestehend habe,
ich habe eine Geburtsurkunde, ein Schülerausweis, ein Mofaschein,
die mir meine Identität gläubig machen.
Ist es dann möglich mir dort ein Reiseausweis machen zu lassen ,
wenn es mit der Ausländerbehörde nicht klappt
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Antwort #7 - 27.06.2005 um 14:12:38
 
Hallo!

Ich kann nur den 2. Teil deiner Frage beantworten.

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit eines Notreiseausweises (§ 13 AufenthVO), allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Die sind aber in deinem Fall leider nicht relevant, da die Türkei den deutschen Notreiseausweis für Ausländer, als auch im Übrigen den Reiseausweis als Passersatz (für Deutsche) nicht anerkennt. Von daher geht diese Möglichkeit nicht ... sry.

Gruß
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Antwort #8 - 27.06.2005 um 16:05:03
 
Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird jedoch ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einer türkischen Auslandsvertretung (Generalkonsulat oder Botschaft) einzuholen ist.

Einreise Bestimmungen der Türkei
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Antwort #9 - 27.06.2005 um 18:17:14
 
Das mag für Reisedokumente gelten, die eine Rückkehrberechtigung nach Deutschland enthalten ... und genau das ist bei einem Notreiseausweis grds. nicht gegeben ... Und aus Erfahrung kann/muss ich (leider) sagen, dass wir Reisende hatten, die trotz dieser Reiseausweise die Einreise in die Türkei von den türkischen Behörden untersagt wurde (seit dem gibt es einen Erlass des BMI, dass diese nicht mehr für Reisen in die Türkei ausgestellt werden dürfen!) ... und wir haben jeden Tag damit zu tun ... ach ja ... selbst die USA erkennen den Notreiseausweis oder den Reiseausweis als Passersatz nicht an!

Also hilft dir nur der Gang zur ABH. Und für diesen Bereich können hier andere sprechen ...
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Antwort #10 - 27.06.2005 um 18:31:59
 
Ich war gerade ebend bei der Vietnamesisches Botschaft.
Da ich zurzeit nur eine Fiktionsbescheinigung habe ,
konnte ich meine Identität nicht beweisen.

So und so haben sie wahrscheinlich keine Daten über mich,
da ich in Deutschland geboren bin.

Nun, also morgen werde ich zur Ausländerbehörde gehen
und mit ein Reisedokument beantragen.

Wie lange würde das denn dauern ?
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Antwort #11 - 15.07.2005 um 13:15:03
 
Zitat:
Hi,
der Aufenthaltstitel gilt als fortbestehend bis zur Entscheidung
der ABH über den gestellten Antrag, unabhängig von der Gültig-
keit, die auf der Fiktionsbescheinigung steht.


Hallo Mick

Wo steht das den genau? Den mir wurde heute gerade das Gegenteil Mitgeteilt Fiktionsbescheinigung abgelaufen (Frage hatte ich hier im Forum) Aufenthaltsstatus erloschen! Obwohl die ABH bisher noch keine Entscheidung zugestellt bzw getroffen hat.

Gruß Asal
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Überall wo ich hinkomme lernen die Kinder die Geschichte der Kriege. In den Geschichtsbüchern steht, wer gekämpft hat, wer gewonnen hat, wer unterworfen wurde. Niemand erzählt, wann wir einen Krieg vermeiden konnten oder wann wir zu einem Kompromiss kamen. Wir haben keine Geschichte des Friedens, wir haben nur eine des Krieges.
 
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Antwort #12 - 15.07.2005 um 23:14:43
 
Zitat:
Wo steht das den genau?


Hi Asal,
schau mal in § 81 AufenthG (Link oben über Gesetze).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #13 - 16.07.2005 um 08:32:24
 
Zitat:
Hi Asal,
schau mal in § 81 AufenthG (Link oben über Gesetze).


Hi Mick,

auf den § 81 AufenthG Berufe ich mich seit knapp 4 Monaten  Zwinkernd aber anscheinend gehen hier in Hessen die Uhren anderst  Traurig , hier heißt es Bescheinigung abgelaufen Aufenthaltsstatus Futsch ( Da ist der Amtsleiter Knallhart ..Zitat von der zuständigen Sachbearbeiterin) obwoh wir vor Ablauf der Fiktion versucht haben mit Vollmacht eine Verlängerung zu erhalten die uns verweigert wurde ...

Gruß Asal


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