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Frage zu Touristenvisum (Gelesen: 2.082 mal)
ducky111
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24.07.2005 um 20:01:35
 
Hallo!

Ich bin neu hier und doch habe ich gleich mal eine Frage! Fragezeichen

Eine Freundin aus einem Drittland (GUS) kommt mit einem Touristenvisum für Spanien nach Deutschland um dann mit mir weiter zu reisen.
Nun meine Frage: Wie lange darf sie sich mit dem Visum für Spanien(Schengenvisum) in Deutschland aufhalten und gibt es eine Mindestfrist wann sie in Spanien sein muss??

Ich hoffe ihr könnt mir bei dieser Frage helfen!!!! :nix

Viele Grüsse

Ducky

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Saxonicus
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Antwort #1 - 24.07.2005 um 21:26:28
 
Innerhalb der Gültigkeitsdauer auf seinem Schengenvisum, darf er sich in allen Schengenländern aufhalten.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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ducky111
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Antwort #2 - 25.07.2005 um 10:41:01
 
Hallo Saxonicus,

danke erstmal für Deine Antwort!
Aber meine Frage bezog sich nicht auf das Recht sich im Schengenbereich aufzuhalten sondern vielmehr daruf, ob es eine bestimmte Mindestfrist gibt in der sich meine Freundin in das Land, welches das Visum erteilt hat, zu begeben hat ergo wie lange darf sie in Deutschland verbleiben??!!??

Kann mir jemand das beantworten??
THX
Ducky
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Berthold
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Antwort #3 - 25.07.2005 um 11:21:31
 
Halo Ducky 111,

eine bestimmte Mindestfrist sich in dem Staat aufzuhalten, welches das Visum erteilt hat, ist nicht vorgeschrieben.
Falls die die Ersteinreise in einem anderen Schengenstataat erfolgt als dem Austellerstaat
könnte es beim Grenzübertritt zu einer intersiveren Einreisebefragung kommen. 

Gruß
Berthold
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ducky111
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Antwort #4 - 25.07.2005 um 11:27:18
 
Zitat:
Halo Ducky 111,

Falls die die Ersteinreise in einem anderen Schengenstataat erfolgt als dem Austellerstaat
könnte es beim Grenzübertritt zu einer intersiveren Einreisebefragung kommen.  

Gruß
Berthold


Danke Berthold!!

Was meinst Du denn mit intensiver Einreisebefragung?? Schockiert/Erstaunt
Meine Freundin spricht russisch und sehr gut englisch but kaum deutsch...

Grüsse aus Erfurt

Ducky
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Berthold
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Antwort #5 - 25.07.2005 um 12:20:03
 
Hallo Ducky 111,

nur ganz kurz, da ich zum Dienst muß.

Es gibt gewisse Zuständigkeiten bei der Erteilung eines Sichtvermerks.
z.B. ist der Staat zuständig wo das Hauptreiseziel ist.
Wird festgestellt, dass z.B. Frankreich das Schengenvisum ausgestellt und die Person will überhaupt nicht nach Frankreich so wird in der Regel eine Zurückweisung ausgesprochen.

Falls es zu Sprachschwieigkeiten kommt, , so wird regelmäßig ein Dolmetscher angefordert.

Gruß
Berthold

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