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Duldung (Gelesen: 1.860 mal)
Philolaus
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Duldung
13.07.2005 um 19:42:33
 
hallo!

ich bin student aus nicht EU-Land bzw aus (negativem land) und habe erneute duldung auf dem pass bekommen.
und zwar für längere zeit. daher gehe ich davon aus das die entscheidung auf widerspruch wird immer noch sehr lange dauern.    Schockiert/Erstauntm


klar das man mit duldung deutschland nicht verlassen darf.

ich wollte bald in den ferien nach heimatland reisen . der grund : mein vater ist alt geworden . er  arbeitete in 70 jahren in BRD 10 jahre und jetzt ist er sehr krank und will ihn besuchen . ich hab ihn seit langer zeit aufgrund meiner aufenthalt in BRD nicht gesehen und er mich auch nicht . möglicherweise sollte er nach spanien zur behandlung.  weinend

gibt es keine ausnahme ? wie kann ich ihn endlich in den ferien  für kurze zeit besuchen zumindest nach spanien falls er dahin kommt ?

LG Philolaus.
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Duldung
Antwort #1 - 14.07.2005 um 01:01:06
 
Hi,
ich sehe da keine Chance. Die Duldung erlischt mit der
Ausreise, für einen Wiedereinreise wäre ein Visum er-
forderlich. Wenn dann müsste die ABH eine Art "vorüber-
gehender" Aufenthaltserlaubnis erteilen. Ob sie dazu
bereit ist, wirst Du nur mit ihr klären können. In Anbetracht
der Tatsache, dass ein Widerspruch gegen die Versagung
einer Aufenthaltserlaubnis keine auschiebenden Wirkung
hat, Du aber trotzdem geduldet wirst, halte ich den Aus-
gang für offen Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Gorky
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Seien wir realistisch,
versuchen wir das Unmöglich


Beiträge: 44

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Duldung
Antwort #2 - 24.07.2005 um 19:08:32
 
Hallo Philolaus,

Du kannst versuchen, einen Antrag nach § 25 Abs. 4 S.1 AufenthG zu stellen. Allerdings mußt Du nachweisen, warum, bei Dir dringende, humanitäre Gründe vorliegen, dass Du im Bundesgebiet bleiben mußt. Wird sicherlich nicht einfach, den Sachbearbeiter bei der ABH davon zu überzeugen. Mit der dann erteilten Aufenthaltserlaubnis kannst Du dann reisen.

Aber macht Dir nicht zu große Hiffnungen.

Alles Gute
  Gorky

:163
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