Hallo Petero,
Zitat:Ich halte einen Einkommenstuerbescheid immer noch für das einzige amtliche Dokument, Einkünfte nachzuweisen
Den Einkommensteuerbescheid vorzulegen, ist eine gute Sache, jedoch ist der oft nicht mehr so aktuell ... mein letzter, der mir vorliegt, ist aus dem Jahr 2003 ... In der Zwischenzeit kann sich viel geändert haben, so dass die Ausländerbehörde durchaus auf eine Verdienstbescheinigung etc. bestehen kann.
Als ich meine Schwägerin und ihre Familie einlud, reichte die aktuelle Einkommenüberschussrechnung - einfach ein Computerausdruck, nicht einmal von der Steuerberaterin unterzeichnet (ich war damals selbständig) und sonstige mündliche Angaben. Allerdings kennen mich die Leute auf unserer Ausländerbehörde mittlerweile ja auch ganz gut (s. meine Homepage) und wissen, dass ich keinen Schmu mache.
Zitat:Doch sie wollten einen "aktuellen Bauplan", ein von mir gefertigter Grundriss könnte ja "geschönt" sein.
Das finde ich ehrlich gesagt übertrieben, vor allen Dingen, wie "aktuell" soll der Plan denn sein? Es wäre in meinen Augen eine nicht vertretbare Härte, wenn jetzt ein Architekt kommen müsste, ausmessen und einen neuen Plan erstellen müsste, was ja auch einiges an Kosten verursacht. Würde evtl. doch ein von Dir gezeichneter Grundriss reichen mit einer eidesstattlichen Versicherung Deinerseits, dass die Maße nach bestem Wissen und Gewissen und korrekt eingegeben sind? (wäre preisgünstiger als die Variante mit dem Architekten ...)
Aber normalerweise sollte man sich da mit den Sachbearbeitern einigen können. Wenn Du mit den Sachbearbeiterin nicht reden kannst, bitte um ein Gespräch mit dem Vorgesetzen.
Zitat:Also einen Hinweis, eine Liste mit Anbietern, die auch dann von der Behörde akzeptiert werden, sollte man doch erwarten dürfen.
Das kannst Du auf keinen Fall verlangen ...
1. Es ändert sich laufend bei den Versicherungen was - wieso soll die
ABH verpflichtet sein, hier immer aktuelle Infos bereitzuhalten?
2. Der
ABH könnte Schleichwerbung / Käuflichkeit vorgeworfen werden, wegen der Reihenfolge in der Aufzählung oder weil vielleicht doch die eine oder andere Krankenkasse fehlt.
3. Der Antragsteller - so er denn Internet oder zumindest Telefon und ein Telefonbuch hat - kann sich problemlos selbst informieren.
Zitat:will ja keine Leute einladen, von denen anzunehmen ist, daß sie nicht wieder zurückkehren wollen
Das weißt
Du, aber wissen das auch die Sachbearbeiter? Fakt ist doch, dass immer wieder Leute zu denen kommen, ihnen alles Mögliche erzählen, um ein Visum zu erhalten und hinterher stellt sich heraus, dass alles gelogen ist ...
Leider können die Sachbearbeiter dem Antragsteller nicht ins Gehirn schauen - wenn Du an einen Sachbearbeiter geraten bist, der schon viele schlechte Erfahrungen gemacht hat, dann bist leider auch Du - als ehrlicher Mensch - ein Kandidat für Vorurteile.
Deshalb mein Rat von vorhin: Sprich mit dem Vorgesetzten.
Und ansonsten, auch wenn alles für Dich furchtbar nervig ist und ungerecht erscheint: Bleibe ruhig (so gut es halt geht ...), freundlich, höflich und sachlich.
Damit kommst Du in jedem Fall am Weitesten.
Viele Grüße
Janna