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Heirat in Marokko - Unterlagenchaos (Gelesen: 8.829 mal)
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24.06.2005 um 22:40:40
 
Hallo,

vor einigen Monaten habe ich mich hier gemeldet wegen einem Touristenvisum - mein Freund wohnt in Marokko. Jetzt bin ich wieder da mit einigen Fragen zur Heirat in Marokko (es geht halt doch nicht anders, das Besuchervisum haben wir uns erspart, hätte eh nicht geklappt…)

Naja, wir haben uns nun zum Heiraten entschlossen, 3 Jahre Marokkourlaub sind einfach mal genug... Seither steigt die Verwirrung um die Dokumente und die Ämter widersprechen sich auch noch (kann ich niemand verübeln, arbeite selbst in der Verwaltung  Zwinkernd ). Wir haben schon fast alles fürs EFZ beisammen, es dreht sich „nur“ noch um eine Unmenge an Detailfragen und natürlich wäre es auch ein Albtraum hinzufliegen – und was Wichtiges falsch ausgestellt oder ganz vergessen zu haben.

ALSO:
- zum Ehefähigkeitszeugnis:
Müssen seine Unterlagen hier oder in Marokko übersetzt werden (der eine Standesbeamte sagt hier, der andere in Marokko vor der Legalisation )? Die Botschaft teilt im Internet mit, dass nicht mehr alle Dokumente legalisiert werden – Standesamt will seine marokk. Meldebescheinigung, Passkopie und Geburtsurkunde legalisiert. Was denn nun?
- zu den Unterlagen für die Heirat in Marokko:
Auf der Site der Botschaft in Rabat ist alles prima aufgelistet, aber ich glaube nicht richtig getrennt in "meine" und "seine" Dokumente: Oder brauche ich etwa auch einen Auszug aus dem marokkanischen Strafregister? Und: Was ist eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung – etwa ein Staatsangehörigkeitsausweis (1.aufwendig, 2. auch nicht wirklich billig mit 25€; Meldeamt meint, das kanns nicht sein)?Oder ist das wieder was für "ihn"? Ärztliche Atteste sind auch noch notwendig: Mein Hausarzt fragt sich,  ob wirklich der Satz genügt, dass ich "frei von ansteckenden Krankheiten bin"?
- Wo findet nun eigentlich das berüchtigte Interview statt: bei der marokk. Polizei oder bei der deutschen Botschaft? (von Beidem hab ich schon gehört…) Und: Warum?
- und zum Schluss frag ich mich natürlich: Ist das Alles bis Anfang September noch zu schaffen? Denn falls nicht, geht das Ganze wieder von vorne los, oder?

Ich bin für jeden Tipp dankbar, und hoffe dass es beim nächsten Mal schon um sein Visum gehen kann…

Achja: da es ja auch in jeder Stadt Unterschiede gibt: Er wohnt in Meknes...

Ups: wurde nun doch ein bissl viel  tippse (halt alles in einem Aufwasch und trotzdem sicherlich was vergessen...)
Beste Grüße,
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lennart
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Antwort #1 - 27.06.2005 um 07:47:01
 
hallo line,
die vom standesamt geforderten unterlagen f.d. freund ( paßkopie, ledigkeitsbesch. und geburtgsurkunde) werden f.d. ausstellung des ehefähigkeitszeugnisses benötigt.  die geb.urk. gibt es auf jeden fall legaliesiert und die ledigkeitsbescheinigung auch, wenn sie aus einem personenstandsregister ausgestellt wird. die paßkopie  bekommt er nicht legalisiert, weil nicht aus personenstandsregister ausgestellt.
(alle urkunden, die aus personenstandsregistern ausgestellt werden, werden in marokko weiterhin legalisiert, alle anderen öffentl. urkunden eben nicht).

zur übersetzung: die übersetzung an sich ist keine öffentl. urkunde und daher generell nicht der legalisation zugänglich. es ist also egal, ob vor oder nach legalisation der originale die übersetzung erfolgt.

wenn in marokko von dir eine staatsangeh.bescheinigung gefordert wird, mußt du wohl schon die 25 euronen locker machen für den staatsangeh.ausweis. ob das meldeamt dazu meint, daß das nicht sein könne oder ob in chicago eine tür zufällt, ist so ungefähr das selbe...
(der reisepaß ist nämlich nur ein anahaltspunkt dafür, daß jemand die deutsche staatsangeh. hat, ein nachweis ist er nicht-da bleibt es bei den euronen...)

was in der ärztl. bescheinigung stehen muß, kann dir dein standesamt sagen. die sollen mal bitte in standesamt und ausländer bei marokko unter den eheschließungsvoraussetzungen nachschauen, welche krankheiten ausgeschlossen sein müssen. das überträgt dein arzt dann einfach in seine bescheinigung - wenn du die voraussetzungen gesundheitl. erfüllst.

achte bitte darauf, daß du christin oder jüdin oder muslima bist, ansonsten darf er als moslem dich nach marokk. recht m.e. nicht heiraten (vielleicht taufbescheinigung mitnehmen???).

ganz wichtig wäre m.E. auch, daß er in meknes zu seinem standesamt geht und die koll. dort einfach fragt, was du mitbringen sollst. dann seit ihr auf der sicheren seite.
hab leider das marokk. recht nicht zur hand, könnte allerdings sein, daß du evtl. eine heiratserlaubnis des vaters vorlegen mußt. bin mir aber nicht sicher. besser ist, er fragt selbst in meknes nach.
gruß -lennart-
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lennart
 
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Antwort #2 - 28.06.2005 um 20:40:54
 
Hallo Lennart,

vielen Dank für Deine Antwort, mein PC hat leider gestreikt - deshalb melde ich mich erst heute.
Das mit dem EFZ habe ich jetzt kapiert, es soll allerdings die Ledigkeitsbescheinigung derzeit nicht legalisiert werden (laut Standesamt). Naja, wird schon werden, wenn mein Freund mit seinen gesammelten Dokumenten bei der Boschaft steht.

Ich hoffe dass seine Unterlagen bald ankommen...und dann lass ich halt alles hier übersetzen, da bin ich wohl auf der sicheren Seite. Wie gesagt: meine Standesbeamten hier sind mit solchen Spezialfragen irgendwie ein bißchen überfordert...die meinten es reicht das EFZ.  :roll Schön wär's.

Heut hat sich außerdem noch Folgendes ergeben: über das marokk. Generalkonsulat in Frankfurt (ist u.a. zuständig für BW) wurde ich an einen Übersetzer verwiesen, der sich (ausnahmsweise) mal richtig auskennt. Er meinte, die Staatsangehörigkeit wird erst nach meiner Ankunft in Marokko von der deutschen Botschaft bestätigt, anhand des Reisepasses und des EFZ. Zuerst habe ich gestutzt, dann fand ichs logisch: fürs EFZ brauche ich auch den Auszug aus dem Familienbuch - da wird ja meine deutsche Abstammung nachgewiesen. Anscheinend genügt das, und zur Botschaft muss ich ja eh.

Insgesamt find ich die Vorbereitungen deswegen so schwierig, weil man als "Laie" mit so vielen jur. Begriffen zu tun hat -  und das noch in 3 Sprachen, da muss es ja zwangsläufig zu Missverständnissen kommen. Am Besten ist es wohl, wenn man sich auf den verschiedensten Wegen informiert - da kommt man der Wahrheit dann so langsam auf die Spur.

Trotzdem hab ich noch mal Glück gehabt: für den Nachweis der Buchreligion reicht die Meldebescheinigung; Marokko hat sich da offensichtlich ziemlich gewandelt: die Zustimmung vom Vater brauche ich auch nicht - obwohl das gemessen an allem anderen das geringste Problem gewesen wäre...

Kann mir noch jemand was über die Interviews sagen (marokk. Polizei oder Botschaft)? Oder wurde das hier schon mal beantwortet?

Viele Grüße,
line.

P.S.: Bin im Übrigen froh, dass ich Euch gefunden habe  :blum , obwohl meine Fragen im Gegensatz zu anderen Problemen wirklich ein Pipifax sind.
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lennart
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Antwort #3 - 29.06.2005 um 12:33:25
 
hallo line,
wenn du in marokko heiraten willst, müssen deine urkunden möglicherweise auch legalisiert und natürlich übersetzt  werden.
dein freund soll gleich im standesamt dort anfragen, ob die auf einer legalisation bestehen.
die übersetzungskosten für deine geburtsurkunde kannst du sparen, wenn du eine internationale geburtsurkunde in deinem geburtsstandesamt bestellst (kostet das selbe).
warst du schon mal verheiratet? dann kommen natürlich noch weitere unterlagen hinzu....
frag auch mal -ggfs. per email - bei der deutschen botschaft in rabatt nach, ob die tipps haben zur ausgestaltung von eheverträgen dort vor ort und ob sie ggfs. selbst den vertrag beurkunden oder einen notar dort empfehlen können. es ist ziemlich wichtig, daß du im ehevertrag dir noch rechte ausbedingst, die in deutschland normal sind, aber in muslimisch geprägten ländern doch etwas besonderes darstellen. da gibt es m.e. auch broschüren vom bundesverwaltungsamt oder vom auswärtigen amt.....fragen kostet nichts....
gruß -lennart-
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lennart
 
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Ichbins
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Antwort #4 - 30.06.2005 um 13:59:25
 
Hallo Line,

ich bin mit meinen Hochzeitsvorbereitungen in etwa so weit wie Du. In der letzten Woche war ich gemeinsam mit meinem Verlobten bei unserem zuständigen Standesbeamten in Fès.
Er meinte, die einzige Urkunde, die ich schon vom marokkanischen Generalkonsulat legalisiert aus Deutschland mitbringen sollte, wäre das Ehefähigkeitszeugnis.
Alle Unterlagen müssen in arabischer Sprache vorgelegt werden (Französisch reicht leider nicht). Dafür muss ich keinen Religionsnachweis erbringen.
Die ärztliche Untersuchung werde ich einfach in Marokko vornehmen lassen. Das kostet weniger als als die Übersetzung eines deutschen Attestes.

Ein eventuelles Interview findet auf jeden Fall in der Deutschen Botschaft statt, bzw. für Dich möglicherweise in der Ausländerbehörde hier in Deutschland. Die marokkanische Polizei hat damit nichts zu tun.

Viele Grüße
  IchBins
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Antwort #5 - 30.06.2005 um 16:50:01
 
hallo line, die anregung von ichbins, das gesundheitszeugnis in marokko fertigen zu lassen ist sehr gut (muß natürlich in euer zeitfenster passen). wenn die standesämter auf arabische übersetzungen bestehen, hilft dir die internationale geburtsurkunde, die ich dir vorgeschlagen hatte, nicht weiter (arabisch ist nicht dabei).
wegen der aussage von ichbins "das einzige, was legalisiert benötigt wird, sei das ehefähigkeitszeugnis"  und " brauchte keinen religionsnachweis" würde ich vorsichtig sein: erst mal euer standesamt dort befragen und generell: lieber etwas mehr legalisiert haben, als zu wenig, wenn man dann im ausland ist.
ansonsten wünsche ich euch beiden -ichbins und dir- viel erfolg bei euren vorhaben
gruß -lennart-
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lennart
 
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Antwort #6 - 30.06.2005 um 22:34:40
 
Hallo Ichbins und Lennart (und allen andern natürlich auch),

das mit dem Gesundheitszeugnis überleg ich mir, wobei ich für "Extra-Sachen" eigentlich keine Zeit habe.

Lennart hat schon Recht mit dem Legalisieren - die deutsche Botschaft in Rabat weisst auf ihrer Homepage darauf hin: "die marokkanischen Behörden verlangen die vorgelegten deutschen Urkunden in legalisierter Form". Besser mal alles vorlegen und warten was passiert...

Bei mir klang es im Übringen am Anfang alles auch ganz easy - bei den Marokkanern ist eine Heirat ja oft "nur" ein Notartermin. Für uns ist es aber wichtig, dass die Ehe auch "offiziell" eingetragen und durch die diversen juristischen Instanzen gegangen ist, sonst wird sie in Deutschland nicht anerkannt und der ganze Aufwand war so gut wie für die Katz. Unsere Eheschliessung muss deswegen auch in Marokko beim Gericht beantragt werden (Procureur General du Roi). Evtl. ist es sogar notwendig, dass ich einen Auszug aus dem marokk. Strafregister habe (das wurde meinem Freund jetzt mitgeteilt, aber er fragt noch mal nach).
Ichbins - erkundige Dich auch noch mal wegen dem Religionsnachweis, falls Du nicht sowieso Muslimin bist (Meldebescheinigung genügt), denn beim Standesamt in Meknes kam das gleich nach dem EFZ; ich glaube nicht dass Fez darauf verzichtet...

Eine Bekannte hat letztes Jahr in Marrakech geheiratet - wegen Touristenhochburg etc. ist dort alles etwas strenger. Sie hatte auch einen Polizeitermin mit Schwangerschaftstest und Ausfragen. Das muss in Meknes oder Fez nicht unbedingt sein, aber ich bin lieber mal auf alles gefasst. - Eine doofe Antwort kann ziemlich peinlich werden. Also: natürlich hatten wir KEINEN Sex vor der Ehe und auch keine Urlaube ohne getrennte Hotelzimmer  Zwinkernd
Als ich dies das erste Mal gehört habe, hab ich mich fürchterlich aufgeregt; man darf aber nicht vergessen, dass Marokko (leider) auch ein riesiger Heiratsmarkt ist, v.a. im Süden. (Bitte nicht falsch verstehen!!!) Dass ein Staat da Kontrolle für notwendig hält, ist klar und da kann es halt schon sein, dass auch bei uns noch mal nachgefragt wird...

Das klingt alles nach "wiesotutmansichdasan", aber im Endeffekt ist es glaub ich gar nicht so schlimm...und aus Liebe macht man ja schon mal die unmöglichsten Dinge...

Lassen wir uns also nicht entmutigen,
schönen Abend noch,
Line.
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Antwort #7 - 09.03.2013 um 13:35:51
 
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