Hallo,
handelt es sich also definitiv um eine "Zwangsheirat" ?
http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsehe (Definition und Erläuterungen zu Zwangsehe)
Evtl. könnte Deine Bekannte sich auch mal auf der Seite von migrationsrecht.net informieren und mit den Leuten dort Kontakt aufnehmen (ich kannte diese Page bisher noch nicht):
http://www.migrationsrecht.net/modules.php?name=News&file=article&sid=237 Sie könnte auch mit der AGAH Kontakt aufnehmen:
http://www.agah-hessen.de/Themen/Recht/Familienrecht/Zwangsehe.htm Einen Frau zum Heiraten zu zwingen, erfüllt den Tatbestand der Nötigung (-> ist also ein Straftatbestand). Die Frau sollte m.E. auf gar keinen Fall so lange stillhalten, bis er die Aufenthaltsberechtigung hat. Männer, die derart handeln, sollten schnellstmöglich spüren, dass es
so nicht geht ...
Bezüglich der Drohungen: Droht er ihr Prügel an? Dann kann sie sich an die Polizei wenden oder über einen Anwalt eine einstweilige Verfügung beantragen, dass er sich von ihr und dem Kind fernhalten und die Wohnung verlassen muss.
Sie sollte auf jeden Fall - falls nicht bereits geschehen - beim Jugendamt das alleinige Sorgerecht beantragen.
Außerdem könnte sie evtl. UVG (Unterhaltsvorschuss) für das Kind beantragen (beim Jugendamt fragen).
Wohnt der Mann denn überhaupt noch bei ihr in der Wohnung?
Wenn nein, sollte dies der Ausländerbehörde mitgeteilt werden. Dadurch könnte sein Aufenthaltsrecht beschränkt werden.
Solche Männer sollten auf gar keinen Fall unterstützt werden ! :stampf: :stampf:
Viele Grüße
Janna