Zitat:Es kursieren ja diverse Horrorgeschichten. Werde ich sofort eingezogen?
Hallo!
Ganz allgemein bedeutet der Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten immer gewisse Risiken und Nachteile. Hier mal der Text eines "Merkblattes für Mehrstaater", wie es Personen ausgehändigt bekommen, die unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden. Die darin genannten Probleme können natürlich ebenso Personen treffen, die von Geburt an mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Zitat:Merkblatt für Mehrstaater
Mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde sind Sie deutsche(r) Staatsangehörige(r) geworden. Ihre bisherige Staatsangehörigkeit haben Sie dadurch jedoch nicht verloren. Die Behörden des anderen Staates, dessen Staatsangehörigkeit Sie weiter besitzten, sind deshalb berechtigt, Sie zu jeder Zeit während eines Aufenthaltes in seinem Hoheitsgebiet so zu behandeln, als ob Sie ausschließlich seine Staatsangehörigkeit besäßen. In einem solchen Fall könnten Sie zum Beispiel von den dortigen Behörden an einer Wiederausreise gehindert werden. Die deutschen Auslandsvertretungen wären dann nicht in der Lage, Ihnen wirksamen deutschen Rechtsschutz zu leisten. Dies beruht auf dem völkerrechtlichen Grundsatz, dass ein Staat seinem Staatsangehörigen den diplomatischen Schutz nicht gegenüber einem Staat gewähren kann, dem der Beteiligte gleichfalls angehört.
Schwierigkeiten solcher Art können auch bei Reisen in einen anderen Staat eintreten, der mit Ihrem Heimatstaat eng verbunden ist und einem Auslieferungs- oder anderen Hilfeersuchen aufgrund vertraglicher Bindung nachkommen würde.
Derartige Behinderungen lassen sich vermeiden, wenn Sie vor einer Reise in den Heimatstaat oder mit diesem besonders verbundene andere Staaten den verlust der fremden Staatsangehörigkeit herbeiführen.
Solange Sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, sind Sie im übrigen verpflichtet, die fremde Staatsangehörigkeit der zuständigen örtlichen deutschen Meldebehörde anzuzeigen. Habe das Thema mal hierhin verschoben, weil es in erster Linie ein staatsangehörigkeitsrechtliches Problem ist.
Solange du die sebische Staatsangehörigkeit besitzt und dort wehrpflichtig bist, solltest du einen Besuch dieses Landes vermeiden. Möglicherweise wirst du dort auch wegen nicht abgeleistetem Wehrdienst strafrechtlich verfolgt. Die deutsche StA und der hier abgeleistete Zivil- oder Wehrdienst nützt dir dort jedenfalls überhaupt nichts.