Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Scheidung nach einem Jahr (Gelesen: 1.435 mal)
wittione
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung nach einem Jahr
08.07.2005 um 03:04:18
 
Hallo zusammen,

ich bin nicht nur hier ganz neu, sondern habe auch sonst keine Erfahrungen mit Foren.
Ich hoffe das ich hier alles an der richtigen Stelle usw. eingebe.

Nun zu meinem Problem:

Ich habe mich bis über beide Ohren in eine Thailänderin verliebt.
Das Problem ist, das sie erst seit einem Jahr und sechs Monaten in Deutschland lebt und seit einem Jahr und drei Monaten mit einem Deutschen verheiratet ist.
Was passiert wenn sie sich von ihrem Mann trennt und zu mir kommt?
Wird sie ausgewiesen? Wenn ja gleich oder erst nach einem (Trennungs-)Jahr?
Angenommen sie wird gleich ausgewiesen (also noch mindestens ein Jahr verheiratet) kann ich sie über irgendwelche Visa (Sprachkurs, Au-pair, Besuchervisum o.ä.) wieder nach Deutschland holen bis sie geschieden ist?
Kann ich sie kurz nachdem sie geschieden ist heiraten und darf sie dann in Deutschland bleiben?
Ich bin ziemlich verzweifelt, weil man so viel "Horror-Geschichten" hört.
Jetzt ist man endlich mal wieder verliebt und jetzt scheint das Ganze an irgendwelchen Gesetzen zu scheitern.
Für Hilfe wäre ich wirklich sehr dankbar.


                                                                                 liebe Grüße    wittione
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung nach einem Jahr
Antwort #1 - 08.07.2005 um 16:57:37
 
Hi,
schau mal in der FAQ zu dem Thema nach.

Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhält man erst nach zwei
Jahren. Ausländerrechtlich ist der Zeitpunkt der Trennung maß-
geblich, nicht der Zeitpunkt der Scheidung. Es ist also damit zu
rechnen, dass ein Ausreise erfolgen muss.

Die Erteilung anderer Visa ist denkbar. Ob es in der Praxis dann
auch dazu kommt, wird sich zeigen (kann hier nicht vorherge-
sehen werden).
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
wittione
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung nach einem Jahr
Antwort #2 - 08.07.2005 um 20:46:28
 
Hallo Mick,

vielen Dank für deine Antwort.

Sicher ist es also nicht das sie "bald" wieder hier her kommen kann, oder?
Wenn ich dich richtig verstanden habe, würdest du uns raten noch 9 Monate "versteck zuspielen", um kein Risiko einzugehen.
Obwohl das natürlich für uns sehr schwer ist.

                                                                   lg      wittione
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung nach einem Jahr
Antwort #3 - 08.07.2005 um 20:53:53
 
Zitat:
Wenn ich dich richtig verstanden habe, würdest du uns raten noch 9 Monate "versteck zuspielen", um kein Risiko einzugehen.


Hi,
nein, einen solchen Rat gebe ich sicherlich nicht. Ich empfehle Offen-
heit und ggf. die Ausreise, wenn sie unumgänglich ist (wenn die
Rechtsmittel ausgeschöpft sind und keine andere AE erteilt wird).
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema