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Aufenthaltserlaubnis nach scheidung? (Gelesen: 1.078 mal)
Hewal
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis nach scheidung?
06.07.2005 um 18:23:05
 
Hallo,

ich habe eine sehr brisante frage:

Eine Bekannte von mir wurde von einem Kurdischen Mann gezwungen, ihn zu heiraten. Ihm geht es darum, daß er durch die Ehe eine Aufenthaltserlaubnis (??) kriegt. Sobald dies der Fall is, ist er bereit sich scheiden zu lassen.

Das Problem nun ist, das meine Freundin ein Kind bekommen hat und von daher auf Staatliche finanzielle hilfe angewiesen ist, diese aber nicht bekommt, da ihr Mann unterhaltspflichtig ist. Dieser entsagt allerdings der Hilfe und spricht Drohungen ihr und dem Kind gegenüber aus.

Nun ist meine Frage: Ab wann hat er die Aufenthaltserlaubnis und ist nicht mehr auf die Ehe angewiesen? (übrigens er arbeitet schon seit 1 Jahr innerhalb der Ehe in Deutschland).

Ich wäre euch wirklich sehr dankbar für eure Hilfe
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis nach scheidung?
Antwort #1 - 06.07.2005 um 20:18:50
 
Hallo,

handelt es sich also definitiv um eine "Zwangsheirat" ?
http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsehe 
(Definition und Erläuterungen zu Zwangsehe)


Evtl. könnte Deine Bekannte sich auch mal auf der Seite von migrationsrecht.net informieren und mit den Leuten dort Kontakt aufnehmen (ich kannte diese Page bisher noch nicht):
http://www.migrationsrecht.net/modules.php?name=News&file=article&sid=237

Sie könnte auch mit der AGAH Kontakt aufnehmen:
http://www.agah-hessen.de/Themen/Recht/Familienrecht/Zwangsehe.htm

Einen Frau zum Heiraten zu zwingen, erfüllt den Tatbestand der Nötigung (-> ist also ein Straftatbestand). Die Frau sollte m.E. auf gar keinen Fall so lange stillhalten, bis er die Aufenthaltsberechtigung hat. Männer, die derart handeln, sollten schnellstmöglich spüren, dass es so nicht geht ...

Bezüglich der Drohungen: Droht er ihr Prügel an? Dann kann sie sich an die Polizei wenden oder über einen Anwalt eine einstweilige Verfügung beantragen, dass er sich von ihr und dem Kind fernhalten und die Wohnung verlassen muss.

Sie sollte auf jeden Fall - falls nicht bereits geschehen - beim Jugendamt das alleinige Sorgerecht beantragen.

Außerdem könnte sie evtl. UVG (Unterhaltsvorschuss) für das Kind beantragen (beim Jugendamt fragen).

Wohnt der Mann denn überhaupt noch bei ihr in der Wohnung?
Wenn nein, sollte dies der Ausländerbehörde mitgeteilt werden. Dadurch könnte sein Aufenthaltsrecht beschränkt werden.

Solche Männer sollten auf gar keinen Fall unterstützt werden !  :stampf:  :stampf:

Viele Grüße
Janna
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