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Visum BiH (Gelesen: 1.893 mal)
petero
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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17.07.2005 um 17:17:57
 
Moin Moin!

Also nit böse sein: Sind alle Mitarbeiter von Ausländerbehörden neben der Spur und nicht gerade freundlich?
Auf meine Anfrage was ich machen muß, daß Bekannte aus Bosnien und Herzegownia nach D einreisen können bzw. ein Schengen--Visum erhalten, wurde ich fast platt gemacht.
Ich sollte eine Verdienstbescheinigung vorlegen - ich "verdiene" 345 EUR brutto (ich bin Frührentner); auf den Vorschlag meinen Steuerbescheid - aus dem meine gesamten Einkünfte hervorgehen - vorzulegen wurde nicht reagiert. Dann sollte ich einen Mietvertrag + Zustimmung des Vermieters bringen - ich bin Eigentümer eines EFHs, äh, ja dann, äh dann bringen Sie uns den Bauplan - die Butze ist 70 Jahre alt - nix Plan. Ja und dann, brauchen wir noch eine Meldebescheinigung der Gemeine  :phone Würde ein Anruf nicht genügen?
Als die Damen realisiert haben, daß hier "nur" mein 2. Wohnsitz ist, sind sie fast hysterisch geworden: Dann machen Sie das doch bei Ihrem 1.WS, da wohnen Sie doch zur Miete oder? Nee, da habe ich auch ein Haus.  Und vor allem da wollen die Leutchen nit hin.
Auf die Frage wo ich denn die obligatorische Krankenversicherung abschließen könne: Da müssen Sie schon selber schauen. Und außderdem: Wenn DIE nicht wieder selber zurückgehen, müssen Sie für die Kosten aufkommen.  :anbet

So wie bekomme ich nun so ein Zettelchen das die Leute in Sarajevo vorlegen können?? Es handelt sich um Vater, Mutter, Sohn und Tochter. Wobei die ersten drei während der "Balkan Closed" in D waren und 1997 wieder zurück gefahren sind. Sie haben dort ausreichendes Einkommen > Versicherungsagentur, Mini-Markt, Sägewerk und die Frau arbeitet noch als Lehrerin.

Wie sieht es eigentlich aus, wenn Ibro als LKW-Fahrer nach D Ware - Holz liefern möchte, was braucht er da für Papiere??

Und zum Schluß noch eine Frage, die mir die Bosnier bei meinem Besuch dort immer wieder gestellt haben: Warum brauchen die bosnischen Bosnier ein Visum, wenn wir nach D (wieder) einreisen wollen. Die Bosnier, die in der "Republik Sprska" leben, haben offensichtlich keine Probleme.

Ich weiß das ist viel, aber ich hätte halt gerne Antworten auf meine Fragen.
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Riki
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Beiträge: 46

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #1 - 22.07.2005 um 22:31:21
 
Hallo Petero!

Ich bin mir nicht sicher, ob die Beamten von der Ausländerbehörde oder Du neben der Spur liegst.

Zitat:
Ich sollte eine Verdienstbescheinigung vorlegen Zitat:


Das ist das Standarddokument. Falls Du andereEinkünfte hast, wie auch in meinem Fall, dann weist Du halt diese nach.

Zitat:
ich bin Eigentümer eines EFHs, äh, ja dann, äh dann bringen Sie uns den Bauplan Zitat:


Die Sache mit dem Bauplan klingt nicht sehr glaubwürdig. Ich habe den Nutzraum meines Wohnungseigentums mit einem Grundriss nachgewiesen,aus dem die Quadratmeterzahl hervorging.

Zitat:
Auf die Frage wo ich denn die obligatorische Krankenversicherung abschließen könne: Da müssen Sie schon selber schauen. Und außderdem: Wenn DIE nicht wieder selber zurückgehen, müssen Sie für die Kosten aufkommen Zitat:


Volle Zustimmung für die Ausländerbehörde!

Zitat:
Und zum Schluß noch eine Frage, die mir die Bosnier bei meinem Besuch dort immer wieder gestellt haben: Warum brauchen die bosnischen Bosnier ein Visum, wenn wir nach D (wieder) einreisen wollen. Die Bosnier, die in der "Republik Sprska" leben, haben offensichtlich keine Probleme. Zitat:


Was für bosnische Bosnier? Wenn Du die Bosniaken meinst, so brauchen diese genauso wie die Serben und Kroaten aus Bosnien ein Visum für Deutschland bzw. die EU. Lediglich die Kroatien, die daneben einen Pass der Republik Kroatien besitzen (es gibt auch genügend Bosniaken, die zusätzlich einen kroatischen Pass haben), können visumfrei in die EU einreisen, aber als kroatische, nicht als bosnische Staatsbürger.
Was ist daran schwer zu verstehen?

Wenn Du Dich schon über soch harmlose Fragen der Ausländerbehörde wunderst, dann kannst Du mit der Deutschen Botschaft in Sarajewo erst ein blaues Wunder erleben.

Viel Spaß noch!

Riki



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petero
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 24.07.2005 um 14:08:24
 
@ riki

Ich bin mir nicht sicher, ob die Beamten von der Ausländerbehörde oder Du neben der Spur liegst.

Ich habe / hatte viel mit beruflich mit Behörden zu tun, aber so was pampiges habe ich nocht nicht erlebt!

Ich sollte eine Verdienstbescheinigung vorlegen
Das ist das Standarddokument. Falls Du andereEinkünfte hast, wie auch in meinem Fall, dann weist Du halt diese nach.

Ich halte einen Einkommenstuerbescheid immer noch für das einzige amtliche Dokument, Einkünfte nachzuweisen.

Die Sache mit dem Bauplan klingt nicht sehr glaubwürdig. Ich habe den Nutzraum meines Wohnungseigentums mit einem Grundriss nachgewiesen,aus dem die Quadratmeterzahl hervorging
.
Doch sie wollten einen "aktuellen Bauplan", ein von mir gefertigter Grundriss könnte ja "geschönt" sein.

Auf die Frage wo ich denn die obligatorische Krankenversicherung abschließen könne: Da müssen Sie schon selber schauen.

Also einen Hinweis, eine Liste mit Anbietern, die auch dann von der Behörde akzeptiert werden, sollte man doch erwarten dürfen.

Und außderdem: Wenn DIE nicht wieder selber zurückgehen, müssen Sie für die Kosten aufkommen
Volle Zustimmung für die Ausländerbehörde!


Was mich gestört hat, war die außerordentliche Agressivität der Damen; ich will ja keine Leute einladen, von denen anzunehmen ist, daß sie nicht wieder zurückkehren wollen.


Was für bosnische Bosnier? Wenn Du die Bosniaken meinst, so brauchen diese genauso wie die Serben und Kroaten aus Bosnien ein Visum für Deutschland bzw. die EU. Lediglich die Kroatien, die daneben einen Pass der Republik Kroatien besitzen (es gibt auch genügend Bosniaken, die zusätzlich einen kroatischen Pass haben), können visumfrei in die EU einreisen, aber als kroatische, nicht als bosnische Staatsbürger.
Was ist daran schwer zu verstehen?

Ja, is ja gut, ich meine die Bosniaken, die wohl Mohamedaner sind, sie sind äußerst frustriert, daß sie nicht visumfrei in die EU einreisen dürfen.  Von den Bosniaken, die in der "Förderation" wohnen, habe ich keinen getroffen, der einen anderen Pass hatte; wohl aber in BiH lebende Kroaten, die in der "Republik" wohnen.
Von den älteren Bosniaken haben viele ohne Probleme vor dem Krieg in D und A als wohlgesonnene Bauarbeiter gelebt,  und jetzt dürfen sie nicht ihre alten Bekannten ohne großen Aufriss besuchen. Sie sind der Meinung, daß sie als Mohamedaner als "Mudscha Heddin" und "Alkaida- Kämpfer" abgestempelt sind.

Wenn Du Dich schon über soch harmlose Fragen der Ausländerbehörde wunderst, dann kannst Du mit der Deutschen Botschaft in Sarajewo erst ein blaues Wunder erleben.


Das ist dann das Prob von Dragana  !!!


Nur noch die Frage: Wie kann, darf ein Bosniake in die EU einreisen, wenn er als Kraftfahrer Ware ausliefern soll.


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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #3 - 24.07.2005 um 18:32:52
 
Hallo Petero,

Zitat:
Ich halte einen Einkommenstuerbescheid immer noch für das einzige amtliche Dokument, Einkünfte nachzuweisen

Den Einkommensteuerbescheid vorzulegen, ist eine gute Sache, jedoch ist der oft nicht mehr so aktuell ... mein letzter, der mir vorliegt, ist aus dem Jahr 2003 ... In der Zwischenzeit kann sich viel geändert haben, so dass die Ausländerbehörde durchaus auf eine Verdienstbescheinigung etc. bestehen kann.
Als ich meine Schwägerin und ihre Familie einlud, reichte die aktuelle Einkommenüberschussrechnung - einfach ein Computerausdruck, nicht einmal von der Steuerberaterin unterzeichnet (ich war damals selbständig) und sonstige mündliche Angaben. Allerdings kennen mich die Leute auf unserer Ausländerbehörde mittlerweile ja auch ganz gut (s. meine Homepage) und wissen, dass ich keinen Schmu mache.

Zitat:
Doch sie wollten einen "aktuellen Bauplan", ein von mir gefertigter Grundriss könnte ja "geschönt" sein.

Das finde ich ehrlich gesagt übertrieben, vor allen Dingen, wie "aktuell" soll der Plan denn sein? Es wäre in meinen Augen eine nicht vertretbare Härte, wenn jetzt ein Architekt kommen müsste, ausmessen und einen neuen Plan erstellen müsste, was ja auch einiges an Kosten verursacht. Würde evtl. doch ein von Dir gezeichneter Grundriss reichen mit einer eidesstattlichen Versicherung Deinerseits, dass die Maße nach bestem Wissen und Gewissen und korrekt eingegeben sind? (wäre preisgünstiger als die Variante mit dem Architekten ...)
Aber normalerweise sollte man sich da mit den Sachbearbeitern einigen können. Wenn Du mit den Sachbearbeiterin nicht reden kannst, bitte um ein Gespräch mit dem Vorgesetzen.

Zitat:
Also einen Hinweis, eine Liste mit Anbietern, die auch dann von der Behörde akzeptiert werden, sollte man doch erwarten dürfen.

Das kannst Du  auf keinen Fall verlangen ...
1. Es ändert sich laufend bei den Versicherungen was - wieso soll die ABH verpflichtet sein, hier immer aktuelle Infos bereitzuhalten?
2. Der ABH könnte Schleichwerbung / Käuflichkeit vorgeworfen werden, wegen der Reihenfolge in der Aufzählung oder weil vielleicht doch die eine oder andere Krankenkasse fehlt.
3. Der Antragsteller - so er denn Internet oder zumindest Telefon und ein Telefonbuch hat - kann sich problemlos selbst informieren.
(Ich habe übrigens mit der http://www.Klemmer-Assekuranz.de  gute Erfahrungen gemacht)


Zitat:
will ja keine Leute einladen, von denen anzunehmen ist, daß sie nicht wieder zurückkehren wollen

Das weißt Du, aber wissen das auch die Sachbearbeiter? Fakt ist doch, dass immer wieder Leute zu denen kommen, ihnen alles Mögliche erzählen, um ein Visum zu erhalten und hinterher stellt sich heraus, dass alles gelogen ist ...
Leider können die Sachbearbeiter dem Antragsteller nicht ins Gehirn schauen - wenn Du an einen Sachbearbeiter geraten bist, der schon viele schlechte Erfahrungen gemacht hat, dann bist leider auch Du - als ehrlicher Mensch - ein Kandidat für Vorurteile.
Deshalb mein Rat von vorhin: Sprich mit dem Vorgesetzten.

Und ansonsten, auch wenn alles für Dich furchtbar nervig ist und ungerecht erscheint: Bleibe ruhig (so gut es halt geht ...), freundlich, höflich und sachlich.
Damit kommst Du in jedem Fall am Weitesten.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #4 - 24.07.2005 um 18:53:16
 
Zitat:
...
Das kannst Du  auf keinen Fall verlangen ...
1. Es ändert sich laufend bei den Versicherungen was - wieso soll die ABH verpflichtet sein, hier immer aktuelle Infos bereitzuhalten?
2. Der ABH könnte Schleichwerbung / Käuflichkeit vorgeworfen werden, wegen der Reihenfolge in der Aufzählung oder weil vielleicht doch die eine oder andere Krankenkasse fehlt.
3. Der Antragsteller - so er denn Internet oder zumindest Telefon und ein Telefonbuch hat - kann sich problemlos selbst informieren.
(Ich habe übrigens mit der http://www.Klemmer-Assekuranz.de  gute Erfahrungen gemacht)

...


Die Idee finde ich gut. Vielleicht könnte man so ganz nebenher noch Vermittlungsprovision kassieren. Machen die Banken doch auch...

(...macht sich gedanklich eine Notiz: gleich morgen Verbesserungsvorschlag einreichen und Urlaubskataloge holen....)

:happy: :prosst:

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