Hallo Ihr Lieben, ich bin nach all den Postings nicht mal ein bissl schlauer geworden.
Ich frage einfach nochmal und bitte um HILFE
Vorher war es so (also vor dem EU- Beitritt und dem neuen Zuwanderungsgesetz
Absolventin einer Hochschule musste nach einem Arbeitgeber Ausschau halten, der willig und in der Lage war, sich auf eine Schlacht mit dem AA einzulassen und für sie ein Arbeitsvisum zu erkämpfen.
Sie war in einem Teufelskreis, denn:
1. Auch wenn sie für eine Stelle vollqualifiziert war und ihre Arbeit auch dem öffentlichen Interesse dienen konnte, durften ihre Bemühungen daran scheitern, dass sie zur Zeit der Bewerbung NICHT IN BESITZ einer Arbeitsgenehmigung war, und der Arbeitgeber aus irgendeinem Grund keine Lust oder keine Zeit hatte sich darum zu kümmern (ein Fall für mich bekannt .
Somit saht das AA auch nicht den Grund (hier mangelndes Interesse des Arbeitgebers am verwaltungstechnischen Verfahren), der Absolventin eine Arbeitsgenehmigung zu erteilen.
Jetzt ist (denke ich) so:
Absolventin einer deutschen Uni + EU- Bürger + Freizügigkeit + seit 6 Jahren in Deutschland
Wenn sie jetzt einen Antrag auf Arbietserlaubnis stellt, muss sie einen vermeintlichen Arbeitgeber nennen? oder kriegt sie erst eine auf 2 JAhre befristete
AE? Wenn ja, dann brauche ich bei den Arbeitgebern so gut wie nicht vorbeizuschauen......
Was ist mit dem "öffentlichen INteresse" und "Vorrangsprüfung"?
Wenn sich der Teufelskreis wiederholen sollte, haben einige von uns keine Chance auf einen tollen Job.......
Könnte jemand vielleicht Klarheit verschaffen? ich wäre sehr dankbar
ABSOLVENTIN