Zitat:Also brauchen wir nun keine Übersetzten Urkunden
STOP, davon war nicht die Rede.
Selbstverständlich wirst Du bei der Anlegung des Familienbuches die Geburtsurkunde vorlegen müssen, ggf. auch beim Standesamt I in Berlin. Und evtl. steht auch die inhaltliche Überprüfung (s. FAQ) an, weil Kamerun ein Problemstaat ist.
Zitat:und dann hat der das nur gesagt weil....
Hey, sag ihm das aber nicht so, das ist nur eine Vermutung. Es war mal im Gespräch, dass es wegfällt. Und der entsprechende Referentenentwurf des Gesetzes liegt auch schon vor, aber.....
Lennart und ich haben uns nur darüber amüsiert, dass das jetzt in unserer Erlebniszeit mindestens das zweite Mal ist, dass eine Reform des Personenstandsgesetzes wegen einer evtl. Bundestagswahl nicht durchkommt. :vogel3
Das Gesetzgebungsverfahren sieht das halt so vor, dass Entwürfe die in der alten Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden können (wegen der vorgezogenen Wahl, falls Schröder das Mißtrauensvotum verliert, sieht es so aus) , in der neuen neu eingebracht werden müssen.
Und weil die Politik unsere Sachgebiete nicht als vorrangig ansieht, hat sie zunächst wieder alle Zeit der Welt :gähn: und gegen Ende der Periode merkt sie , dass es knapp wird

: . Aber dann steht sie sich wieder selbst im Weg

Grüße
Ronny