Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Arbeitserlaubnis Schüler, offizielle Regelung (Gelesen: 1.633 mal)
Kocherl
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitserlaubnis Schüler, offizielle Regelung
20.06.2005 um 17:24:57
 
Hallo,

kann man irgendwo die Regelungen nachlesen, wann und wieviel Stunden ein ausländischer Schüler arbeiten darf, oder liegt das im Ermessen der ABH? Es hat zwar schon Hinweise diesbezüglich gegeben, aber teilweise widersprechen sich manche Aussagen. Deshalb meine Frage nach einer offiziellen, nachvollziehbaren Regelung.

Hintergrund:
Eine Bekannte darf laut ABH nur an Wochenenden und Feiertagen arbeiten. Nach der Frage warum sie in den nachweisbaren Ferien nicht auch arbeiten darf war die Antwort: Da könnte sie ja an einer andern Schule einen zusätzlichen Sprachkurs belegen.

Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Kocherl
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis Schüler, offizielle Regelung
Antwort #1 - 10.07.2005 um 17:49:06
 

Ich wollte nochmal nachfragen, ob vielleicht jemand eine Antwort hat, oder weiß wo man außerhalb der ABH eine verlässliche Antwort bekommt.

Gruß
Kocherl
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis Schüler, offizielle Regelung
Antwort #2 - 11.07.2005 um 01:49:25
 
Hi,
handelt es sich um einen Sprachkursschüler? Da kann die Beschäftigung
während der FERIEN ermöglicht werden (eher nicht an Wochenenden).
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Kocherl
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis Schüler, offizielle Regelung
Antwort #3 - 11.07.2005 um 15:17:57
 
Hallo Mick,

ja, es handelt sich um einen Schüler der einen Sprachkurs (deutsch intensiv) macht. Diesbezüglich wurde auch das Visum und die Aufenthaltserlaubnis ausgestellt.
Ich weiß nicht ob es wichtig ist, aber der Sprachkurs dient nicht (momentan zumindest) einem nachfolgendem Studium.
Was müßte man unternehmen, dass es mit der Arbeitserlaubnis für die Ferien auch klappt?

Gruß
Kocherl
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis Schüler, offizielle Regelung
Antwort #4 - 11.07.2005 um 23:10:02
 
Zitat:
Ich weiß nicht ob es wichtig ist, aber der Sprachkurs dient nicht (momentan zumindest) einem nachfolgendem Studium.

Hi,
ist schon wichtig. Die entsprechende Stelle in den Vorläufigen Anwendungshinweisen
zum AufenthG bezieht sich auf den "vorbereitenden Sprachkurs". Insofern: Ein-
schränkung.
Zitat:
Was müßte man unternehmen, dass es mit der Arbeitserlaubnis für die Ferien auch klappt?

Einfach mal mit Jobangebot für die Ferienzeit bei der ABH vorsprechen und fragen!
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis Schüler, offizielle Regelung
Antwort #5 - 23.07.2005 um 13:21:27
 
In NW dürfen Sprachschüler lt. der vorliegenden Anwendungshinweise gar nicht arbeiten.
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema