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Einbürgerung in der Probezeit (Gelesen: 2.565 mal)
Jafra
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13.07.2005 um 09:17:25
 
Hallo!

ich befinde mich bei der jetztigen Arbeitsverhältniss in der Probezeit (6 M). Spricht das gegen eine Erteilung der Einbürgerungszusicherung?
Darf die ABH überhaupt nach einer Kopie der Arbeitsvertrag verlangen? Reicht nicht der Verdienstsnachweis, um die Sicherung d LU nachzuweisen? :stampf:

Gruss

Jafra
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Ralf
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Antwort #1 - 13.07.2005 um 13:51:47
 
Ich dachte, du wärest Palästinenser mir jordanischem Reisedokument. Daher entfällt die Einbürgerungszusicherung, weil es keine Staatsangehörigkeit gibt, aus der du dich entlassen lassen könntest. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird gleich die Einbürgerungsurkunde ausgestellt.

Die Probezeit muss normalerweise abgewartet werden, weil während diese Zeit jederzeit eine Kündigung erfolgen könnte.
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Jafra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 13.07.2005 um 20:02:54
 
Meine ABH ignoriert es, dass ich Palästinenser bin, obwohl ich denen meinen palästinensischen Pass (Reisedoc) gezeigt haben. Ich weiß nicht, wie ich sonst Sie überzeugen kann.
In Palästina gibt es eine deutsche Vertretung und ich bin sicher, dass die Behörden wissen, dass Palästinenser mit jordanischen Reisepass/Dokument (es existiert keine Nationalnummer im Pass) keine echte jordanische Nationalität verfügen. Ich brauche z.B. eine Sondergenehmigung, damit ich aus Palästina nach Jordanien einreisen darf. Und wenn ich im Flughafen ankomme, muss ich innerhalb 14 Tagen Jordanien verlassen! !!!

Hast du eine Idee, wie ich meine Situation in dieser Sinne  gegenüber die ABH verbessern kann? :bussi ,  :anbet,  :bx

Andere Frage: Spielt die Probezeit eine Rolle zur Erteilung der NE?

Danke!


Jafra
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Antwort #3 - 13.07.2005 um 21:08:15
 
Zitat:
Hast du eine Idee, wie ich meine Situation in dieser Sinne  gegenüber die ABH verbessern kann?

Am besten, du lässt dir deinen Status von der jordanischen Botschaft bescheinigen.

Zitat:
Andere Frage: Spielt die Probezeit eine Rolle zur Erteilung der NE?

Das kannst du besser in der Rubrik "Sonstiges zum Ausländerrecht" fragen.
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Jafra
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Antwort #4 - 15.07.2005 um 12:46:08
 
Zitat:
Am besten, du lässt dir deinen Status von der jordanischen Botschaft bescheinigen.


Sie werde das nicht machen, weil dadurch die AusbürgerungsHonura (1400 €) dann entfählt!

Ralf, weisst du, was Aufehbung der Auflage bedeutet im Zusammenhang zu dem was CEDO mir geschrieben hat?

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Antwort #5 - 15.07.2005 um 13:18:02
 
Zitat:
Sie werde das nicht machen, weil dadurch die AusbürgerungsHonura (1400 €) dann entfählt!

Eigentlich Unsinn. Eine Entlassung kann ja nur erfolgen, wenn man die Staatsangehörigkeit auch besitzt. Wenn man sie gar nicht besitzt, kann auch keine Gebühr für eine Entlassung anfallen.

Zitat:
Ralf, weisst du, was Aufehbung der Auflage bedeutet im Zusammenhang zu dem was CEDO mir geschrieben hat?

Sorry, nicht meine Baustelle.  :nix



[edited]hab mal die Freud´sche Fehlleistung geändert  Zwinkernd[/edited]
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« Zuletzt geändert: 15.07.2005 um 14:11:03 von ronny »  

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