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Aufenthaltserlaubnis-EU  und Einbürgerung (Gelesen: 1.408 mal)
rani
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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12.07.2005 um 12:44:46
 
Guten Tag,

Seit dem Oktober 1995 bin ich im Deutschland. Während diesr Zeit habe ich eine Facharztausbildung absolwiert. Für die Dauer der Ausbildung habe ich eine Aufenthaltsbewilligung bekommen.

Seit dem Mai 2004 besitze ich eine Aufenthaltserlaubnis-EU mit vollständiger Freizügigkeit. Seit dem September 2004 bin ich angestellt in einem Krankenhaus und arbeite als Facharzt.

Meine Frage ist:

Habe ich einen Anspruch auf Einbürgerung, wie sehen die Chancen aus ?

Vielen Dank für die Hilfe.
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stilo03
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Beiträge: 35
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #1 - 12.07.2005 um 14:10:30
 
Hallo,

die Angaben sind etwas dürftig. Wenn der Wohnsitz in einem Bundesland liegt, das die Bewilligungszeiten anerkennt, wie z.B. Niedersachsen, dürfte ein Anspruch bestehen. In Bayern dagegen besteht keine Chance.
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mfg&&stilo03
 
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rani
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis-EU  und Einbürgerung
Antwort #2 - 12.07.2005 um 14:18:46
 
Danke für Deine Antwort.

Mein Wohnsitz ist in NRW, seit Februar 1996.
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Ralf
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Beiträge: 8.042

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #3 - 12.07.2005 um 14:51:55
 
In NRW werden m.W. die Zeiten mit A-Bewilligung anerkannt. Der Antrag hat also gute Aussichten auf Erfolg, sofern die übrigen Voraussetzungen der §§ 10 ff StAG ebenfalls erfüllt sind.
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