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Beurlaubung wegen Erasmus (Gelesen: 2.081 mal)
jony
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Beurlaubung wegen Erasmus
13.07.2005 um 21:35:34
 
Hallo,

ich wird ab September an einem Austausch Programm(Erasmus) in Frankreich teilnehmen. Ich muss mich  an der Uni beurlauben lassen. Sie haben mir (an der Uni) gesagt, dass ich  mein Visum hier in Deutschland nicht verlängert kriege, obwohl ich mein Semester Beitrag normal bezahle. Ich bin immer noch Studentin an der Uni.  Ich brauche auch ein gültiges deutsches Visum, damit ich ein Visum für Frankreich beeintragen kann. Klar ich muss auch nach einem Jahr mein Studium weiter machen.
Ich weiss nicht mehr :nix, was ich da machen soll. Kann jemand mir weiter helfen?

Vielen Dank im vorraus für eure Hilfe

jony
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jony
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 21.07.2005 um 21:56:16
 
Uhm,

ist es möglich, dass keiner mir helfen kann, was mein problem bettrift.  Die Zeit läuft und ich  muss in der AB gehen. Aber ich wollte zumindest vorher wissen, was für Risiken es gibt wenn ich mich Beurlaubt lässt (wegen einem Auslandstudium). Gut ich weiss, das ich möglicherweise meine Visum nicht verlängert kriegt, aber gibt es nicht eine Möglichkeit dies umzugehen. Mein Visum läuft in februar ab, während ich im Ausland bin. Was mache ich wenn sie mir hier sagen, wir verlängern nicht dein Visum. Ich habe mit dem AB telefoniert, und sie haben es bestätigt. Aber vorher ich persönlich hingehe, wollte ich wissen, was mich "WIRKLICH" erwartet.

Hilfe!!!!

jony
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 21.07.2005 um 23:01:37
 
Hi,
ich kann ned weiterhelfen, da ich keinerlei vergleichbare
Erfahrung beruflich habe. Ich würde einfach mal zur Aus-
länderbehörde gehen und mit dieser sprechen. Da dürfte
es sich wohl kaum um einen Einzelfall handeln.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Gorky
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 21.07.2005 um 23:04:53
 
Hallo,

zugegeben, ich kann Dir auch nicht helfen, aber hast Du Dich mal mit dem AAA in Deiner Uni in verbindung gesetzt? Die müßten Dir die Frage beantworten können. Wenn Du aus einer sehr kleinen Uni oder FH kommst, einfach zu einer "großen" Uni fahren und sich dort vom AAA beraten lassen.

Alles Gute
   Gorky
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jony
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 22.07.2005 um 11:06:08
 
Danke für eure Vorschläge!

Jony
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 22.07.2005 um 14:12:06
 
Ich kann Dir jetzt keine Rechtsgrundlage nennen, aber aus Erfahrung weiß ich, daß die ABH zu dem von Dir geschilderten  Zweck einen längerdauernden Auslandsaufenthalt genehmigen kann. Gut wäre, wenn Du von Deiner Uni eine Bestätigung bekommen könntest daß der Austausch im Rahmen des Studiums wünschenswert ist. Streng genommen müßtest Du der ABH ja gar nix sagen von dem Austausch sondern, da Du ja weiter eingeschrieben bist,  die Verlängerung mit deinem neuen Semesterausweis vornehmen.
Davon rate ich aber in jedem Fall ab. Sprich mit Deiner ABH und laß Dir im positiven Fall auf jeden Fall schriftlich bestätigen, daß der Auslandsaufenthalt von dort genehmigt wurde. Das ist wichtig, da ansonsten nach einem halben Jahr im Ausland u. U. Deine Aufenthaltserlaubnis erloschen wäre, und man weiß ja nie an wen man bei seiner nächsten Vorsprache gerät. Und laß Dich nicht gleich vom ersten Sachbearbeiter abwimmeln...
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jony
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 22.07.2005 um 19:32:32
 
Hye,

ich war heute in ABH und habe mit der Leiterin gesprochen. Es ist für sie kein Thema, ich bekomme mein Visum nicht verlängert, da ich in Februar nicht in Deutschland bin. Ich glaube, da schildert sich etwas anderes, sie hat nicht von Aufenhaltsrecht gesprochen, okay vielleicht hat sie das gemeint. Ich versuche Montag eine Schriftliche Bestätigung an der Uni zu holen. Ich muss noch mit dem französischen Botschaft reden, da sie von mir ein gültiges deutsches Visum verlangen.
Ist es möglich, dass der AHB nicht gern mit den Botschaften  kooperiert. Ich habe die Leiterin des ABH gefragt, ob sie das nicht direkt mit dem französichen Botschaft regeln kann, das war eine sehr strenge "NEIN".   Smiley

Jony
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #7 - 23.07.2005 um 10:34:47
 
Nach meiner Erfahrung haben es die Botschaften nicht gerne wenn ABH´en sich einmischen; sie reagieren dann schon mal etwas angep.... und beschweren sich beim Auswärtigen Amt.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #8 - 23.07.2005 um 11:33:40
 
Zitat:
Ich habe die Leiterin des ABH gefragt, ob sie das nicht direkt mit dem französichen Botschaft regeln kann, das war eine sehr strenge "NEIN".


Zitat:
Nach meiner Erfahrung haben es die Botschaften nicht gerne wenn ABH´en sich einmischen; sie reagieren dann schon mal etwas angep.... und beschweren sich beim Auswärtigen Amt.


Es ist IMHO auch nicht ihr Job, denn es gibt da klare Regelung, wer sich mit wem auseinandersetzen muß.

Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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