Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthaltsbewilligung und Geburt eines Kindes (Gelesen: 1.666 mal)
dr-er
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 220

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsbewilligung und Geburt eines Kindes
11.07.2005 um 17:15:55
 
Hallo,

es ist bekannt, dass verschiedene Bundesländer rechnen die Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltsbewilligung für die Anspruchseinbürgerung (§ 10 StAG) anders an. Meine Frage bezieht sich auf § 4 Abs. 3 StAG. Sind die bundeslandspezifische Regeln der Anrechnung der Bewilligungszeiten (des Einbürgerungsbewerber bzw. des Elternteils) für die Anspruchseinbürgerung und für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt immer gleich?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsbewilligung und Geburt eines Kindes
Antwort #1 - 12.07.2005 um 08:21:11
 
Hallo!

Zwar sind die Zeiten mit A-Bewilligung sowohl in den bisherigen StAR-VwV als auch in den Vorläufigen Anwendungshinweisen zum Staatsangehörigkeitsrecht namentlich als anrechenbare Zeiten aufgeführt, es ist aber wohl davon auszugehen, dass diese Zeiten in einigen Ländern dennoch nicht angerechnet werden, da man sie dort nicht als Zeiten mit "gewöhnlichem" Aufenthalt ansieht. Es ist bei § 4 (3) StAG also die gleiche Problematik wie bei § 10.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
dr-er
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 220

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsbewilligung und Geburt eines Kindes
Antwort #2 - 12.07.2005 um 10:04:43
 
Zitat:
Hallo!

Zwar sind die Zeiten mit A-Bewilligung sowohl in den bisherigen StAR-VwV als auch in den Vorläufigen Anwendungshinweisen zum Staatsangehörigkeitsrecht namentlich als anrechenbare Zeiten aufgeführt, es ist aber wohl davon auszugehen, dass diese Zeiten in einigen Ländern dennoch nicht angerechnet werden, da man sie dort nicht als Zeiten mit "gewöhnlichem" Aufenthalt ansieht. Es ist bei § 4 (3) StAG also die gleiche Problematik wie bei § 10.


Hallo Ralf,

das ist mir klar. Meine Frage war, ob die Regeln eines Bundeslandes bezüglich der Anrechnung der Zeiten mit A-Bewilligung für die Anspruchseinbürgerung und den Erwerb durch Geburt gleich sind. Oder es geben Bundesländer, die A-Bewilligung nur für die Anspruchseinbürgerung anrechnen, und nicht für den Erwerb durch Geburt oder umgekehrt... Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsbewilligung und Geburt eines Kindes
Antwort #3 - 12.07.2005 um 10:27:01
 
Mir ist eine solche Vorgehensweise jedenfalls nicht bekannt. Völlig ausschließen kann ich das aber auch nicht.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema