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Beglaubigung/Uebersetzung auslaendischer Urkunden (Gelesen: 1.343 mal)
qsad
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Beglaubigung/Uebersetzung auslaendischer Urkunden
04.07.2005 um 12:05:44
 

Hallo Leute,
ich poste meine Frage in Forum "Ehe und Familie", da es sich in meinem Fall um Urkunden fuer die Eheschliessung handelt - die Frage hat jedoch allgemeinen Charakter und daher bitte ich im voraus um Entschuldigung, falls sie in einem anderen Bereich gehoert.

Um meine deutsche Freundin (in Deutschland oder Daenemark) heiraten zu koennen, benoetige ich unter anderem eine Geburtsurkunde und eine Ledigkeitsbescheinigung aus dem Heimatland. In Bukarest habe ich erfahren, dass diese Urkunden noch eine sog. Apostille nach dem Haager Abkommen benoetigen, um in Deuschland als Originale anerkannt zu werden. (Fuer Daenemark gilt wohl was anderes, da es dieses Abkommen nicht unterzeichnet hat.) In Rumaenien angefertigte amtlich beglaubigte Uebersetzungen benoetigen ausserdem als "Ueberlegalisierung" einen entsprechenden Vermerk des Obersten Gerichtshofes in Bukarest. Zumindest ist dieser der hier [in Rumaenien] aktuelle Wissenstand. Allerdings habe ich auch zahlreiche Meinungen gehoert, dass auch solche Uebersetzungen trotzdem in Deutschland nicht anerkannt werden - man muesse alle Urkunden von einem vereidigten Uebersetzer in Deutschland anfertigen lassen (ob das auch fuer die Anerkennung  in Daenemark gilt, weiss ich nicht).
Weiss jemand genau darueber Bescheid? Ich waere fuer schnelle Hilfe sehr dankbar, da ich nur noch wenige Tage in Bukarest bleiben werde und nicht weiss, wie weit ich hier diesen langen und auch recht kostspieligen Behoerdenweg gehen soll bzw. ob es ueberhaupt in Deutschland was bringt. Vielen Dank im voraus!!
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Blaise
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Erde, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 04.07.2005 um 19:56:29
 
Hallo,

für Urkunden aus Rumänien wird in Deutschland oft die Apostille verlangt. Wenn die Urkunden für die Eheschließung in Deutschland sind, ist es empfehlenswert die Urkunde erst in Deutschland von einem zugelassenen/vereidigten Dolmetscher übersetzen zu lassen.

Welche Unterlagen für die Ehe in Deutschland notwendig sind, erfahren Sie beim zuständigen Standesamt.

Für die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis kann man sich hier informieren:

Ob in Dänemark Urkunden aus Rumänien mit Legalisation vorgelegt werden müssen/sollen, erfahren Sie beim Standesamt in Dänemark.

Grüße

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
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lennart
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #2 - 07.07.2005 um 07:35:23
 
hallo qsad, du hast recht, dänemark hat das apostille-übereinkommen nicht gezeichnet ( §114 der dienstanw. f.d. standesbeamten). folge: um sicher zu gehen, daß die rumänischen urkunden zwecks eheschl. in dk anerkannt werden, solltest du die legalisation durch die dänische botschaft/konsularabteilung in bukarest vornehmen lassen.
welche rumänischen behörden zuvor noch ihre vor-beglaubigungssstempel auf der urkunde anbringen müssen, muß dir die dänische botschaft sagen.

legalisiert werden nur öffentl. urkunden. folge: die übersetzung nimmt nicht an der legalisation teil.

wenn der rumänische übersetzer für übersetzungen in die dänische sprache amtl. zugelassen ist, wird sicherlich die übersetzung in dk auch anerkannt. ansonsten: es wäre im schlimmsten fall der nichtanerkennung der übersetzung auch kein großer akt, die urkunden in dk dann nochmals übersetzen zu lassen. aber ich denke, daß es wg. der kosten weitaus günstiger ist, die übersetzung in rumänien machen zu lassen.

ps: nach meiner erfahrung sind die dänischen standesämter insgesamt sehr locker mit den eheschließungsvoraussetzungen und den vorzulegenden urkunden.
gruß -lennart-
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lennart
 
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qsad
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 07.07.2005 um 14:40:53
 
Hallo Blaise und danke fuer Die Info! Inzwischen ist auch die Antwort der Deustchen Botschaft in Bukarest auf meine Anfrage eingetroffen, und diese stimmt mit Deiner Information ueberein - darin steht naemlich, dass das jeweilige Amt darueber entscheidet, ob die in Rum. angefertigte Uebersetzung anerkannt wird, dass jedoch grundsaetzlich alle beglaubigten Uebersezunen aus Bukarest eine Apostillierung durch das rumaenische Berufungsgericht benoetigen.   
Danke + Gruss,
qsad
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qsad
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 07.07.2005 um 14:52:18
 

Hallo Lennart und vielen Dank fuer deine Antwort! Es handelt sich in meinem Fall um notariell beglaubigte Uebersetzungen in die deutsche Sprache, da wir noch nicht wissen, in welchem Land wir zum Standesamt gehen werden und ich ausserdem glaube, dass in Daenemark auch deutschsprachige Urkunden bzw. Uebersetzungen akzeptiert werden.
Deiner Nachricht entnehme ich, dass lediglich Originalurkunden von dem daenischen Konsulat legalisiert werden muessen und die Uebersetzungen davon ausgenomen werden. Die daenische Botschaft hat mir bereits telefonisch mitgeteilt, welche amtlichen Legalisierungen ich noch im Vorfeld einholen muss, und es sind deren nicht wenige und auch recht teure  Zunge
Ich werde wohl nur die Originale legalisieren lassen und mit den Uebersetzungen auf gut Glueck gehen bzw. sie notfalls im Ausland (DE od. DK) vor Ort durch einen vereidigten Uebersetzer beglaubigen lassen.
Schoene Gruesse,
qsad
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