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ISO Norm (Gelesen: 9.731 mal)
Christian
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17.06.2005 um 12:04:15
 
Hallo Ronny,

habe deinen Beitrag bez. ISO9 nicht ganz verstanden. Unser Standesbeamter besteht drauf, den Namen meiner rus. Verlobten in ISO9 zu schreiben.

Er schreibt z.B. Maria so:  Mariâ.

Meine Übersetzerin sagte mir, dass er auch die lateinische Schreibweise aus dem Reisepass nehmen darf. Als ich ihn damit konfrontierte, sagte er dass das falsch sei.

In den anderen Behörden(Bürgeramt, ABH) wird immer die lateinische Schrift genommen.

Nun meine Frage. Haben wir ein Problem, wenn wir mit der Heiratsurkunde zur ABH gehen. Nicht das die behaupten, die Namen seien unterschiedlich.
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ronny
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Antwort #1 - 17.06.2005 um 12:26:44
 
Zitat:
Er schreibt z.B. Maria so:  Mariâ


Zitat:
dass das falsch sei.


Hallo Christian,

das ist definitiv falsch denn der § 49 DA ist für ihn verbindlich.

Weiß ihn darauf hin, und beantrage notfalls die Berichtigung des Eintrags.

Grüße
Ronny  Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #2 - 17.06.2005 um 12:33:39
 
Danke !!

na super. Mit welchen Konsequenzen habe ich denn zu rechnen, wenn ich eine solche Urkunde bei der ABh abgebe ?

Dieser Standesbeamte ist Leiter des Standesamt. Ich dachte, er weiß was er tut. Oder ist hier in Berlin alles anders ?
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Antwort #3 - 17.06.2005 um 13:24:03
 
Zitat:
Dieser Standesbeamte ist Leiter des Standesamt


Na ja mit den Behördenleitern ist das wie mit den Zitronenfaltern... grin

Zitat:
Mit welchen Konsequenzen habe ich denn zu rechnen, wenn ich eine solche Urkunde bei der ABh abgebe ?


Wenn Du ihnen gleich signalisierst,dass eine gerichtliche Berichtigung angeleiert ist, sicherlich keine, weil das ja nur noch eine Frage der Zeit ist, bis Pass und Heiratseintrag stimmig sind.

Gehe wegen der Berichtigung asap zum Standesamt, und sage ihm das magische Wort:

§ 49 Abs. 2 DA. Ich hoffe dann fällt der Groschen bei ihm  Zwinkernd

Du kannst den Antrag auch zur Niederschrift beim Amtsgericht Berlin stellen, müßte dann das AG Schöneberg sein, weiß ich aber nicht genau. Auf alle Fälle nach dem Personenstandsgericht fragen  Zwinkernd

Viel Glück :paletti

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Antwort #4 - 17.06.2005 um 13:59:31
 
oh Ronny, du machst mich ganz nervös.

Ich will in 5 Wochen heiraten. Die Ehe ist angemeldet. Uns ist es eigentlich egal, wie der Name geschrieben wird. Ich will nur dass sie anschließend ein dauerhaftes Bleiberecht bekommt. Wenn ich jetzt auf Änderung bestehe, heisst das, dass wir die Ehe neu anmelden müssen und wieder zum Kammergericht zwecks Befreiung gehen müssen ?

Zitat:
Wenn Du ihnen gleich signalisierst,dass eine gerichtliche Berichtigung angeleiert ist, sicherlich keine, weil das ja nur noch eine Frage der Zeit ist, bis Pass und Heiratseintrag stimmig sind.


Sorry, aber ich verstehe es nicht. Was für eine gerichtliche Berichtigung.

Zitat:
Du kannst den Antrag auch zur Niederschrift beim Amtsgericht Berlin stellen, müßte dann das AG Schöneberg sein, weiß ich aber nicht genau. Auf alle Fälle nach dem Personenstandsgericht fragen


Heißt das ich soll ihn mit Gericht drohen, wenn er es nicht tut ?

Zitat:
§ 49 Abs. 2 DA. Ich hoffe dann fällt der Groschen bei ihm   

Ich Internet habe ich diese DA nicht gefunden. Ist es eine interne Vorschrift.
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Antwort #5 - 17.06.2005 um 14:14:16
 
Zitat:
dass wir die Ehe neu anmelden müssen und wieder zum Kammergericht zwecks Befreiung gehen müssen


Nein Christian. Ich habe angenommen ihr wäret schon verheiratet, sorry. Deswegen der Dreh mit der Berichtigung. Manchmal etwas besser kurz den Schverhalt zu hinterfragen, mein Fehler.

Wenn Ihr erst heiraten wollt, istes doch einfach:

Sag ihm die Fundstelle die das regelt Zitat:
§ 49 Abs. 2 DA. Ich hoffe dann fällt der Groschen bei ihm     Zwinkernd


Die DA ist ein rotes Buch das mindestens einmal in jedem Standesamt steht.

Sie ist nur im Bundesanzeiger gedruckt veröffentlicht (weiß aber jetzt nicht die aktuelle Nr., ist auch egal). Es ist eigentlich die "Bibel" des Standesbeamten, ich kann mir ned vorstellen, dass die einer nicht haben sollte, selbst in Berlin nicht vorstellbar  grin.

Ich bin sicher wenn Du ihm den § 49 Abs 2 DA nennst, wird er den Namen (Vor- und Familiennamen) nicht mehr nach der ISO R 9 transliterieren, sondern die lateinische Schreibweise aus dem Pass Deiner Frau nehmen.
Das gilt allerdings nicht für den Vatersnamen (Vorname ihres Vaters + ova), weilder nicht in lateinischer Schrift steht.

Wegen der Verwirrung sorry nochmal Smiley

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Antwort #6 - 17.06.2005 um 14:22:22
 
puh Danke !!

Aber wenn er diese Vorschrift anders interpretiert, d.h. er gibt mir die Urkunde mit ISO Norm, dann habe ich mit Problemen zu rechnen, so wie ich dich verstanden habe.

Ich hatte immer gehofft, dass es der ABH egal ist, ob nun ISO Norm oder nicht auf der Urkunde steht, oder wird anhand der Heiratsurkunde auch die Aufenthaltserlaubnis geschrieben.

Ich hoffe er hat ein einsehen. Ich  habe ihm eben eine Mail geschrieben.
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Antwort #7 - 17.06.2005 um 14:49:27
 
Zitat:
Aber wenn er diese Vorschrift anders interpretiert


Die hat eigentlich keinen Spielraum

Zitat:
...ist diese Schreibweise maßgebend.


Ohne den Text jetzt hier zu haben, aus dem Gedächtnis. Aber ich denke, dass es so da steht.

Grüße
Ronny Smiley
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Antwort #8 - 17.06.2005 um 15:25:11
 
meine Fragen nehmen kein Ende.

Hat denn die Anmeldung der Ehe noch Gültigkeit, wenn die quasi mit dem falschen Namen erfolgte.

Berlin hat so einen hohen Ausländeranteil. Hatte bis jetzt kein anderer Probleme damit. Anscheinend akzeptieren die ABHs auch eine Heiratsurkunde mit ISO-Norm.

Diskutieren wir jetzt nur über einen Schönheitsfehler im Register und hat das doch weitreichende Folgen, wenn ich eine ISO-Norm-Urkunde habe.

btw. Erkläre mir doch mal bitte deinen Footer  :-D
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Antwort #9 - 17.06.2005 um 16:08:11
 
Zitat:
Hat denn die Anmeldung der Ehe noch Gültigkeit, wenn die quasi mit dem falschen Namen erfolgte.


Ja, denn es ist eine nachvollziehbare Abweichung in der Schreibweise, die aber noch vor der Eheschließung geändert werden kann.

Zitat:
Anscheinend akzeptieren die ABHs auch eine Heiratsurkunde mit ISO-Norm.


Wundert es Dich, wenn selbst der Standesbeamte ned durchblickt ?

Zitat:
Diskutieren wir jetzt nur über einen Schönheitsfehler im Register und hat das doch weitreichende Folgen


Nö ich halte das für keinen Schönheitsfehler, wenn Urkunde und Pass ned übereinstimmen.  Griesgrämig  Außerdem ist das die Rechtslage, was ich erkläre. Zwinkernd

Zitat:
Erkläre mir doch mal bitte deinen Footer 


Welchen?

Spruch ? Antoine de Saint-Exupery, aus Le petit Prince

Mopped ? Eins meiner Lieblings-Hobbys, Chopperfahren  grin

Countdown ? Zeit bis zur nächsten "realen Begegnung" *habs schon mal erklärt*  Zwinkernd look bei Aschaton  Zwinkernd

Grüße
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Antwort #10 - 17.06.2005 um 16:16:20
 
Danke Danke Danke,

das gibt wieder ein Pluspunkt von mir.

ich halte dich auf dem Laufenden
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Christian
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Antwort #11 - 20.06.2005 um 13:26:26
 
Hallo Ronny,

war eben beim Standesamt und habe versucht den Standesbeamten zu überzeugen das Dach bei Maria(Mariâ) zu entfernen.

Er kannte die besagte Dienstvorschrift, aber meinte, die gilt nur für slavische Übersetzungen. In meinem Fall ist es keine ISO-Norm, sondern eine Lautschrift und es hat nichts mit meinem Fall zu tun.

Er betonte die Schreibweise in der Geburtsurkunde und meinte im Pass waere kein Lautschrift, weil es sich hierbei um GROSSBUCHSTABEN handelt und es auch ein technisches Problem mit den Lautschriften in Pässen und Visas existiert.

Also so wie ich ihn verstanden habe gibt es im russischen Paß keine lateinische Schreibweise, sondern nur eine übersetzung ohne Lautschrift  Fragezeichen Fragezeichen Fragezeichen

Er war aber bereit die Lautschrift zu entfernen und die Urkunde und den Registerientrag in lateinischer Schreibweise vorzunehmen. Er betonte aber, dass wir beim Zurückübersetzen ins Russische Probleme bekommen, weil dann aus Maria "MARIA" und nicht "MARI(umgekehrtes R (JA)" wird.

Was hältst du davon ?

Alles in allem denke ich, dass es so richtig war die lateinische Schreibweise zu wählen.Betonen mächte ich hier noch, dass der Standesbeamte trotz Streß und Mißverständisse sehr freundlich zu mir war.

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Antwort #12 - 21.06.2005 um 13:25:37
 
Hi Ronny, kannst du hier noch mal raufschauen  Fragezeichen

Lege abschliessend großen Wert auf deine Meinung.

Danke und Gruß

Christian
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Antwort #13 - 21.06.2005 um 13:58:20
 
Zitat:
Was hältst du davon ?


Hi Christian,

die Aussage im Pass wär keine lateinische Schreibweise kann ich nicht nachvollzehen, das wird allgemein üblich so gesehen wie ich es dargestellt hatte. Die dort enthaltene Schreibweise war früher in französicher Sprache gehalten (Beispiel Ioulia) und ist heute oft in Englisch (Julia) so drin.

Aber es handelt sich doch in beiden Sprachen um lateinische Schriftzeichen , oder ??

Zitat:
Er betonte aber, dass wir beim Zurückübersetzen ins Russische Probleme bekommen


Das ist eine richtige Aussage, weil diesem Problem ja durch die internationalen Transliterationsnormen abgeholfen werden soll . Nur warum soll eiine Rückübertrgung in das kyrillische Alphabet erforderlich sein?

Ich habe die Vorbeglaubigung von deutschen Heiratsurkunden/ Familienbüchern  für die russische Botschaft fast täglich auf dem Tisch, und von Schwierigkeiten bei der Verwendung der Schreibweise aus dem Pass bisher nichts gehört.  Sie wurde für die Registrierung einer Eheschließung und Änderung des Namens im Pass bisher immer akzeptiert.

Zitat:
aber meinte, die gilt nur für slavische Übersetzungen


Dazu lieber  :nix bevor ich was Böses sagen müßte  Zwinkernd

Eine Urkunde aus dem kyrillischen Alphabet wird im Normalfall transliteriert (ISO R 9), d.h. Buchstabe für Buchstabe in der lateinischen Schrift wird einem entsprechenden Zeichen  in dem kyrilliischen Alphabet zugeordnet, bzw. umgekehrt. Gibt es diese Entsprechung nicht, tauchen Auslassungs´zeichen auf (wie in dem Wort). Daneben werrden diakritische Zeichen (Beispiel das ´`, oder das Dach bei Deiner Frau) zur Festlegung der Aussprache verwendet.

Wohingegen die phonetische Übertragung (Transskription)  in die lateinische Schrift genau das ist was alle Staaten mit fremden Alphabeten machen: die lautmäßige Wiedergabe der Schreibweise). Deshalb ist diese Wiedergabe komfortabler, weil alle Nicht-EDV-kompatiblen Zeichen wegfallen. Sie hat aber den Nachhteil, nicht buchstabengetreu zu sein.

Hier noch ein
link
 zum Thema. Unter 2. ist der Unterschied in einer Tabelle erläutert.

Sorry für die verspätete Antwort. Zwinkernd

Ich denke ihr habt es richtig gemacht. :paletti

Grüße
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Antwort #14 - 21.06.2005 um 14:16:20
 
Super ich kann mich nur wiederholen

Danke und +punkt.

Zitat:
Das ist eine richtige Aussage, weil diesem Problem ja durch die internationalen Transliterationsnormen abgeholfen werden soll


In Russland ist eh alles möglich. Wir kennen die Übersetzer in RUS persönlich und die machen mit sicherheit aus lateinisch "Maria" auch wieder kyrillisch "Marija"  :happy:

Zitat:
Sorry für die verspätete Antwort.

Sorry fürs Drängeln  grin
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