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Indien heiraten ohne Ehefaehigkeitszeugis (Indien) (Gelesen: 2.175 mal)
irisGB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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04.07.2005 um 14:07:51
 
Hallo,

wollte eigentlich demnaechst in Indien heiraten. Ich selber wohne in GB bin deutsche.
Mein Verlobter Inder wohnt noch in GB muss aber nach Indien ausreisen um mich zu heiraten.

Ich weiss welche Unterlagen ich fuer das Ehefaehigkeitszeugnis brauche, habe mich bei meinen zustaendigen Standesbeamten informiert. Der hat mir doch glatt vom Heiraten abgeraten hat gleich gesagt also des wird heuer nix mehr. Ich solle doch den indischen Standesbeamten UEBERZEUGEN das ich ohne Ehefaehigkeiszeugnis heiraten kann.

Hinzu kommt ja auch das ich mich hier in England sitzen um keine Behoerdengaenge kuemmern kann.

Hat schon mal jemand von jemanden gehoert der ohne Ehefaehigkeitszeugnis geheiratet hat?

Wenn mein Verlobter in Indien alle Dokumente zusammen hat wie geht es weiter muss er sie uebersetzenlassen (wenn ja wo?) und dann zur deutschen Botschaft zur legalisation bringen und die Schicken es dann ans Standesamt???

verzweifelte Gruesse

Iris
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oxford_irm  
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 04.07.2005 um 14:34:29
 
Zitat:
Ich solle doch den indischen Standesbeamten UEBERZEUGEN das ich ohne Ehefaehigkeiszeugnis heiraten kann.


Hallo Iris,

nicht gegen Dich, aber bei derartigen "Ratschlägen" wird mir der Hut ein paar Nummern zu eng. Ich hoffe das war keiner von meinen Experten.  explo

Wer fordert das EFZ, der indische Standesbeamte ?

Dann wirst Du nicht drumherum kommen, selbst wenn Du ihn "überzeugen" würdest. Denn je nach Familienstand kann Dir passieren, dass später Deine Eheschließung als nicht ordnungsgemäß geschlossen angezweifelt wird. Dann kommen die Probleme im Rahmen der Familienzusammenführung auf den Tisch.

Das EFZ dient dazu, solche Probleme von vorneherein auszuschließen, weil das ganze Prüfungsprozedere (zu dem der faule S... anscheinend keine Lust hat  motz ) eben genau dem Zweck dienen soll evtl. vorhandene Ehehindernisse vorab festzustellen.
Was nützt im Endeffekt die Eheschließung in Indien, wenn sie hier nicht gültig sein sollte ?

Grüße
Ronny Zwinkernd

BTW: Welchen Familienstand hast Du? Ledig, geschieden, verwitwet ?
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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lennart
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #2 - 04.07.2005 um 14:36:08
 
hallo iris, wo wollt ihr denn nun eigentlich heiraten? in indien oder in deutschland; das ging aus deinem text nicht so recht hervor, ist aber ziemlich wichtig zu wissen. bei welchem standesbeamten warst du denn ? in gb oder in d?
gruß -lennart-
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lennart
 
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irisGB
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Beiträge: 10
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #3 - 04.07.2005 um 15:20:29
 
Hallo,

also wir muessen in Indien heiraten.

Der Standesbeamte aus meinem Geburtsort in D nur dort bekomme ich mein Ehefaehigkeitszeugnis.

Wir wollen danach in England leben, Visa unterlagen liegen schon beim Anwalt bereit.
Ich will nicht mit meinem zukuenftigen in Deutschland, sondern in England leben.

Der Anwalt hatte bei seiner Kanzlei in Indien angerufen die meinten ich braeuchte keines aber da kann man sich ja nicht darauf verlassen. Haben jetzt seinen Vater zum d. c. geschickt er soll dort wo wir heiraten noch mal fragen.

Also das auswaertige amt besagt ich braeuchte ein EFZ. Erwaehnt allerdings das es auf den Standesbeamten in Indien ankommt was der sehen will.

Ich bin ledig. Mein Verlobter wurde hier in England geschieden, koennen aber ein Scheidungsurteilzertifikat nach EU abkommen beantragen.

Geht halt nur um die Dokumente aus Indien.
Geburtsurkunde, beglaubigung der Personalien.

mfg iris
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oxford_irm  
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anupria
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 08.07.2005 um 16:22:20
 
Liebe Iris,

wir haben ebenfalls in Indien geheiratet, daraufhin allerdings die Familienzusammenführung nach Deutschland beantragt. Deshalb bin ich mir nicht sicher, ob die Anforderungen an die Unterlagen in Eurem Fall die selben sind. Da ihr aber in England leben wollt, könnte es ja durchaus sein, dass die Ehe vor allem dort annerkannt werden muss - wie dieses Verfahren läuft und welche Papiere von deiner Seite verlangt werden, solltest du bei den zuständigen Behörden vor Ort, respektive der Englischen Botschaft in Delhi erfahren.

Es ist sicher ratsam, sich vorab auch bei den zuständigen indischen Behörden zu erkundigen (DC) - wobei die Auskünfte nach meiner Erfahrung nicht immer zuverlässig sind, das kommt darauf an, an wen man gerät.
Nun zu deiner Frage:
Die indischen Behörden kennen kein Ehefähigkeitszeugnis im deutschen Sinn! Deshalb werden die auch keines von dir verlangen. Hilfreich ist allerdings, eine Meldebescheinigung vorzulegen, auf der auch dein Familienstand vermerkt ist. Zusätzlich hatte ich noch einen Auszug aus dem Familiebuch dabei (international - wird jederzeit vom dt. Standesamt ausgestellt und kann i.d.R.schriftlich bestellt werden über Internet), aus dem ebenfalls hervorging, dass ich nicht verheiratet bin. Das reichte auch der Deutschen Botschaft in Delhi als Nachweis völlig aus. (Ob die Engländer ggf. aber ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis von dir sehen wollen, musst du dort erfragen.)
Im Rahmen der Eheschließung in Indien, bzw. der Registrierung der Ehe beim DC. werden von den Ehepartnern und deren Angehörigen (soweit vor Ort) und in unserem Fall auch vom Bürgermeister Eidesstattliche Erklährungen (Affidavit) über den Familienstand abgegeben.

Erkundigt euch unbedingt auch beim DC, ob eine Ehe zwischen euch nach den Hindu Marriage Act anerkannt wird, falls ihr das vorhabt. In manchen Distrikten wird bei einem Ehepartner aus dem christlichen Kulturkreis eine Court-Marrige verlangt, für die 48 Tage vor Eheschließung eine offizielle Bekanntgabe stattfinden muß.

Ich wünsche Euch eine traumhafte Hochzeit und viel Glück!
anupria
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