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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> urlaub in serbien, ohne probleme?
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Beitrag begonnen von uesse am 11.07.2005 um 11:53:40

Titel: urlaub in serbien, ohne probleme?
Beitrag von uesse am 11.07.2005 um 11:53:40
Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich plane im August einen vierwöchigen Urlaub in Serbien.

Allerdings habe ich die doppelte Staatsbürgerschaft.

Ich habe einen deutschen Reisepass und einen jugoslawischen (abgelaufen), seit 10 Jahren habe ich Serbien nicht mehr besucht, da irgendwann der Einberufungsbescheid kam und ich logischerweise nicht in den Kriegswirren enden wollte.
Nun habe ich schon längst (2000) meinen Zivildienst hier in Deutschland abgeleistet und bin zur Zeit Student.

Was habe ich bei der Einreise zu befürchten? Es kursieren ja diverse Horrorgeschichten. Werde ich sofort eingezogen? Welche Unterlagen sollte ich dabei haben?

grüße,
benjamin

Titel: Re: urlaub in serbien, ohne probleme?
Beitrag von Ralf am 11.07.2005 um 12:05:36

schrieb am 11.07.2005 um 11:53:40:
Es kursieren ja diverse Horrorgeschichten. Werde ich sofort eingezogen?


Hallo!

Ganz allgemein bedeutet der Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten immer gewisse Risiken und Nachteile. Hier mal der Text eines "Merkblattes für Mehrstaater", wie es Personen ausgehändigt bekommen, die unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden. Die darin genannten Probleme können natürlich ebenso Personen treffen, die von Geburt an mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.


Zitat:
Merkblatt für Mehrstaater


Mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde sind Sie deutsche(r) Staatsangehörige(r) geworden. Ihre bisherige Staatsangehörigkeit haben Sie dadurch jedoch nicht verloren. Die Behörden des anderen Staates, dessen Staatsangehörigkeit Sie weiter besitzten, sind deshalb berechtigt, Sie zu jeder Zeit während eines Aufenthaltes in seinem Hoheitsgebiet so zu behandeln, als ob Sie ausschließlich seine Staatsangehörigkeit besäßen. In einem solchen Fall könnten Sie zum Beispiel von den dortigen Behörden an einer Wiederausreise gehindert werden. Die deutschen Auslandsvertretungen wären dann nicht in der Lage, Ihnen wirksamen deutschen Rechtsschutz zu leisten. Dies beruht auf dem völkerrechtlichen Grundsatz, dass ein Staat seinem Staatsangehörigen den diplomatischen Schutz nicht gegenüber einem Staat gewähren kann, dem der Beteiligte gleichfalls angehört.

Schwierigkeiten solcher Art können auch bei Reisen in einen anderen Staat eintreten, der mit Ihrem Heimatstaat eng verbunden ist und einem Auslieferungs- oder anderen Hilfeersuchen aufgrund vertraglicher Bindung nachkommen würde.

Derartige Behinderungen lassen sich vermeiden, wenn Sie vor einer Reise in den Heimatstaat oder mit diesem besonders verbundene andere Staaten den verlust der fremden Staatsangehörigkeit herbeiführen.

Solange Sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, sind Sie im übrigen verpflichtet, die fremde Staatsangehörigkeit der zuständigen örtlichen deutschen Meldebehörde anzuzeigen.


Habe das Thema mal hierhin verschoben, weil es in erster Linie ein staatsangehörigkeitsrechtliches Problem ist.

Solange du die sebische Staatsangehörigkeit besitzt und dort wehrpflichtig bist, solltest du einen Besuch dieses Landes vermeiden. Möglicherweise wirst du dort auch wegen nicht abgeleistetem Wehrdienst strafrechtlich verfolgt. Die deutsche StA und der hier abgeleistete Zivil- oder Wehrdienst nützt dir dort jedenfalls überhaupt nichts.

Titel: Re: urlaub in serbien, ohne probleme?
Beitrag von BessereZeiten am 26.07.2005 um 19:42:29
Benjamin,

ich hoffe, du bekommst das hier noch rechtzeitig vor deiner Reise.

Ich würde dir dringend von einer Einreise nach Serbien abraten. Ich beschäftige mich mit serbischer Innenpolitik - teils beruflich, teils privat. Vor ca. zwei Wochen hat das serbische Verteidigungsministerium verkündigt, dass es ausloten wird, in welcher Form es möglich ist die Wehrdienst-"Flüchtlinge" zu amnestieren. Das heisst im Umkehrschluss: Du wirst zur Zeit nicht nur für deinen Wehrdienst eingezogen werde, sondern du hast auch einen Straftat begangen und musst mit Haftstrafe rechnen.

Einerseits weiss ich nicht, wie rigide damit umgegangen wird, es wird geschätzt dass es über 10000 Serben im Ausland gibt, die sich ihres Wehrdienstes entzogen haben. Andererseits könnte das bedeuten, man ist sich bei den Grenzbehörden dieser Vielzahl von Wehrdienstflüchltingen bewusst und kontrolliert umso strenger. Da eine generelle Amnestie, wie gesagt, diskutiert wird, würde ich auf diese "historische" Chance erstmal warten und die Ereignisse weiter verfolgen.

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