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Krankenversicheriung (Gelesen: 1.378 mal)
mr
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Krankenversicheriung
05.07.2005 um 10:44:34
 
Habe mal wieder eine Frage wegen Krankenversicherung. Mein Freund (Duldung) wohnt mit mir zusammen. Er hat ein Jahr gearbeitet. Vertrag wurde nicht verlängert. Dann Arbeitslosengel bekommen. Dann hat er Antrag auf ALGII gestellt. Bekommt er nicht, weil er eine Duldung hat. Sozialhilfe bekommt er auch nicht, weil wir in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft leben. Jetzt muß ich die Krankenkasse für ihn bezahlen? Das sind 120-150 Euro im Monat! Und kann man noch in die Krankenkasse, wenn man schon länger als drei Monate nicht mehr drin ist(kein eigenes Verschulden. Wegen Unwissenheit des Arbeitsamtes)?
Ich habe wirklich Angst, daß er nie mehr in die Krankenkasse kann. Kann mir jemand helfen???

??? ??? ??? Fragezeichen
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hampelines
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Beiträge: 105

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 11.07.2005 um 15:33:13
 
Hallo Mr.,

ich kann zwar deine Frage nicht beantworten, ob dein Freund wieder das Recht zur Aufnahme in eine Krankenkasse hat.

Falls man jedoch nicht verheiratet ist und mit einem "Gehalts- oder Lohnbezieher" zusammen lebt, ist es gängige Regelung, dass dieser für die Krankenversicherung des Partners aufzukommen hat. Lediglich der Ehegatte hat das Recht auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse.

Alles Gute für Euch
Grüße
Ines
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