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Bekannter hat eine Freundin in Cuba (Gelesen: 2.150 mal)
Marcella
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bekannter hat eine Freundin in Cuba
10.07.2005 um 15:15:37
 
Hallo, wir haben einen guten Bekannten.
Der war im April 14Tage in Cuba. Da hat er sich unsterblich in eine Cubanerin verliebt. Jetzt will er im Juli wieder für 14Tage hinfliegen.
Kennt sich jemand aus oder kann uns mitteilen wie das abläuft, wenn er sie nach Deutschland einladen will.
Gibt es eine Möglichkeit dafür. Und wo müßte man sowas beantragen??
Kann uns jemand gute Tips geben.
danke Marcella
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bekannter hat eine Freundin in Cuba
Antwort #1 - 11.07.2005 um 01:46:45
 
Hi,
ich habe das Posting hierher verschoben, da ich keinen Zusammen-
hang mit dem Thema "Ehe und Familie" finden kann. Es scheint ja
doch (zunächst) um eine Einladung zu Besuchszwecken zu gehen.
Dafür wird er eine Verpflichtungserklärung brauchen. Auf der Home-
page von info4alien.de findest Du dazu ein Special. Falls Fragen
offen bleiben, melde Dich hier.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #2 - 11.07.2005 um 09:34:06
 
Zunaechst einmal muss seine Freundin bei den kubanischen behoerden einen
Pass beantragen falls nicht schon vorhanden. dann muss er sie entweder direkt in
Cuba bei einer Consulteria Juridica oder via Botschaft in Berlin offiziell zu einem
besuch einladen. Mit dieser einladung und dem pass beantragt die dame dann eine
Ausreiserlaubnis. Ja und dann zur Deutschen Botschaft in Havanna und Besuchsvisum
beantragen bei der gelegenheit muss er eine verpflichtungsreklaerung unterschreiben
und Krankenversicherungsschutz fuer die Dame nachweisen. Sollte die Botschaft
Zweifel an der Rueckkehrbereitschaft haben wird das Visum entweder abgelehnt
oder er muss eine kaution fuer die eventuellen spaeteren Abschiebekosten
hinterlegen. Ja und Flugticket hin und rueck muss er natuerlich auch kaufen.
Alles nicht ganz billig und ein bisschen zeitaufwendig, und empfehle Deinem freund
doch erstmal das ausgiebige Studium einschlaegiger Foren bzgl. Einladungen, Heirat
etc Kubanischer Staatsbuerger vielleicht  relativiert das die Liebe.  Es haben sich schon Tausende von Deutschen, Spaniern und anderen EU Buergern unsterblich in Kubaner(innen) verliebt, diese ins Schengenland eingeladen und mussten dann zusehen wie der
besuch sehr schnell untertauchte, Asyl beantragte oder schlichtweg zu einem
Albtraum wurde.
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Marcella
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.07.2005 um 07:30:44
 
Hallo, danke für die Nachricht. Ja daß es ganz schön teuer wird ist ihm bewußt. Einerseitz würde er sie gerne mal nach Deutschland einladen. Aber die ungewissheit eben, daß es schief läuft ist schon da. Dann hat die Gute auch noch eine Tochter von 4 Jahren..die darf sie nicht mit nehmen weil ihr Ex das nicht erlaubt. Ich denke das ist schon mal schlecht weil sie ja dann Heimweh nach dem Kind hat und zurückgehen will. Und Geld muß er ja dann auch rüber schicken damit die was zum Leben haben, weil sie ja die einzige ist die arbeitet. Ist alles nicht so einfach. Nun ist er sich auch nicht mehr sicher ob er überhaupt im Juli nochmal hinfliegen soll. Dann wird`s für beide immer schwerer. Danke und Gruß
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Kisa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 13.07.2005 um 16:38:38
 
Hallo Marcella,
ich habe einen cubanischen Freund, der im Moment auch in Deutschland ist. Dieses "Einladungsprozedere" was man durchläuft ist nicht nur teuer sondern raubt einem auch den letzten Nerv.
Ich würde deinem Freund raten öfter rüber zu fliegen um sie besser kennen zu lernen. Wenn er sich sicher ist das es etwas dauerhaftes werden kann, soll er versuchen sie mit einem Schengenvisum für 90 Tage nach Deutschland zu hollen. Ich war 2,5 Jahre mit meinem Freund zusammen und schon etliche male dort bevor ich ihn nach Deutschland eingeladen habe!
Was die kleine Tochter angeht: 90 Tage kann man schon von seinem Kind getrennt sein. Wo ich eher schwierigkeiten sehe ist die weitere Zukunft. Wenn die beiden vielleicht mal heiraten wollen sieht es schlecht aus, denn ohne ihr Kind wird die Mutter bestimmt nicht dauerhaft nach D-land gehen und das kann sie nicht mitnehmen wenn der Vater nicht zustimmt!

Verzwickt, verzwickt!!

Rate ihm einfach erstmal ihr Land, Mentalität, Familie und Freunde kennenzulernen bevor er etwas unternimmt!

Saludos
Kisa
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Marcella
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 13.07.2005 um 17:35:26
 
Hallo Kisa,

vielen Dank für deine Info. Das ist wirklich schwierig...und helfen kann ihm keiner das muß er schon selbst in die Hand nehmen. Das mit dem Kind denke ich auch, daß das nicht so einfach ist..ich würde mein Kind auch nicht zurück lassen. Heiraten würde er ja, soweit hat er sich das schon überlegt. Aber ich denke halt auch nicht, daß es gut geht. Schon wegen dem Kind nicht..und dann dauernd Flüge bezahlen da wird man ja arm. Er hat sich zwar vorgenommen mitte Juli nochmal hinzufliegen aber sicher ist er sich halt auch nicht mehr. Denn dann hat, jeder wieder Schmetterlinge im Bauch...Er vielleicht mehr als Sie...denn er ist 37 und sie 22..ist auch der Altersunterschied..Ich denke daß sie halt einfach raus will aus dem Land. Da spielt das Alter wohl keine Rolle. Und wenn er es nicht ist, ist es vielleicht ein anderer.
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