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Besuch in Polen für NICHT-EU-Bürger (Gelesen: 6.360 mal)
Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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14.07.2005 um 14:37:42
 
Wie ich heute von kompetenter Stelle (PL-Botschaft) erfahren habe benötigen NICHT-EU-Ehepartner (mit unbefristeten Aufenthalt in D)  zur Einreise nach Polen ein Visum (Visaantrag, Passbild, Pass , Kopie der Heiratsurkunde, Kopie des PA oder des Passes des EU-Ehepartners).
            Das Visum wird   k o s t e n l o s  erteilt.

Ebenso wird es in der tschechischen Rebublik gehandhabt.


Möglicherweise ist das von Interesse.
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schnatte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 14.07.2005 um 17:07:25
 
Oh ja, das war tatgsächlich interessant, ich hatte darüber mal nachgedacht, dass es das Visum eigentlich kostenlos geben müsste inzwischen, gut! Danke für die Info!
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Tim-Büktüü
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Antwort #2 - 14.07.2005 um 21:29:19
 
nabend!

danke für die info, aber was wollen die mit der heiratsurkunde? oder mit dem PA des ehegatten? finde ich seltsam!  kopfhau

ciao
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Mick
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Antwort #3 - 15.07.2005 um 01:54:24
 
Zitat:
nabend!

danke für die info, aber was wollen die mit der heiratsurkunde? oder mit dem PA des ehegatten? finde ich seltsam!  kopfhau

ciao


Hi,
naja, es geht offensichtlich um den (Nicht-Eu-)Ehepartner eines
EU-Angehörigen. Dieser genießt (ebenfalls) Freizügigkeit in den
EU-Staaten, wenn sein Ehepartner dort Freizügigkeit in Anspruch
nimmt.

Der Beweis, dass er Ehegatte eines EU-Angehörigen ist, muss
schon irgendwie erbracht werden, oder?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Tim-Büktüü
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 15.07.2005 um 18:16:04
 
hi mick,

hmm. ich dachte jeder der eine NE besitzt genießt diese freizügigkeit oder liege ich falsch?wenn man als NE inhaber nach polen reist ( nur als tourist) braucht man ein visum nach polen. unabhängig davon ob man mit einem deutschen staatsbürger verheiratet ist oder nicht. so sind meine infos . dieswegen finde ich das seltsam . es könnte nur sinn haben wenn die deutsch verheirateten NE inhaber mehr " privilegien" genießen in polen als die "normalen" NE inhaber.  öhm

schönen abend noch!!  Augenrollen



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Tim-Büktüü
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 15.07.2005 um 18:20:48
 
hi ,

mick, ich habe dein beitrag nochmal gelesen. ich denk ich habe verstanden was du meinst. die brauchen  diese nachweise NUR wenn man mit dem deutschen ehegatten IN polen leben möchte. aber vom ersten beitrag kann man das nicht eindeutich erkennen.

noch mal schönen abend noch.
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garfield2008
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Antwort #6 - 15.07.2005 um 20:38:55
 
Zitat:
ich denk ich habe verstanden was du meinst. die brauchen  diese nachweise NUR wenn man mit dem deutschen ehegatten IN polen leben möchte.


Nicht nur leben, auch nur Reisen.
Ehegatten und Kinder von EU Bürgern, die keine EU-Bürger sind, erben bei gemeinsamer Reise mit dem EU Bürger die Freizügigkeit des EU Bürgers (68/360/EWG b.z.w. ab spätestens 01.05.2006 die 2004/38/EG).
Für Staaten, die nicht ober nicht vollständig dem Schengerner Abkommen begetreten sind wird ein Visum benötigt(539/2001/EG).
Da der EU Bürger kein Visum benötigt und damit keine kosten hat, darf das Visum für seinen mit ihm gemeinsam reisenden Verwanden keine Kosten verursachen.
Das Visa verursacht kosten, wenn der Nicht EU Bürger nur alleine reisen will. Z.B. verlangt die Tschechische Republick von einem vietnamesischen Staatsbürger für ein ein Jahr gültiges Multi Visum 185 EURO, ein US Bürger bezahlt für das gleiche Visum übrigens nur 16 EURO (soweit ich den Aushang im Konsulat vor zwei Wochen richtig in erinnerung habe).

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Saxonicus
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Antwort #7 - 23.07.2005 um 23:50:13
 
Hier noch mal ganz langsam zum Mitschreiben.

Nicht-EU-Bürger benötigen zu einer Reise nach Polen oder Tschechien ein kostenpflichtiges Visum (ca. 100 - 150 €)

Wenn sie mit einem EU-Bürger verheiratet sind wird dieses Visum kostenlos erteilt, unabhängig davon ob sie mit oder ohne Ehepartner reisen.

Die Art des Aufenthaltstitels ist dabei von sekundärer Bedeutung.

Die Heiratsurkunde dient dabei als Beweis, daß sie mit einem EU-Bürger verheiratet sind.
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garfield2008
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Antwort #8 - 24.07.2005 um 13:19:37
 
H(a)i,

Zitat:
Wenn sie mit einem EU-Bürger verheiratet sind wird dieses Visum kostenlos erteilt, unabhängig davon ob sie mit oder ohne Ehepartner reisen.
.


Das das im Moment so von PL und CZ gehandhabt wird ist zwar schön, aber drauf verlassen würd ich mich da nicht. Sowohl in der alten 68/360/EWG wie auch in der neuen 2004/38/EG steht eindeutig, das das Visa nur kostenlos ist, wenn der Nicht EU-Bürger gemeinsam mit dem EU-Bürger reist.
Ich habe hier einen ganzen Stapel Schriftverkehr sowohl mit der EU, als auch mit der CZ Botschaft in Berlin betreffs Umsetzung (b.z.w.  Nichtumsetzung) obengenannter Vorschriften.

mfg
Thomas Böttcher
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Antwort #9 - 24.07.2005 um 21:36:24
 
Vergangene Woche habe ich es von der PL- und der CZ-Botschaft schriftlich bekommen, das die Visa kostenlos erteilt werden.

Vom mitreisenden EU-Ehepartner steht da nichts.
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chap
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Antwort #10 - 26.07.2005 um 11:25:36
 
Zitat:
Vergangene Woche habe ich es von der PL- und der CZ-Botschaft schriftlich bekommen, das die Visa kostenlos erteilt werden.

Vom mitreisenden EU-Ehepartner steht da nichts.


Hallo,

kannst Du bitte das Schreiben zitieren?

PS. Natuerlich ist die gemeinasame Einreise nicht erforderlich ( es steht im VIsum keine Auflage wie "Nur fuer die gemensame Einreise mit dem Ehegatten" )...
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Antwort #11 - 26.07.2005 um 12:05:14
 
also, wenn ich den allerersten Beitrag richtig verstanden habe, liegt die Visum-pflicht doch daran, dass der Nicht-EUler mit dem Deutschen Aufenthaltstitel "nur" in die Schengenstaaten einreisen kann, die EU-Beitrittsstaaten sinfd aber nicht beim Schengen-Abkommen dabei.

Also brauchen Nicht-EUler für die neuen EU-Staaten ein Visum.

Um dieses dann kostenlos bekommen zu können, muss die Ehe mit einem EU-Angehörigen nachgewiesen werden.
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Antwort #12 - 26.07.2005 um 12:22:46
 
Zitat:
also, wenn ich den allerersten Beitrag richtig verstanden habe, liegt die Visum-pflicht doch daran, dass der Nicht-EUler mit dem Deutschen Aufenthaltstitel "nur" in die Schengenstaaten einreisen kann, die EU-Beitrittsstaaten sinfd aber nicht beim Schengen-Abkommen dabei.

Also brauchen Nicht-EUler für die neuen EU-Staaten ein Visum.

Um dieses dann kostenlos bekommen zu können, muss die Ehe mit einem EU-Angehörigen nachgewiesen werden.


richtig! aber es ist auf der Seite http://www.botschaft-polen.de/konsular/visakoszt.html nicht zu finden, dass das Visum kostenlos ist... Smiley
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Saxonicus
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Antwort #13 - 26.07.2005 um 15:18:14
 
@ Leuchte

...Du bist erleuchtet und hast es erfasst.

Aber hier nochmal für Spätzünder (Zitat):

.....Zu Ihrer Frage bezüglich einer Reise nach PL möchte ich Ihnen mitteilen, daß Staatsangehörige von Sri Lanka, die einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland haben, auch ein Visum nach Polen benötigen.
.......
.......
.......

Der Antragsteller, dessen Ehegatte ein EU-Bürger ist, kann das Visum kostenlos erhalten.
Dazu ist es aber erforderlich, eine Kopie der Heiratsurkunde und des Passes bzw. des Personalausweises des Ehegatten vorzulegen.

Unterschrift des Konsuls


Ich hoffe, jetzt sind nun alle Klarheiten beseitigt.

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brickbat
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Antwort #14 - 28.07.2005 um 17:55:22
 
Witzig finde ich dabei, daß ein Bekannter von mir vor ein paar Wochen mit seiner Freundin auf Usedom Urlaub gemacht hat und mit dem Ausflugsboot einen kurzen Abstecher auf den polnischen Teil der Insel gemacht hat. Dafür benötigten beide - beide deutsche Staatsangehörige die sich mit BPA ausweisen konnten- ein Tagesvisum. Kostenpunkt: 8,-- € pro Person. Ich hab´s nicht geglaubt aber ich habe den Wisch gesehen.  :rofl2
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