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gleichgeschlechtliche Ehe mit einem "Ausländer" (Gelesen: 2.078 mal)
FredPerry
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag gleichgeschlechtliche Ehe mit einem "Ausländer"
06.07.2005 um 18:38:59
 
tach zusammen,

habe folgendes problem bzw. frage, da ich eine zeit lang mit einer deutschen frau verheiratet war, habe ich mich mit diesem thema noch nicht beschäftigt.

ich bin seit einem jahr mit einem thailänder zusammen,er ist 25 und ich 29 und arbeitet als koch.
er wohnt erst seit 2 jahren hier und demzufolge scheidet eine einbürgerung aus?! oder sehe ich das falsch?

wenn er jedoch arbeitslos wird, muß er wieder zurück nach thailand?

wenn wir jedoch unsere gleichgeschlechtliche partnerschaft eintragen lassen,kann er dann hier bleiben, auch wenn er keine arbeit mehr haben sollte?
bezieht er dann sozialleistungen?

vielen dank und beste grüße
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muewi
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Beiträge: 41
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: gleichgeschlechtliche Ehe mit einem "Ausländer"
Antwort #1 - 06.07.2005 um 21:08:26
 
Hi,

eine "gleichgeschlechtliche Ehe" gibt es in Deutschland (noch) nicht. Was Du meinst, nennt sich Lebenspartnerschaft.

Infos hierzu (auch zu Deiner Frage) findest Du auch unter folgendem Link:
www.lsvd.de

Viele Grüße muewi
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Ich habe gelernt, dass, nur weil jemand Dich nicht so liebt, wie Du es Dir wünschst, es noch lange nicht heißt, dass er Dich nicht mit allem liebt, was er hat.&&
 
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FredPerry
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Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: gleichgeschlechtliche Ehe mit einem "Ausländer"
Antwort #2 - 07.07.2005 um 15:38:13
 
oh, vielen dank - die seite kannte ich bis jetzt noch gar nicht Zwinkernd
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: gleichgeschlechtliche Ehe mit einem "Ausl
Antwort #3 - 10.07.2005 um 10:48:02
 
Hi,
ich weiß nicht, ob in dem angebotenen Link auch Deine
Fragen zum Ausländerrecht beantwortet werden...

Die eingetragene Lebenspartnerschaft hat grundsätzlich
die gleichen "Folgen" wie eine Ehe. Siehe
§ 27 Abs. 2 AufenthG
,
dort ist der Verweis auf § 28. Die Frage der Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis wird nicht davon abhängig gemacht,
ob eigenes Einkommen vorhanden ist (§ 28 Abs. 1: "Ab-
weichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1" ).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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