Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Familienzusammenführung Eltern zu den Kindern (Gelesen: 3.555 mal)
katha1982
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung Eltern zu den Kindern
03.07.2005 um 22:12:56
 
Hallo Leute!
Erstmal entschuldigug falls es das Thema schon gibt, aber irgendwie bin ich nicht fündig geworden. Sorry!
Ich habe folgendes Problem, es geht um die Familienzusammenführung Mutter->Kinder.
Meine Schwiegermutter lebt in Kasachstan, ist eigentlich Abkömling eines Spätaussiedlers, aber der Antrag auf Aufnahme ist abgelent worden, da sie sich im ersten Pass hat als Russin eintragen lassen (es war mit 16!!!!).
Der Widerspruch ist mit der Befründung dass sie sich nicht nur zum Deutschen Volkstum bekannt hat abgelehnt worden. Nun sind alle Verwandten (Eltern, Geschwister und Söhne) in Deutschland, sie ist drüben ganz allein, da sie verwittwet ist. Die Söhne (einer von ihnen ist mein Ehmann) sind mit Deutschen verheiratet. Ihre Eltern sind beide krank, haben bereits 2 Töchter verloren, sie ist die letzte Tochter in der Familie. Meine Schwiegermutter ist auch krank.  :ill

Kann man in so einem Fall von aussergewöhnlichen Härte sprechen und sie so nach Deutschland holen im Wege der FZV?   Fragezeichen Uns ist bekannt dass der Lebensunterhalt, Krankenversicherung und Wohnung durch uns sichergestellt werden muss, da sie in Deutschland nichts bekommen würde. Dies ist auch kein Problem.

Für alle Antworten bin ich euch sehr dankbar. Vielleicht kann ich euch auch irgendwann mit meinem Wissen und Erfahrungen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen

katha1982    :anbet
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung Eltern zu den Kindern
Antwort #1 - 03.07.2005 um 22:27:59
 
Hallo Katha,

bei dem von Dir geschilderten Fall kommt eigentlich nur eine FZF nach § 36 AufenthG (über 28 Abs. 4) in Betracht s.oben bei info4alien.de/images/top_gesetze.gif

Einen ähnlichen Fall hatten wir
hier
bereits.

Das Schwierigste dürfte neben der erforderlichen außergewöhnlichen Härte die Krankenversicherung sein.

Ich denke das wird eine reine Ermessensentscheidung mit geringen Erfolgsaussichten sein.

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
katha1982
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung Eltern zu den Kindern
Antwort #2 - 04.07.2005 um 01:31:22
 
Hallo Ronny,
danke für die schnelle Antwort, ich habe mir die Gesetze zur Gemüte geführt, da aber der Sohn(mein Ehemann) noch keine Deutsch Staatsangehörigkeit hat, wird das ein Problem werden???? Dann findet wahrscheinlich nur § 36 AufenthG Anwendung. Kannst du mir noch näheres erzählen wie das ganze dann abläuft und wo ich bzw. mein Ehemann einen entsprechenden Antrag stellen muss.

Danke schön
katha1982
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung Eltern zu den Kindern
Antwort #3 - 04.07.2005 um 06:56:40
 
Hallo Katha,

es ist nicht relevant, ob Dein Mann die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, weil der § 28 Abs. 4 AufenthG sowieso auf den § 36 Verweist.
Deine Schwiegermutter wird immer nur als "sonstige Familienangehörige" nach dieser Vorschrift einreisen können.

Aber wie in dem Beispielfall bereits behandelt, sind die Erfolgsaussichten eher als gering anzusehen.

Den Antrag müßte m.E. Deine Schwiegermutter bei der deutschen Botschaft in Almaty stellen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
katha1982
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung Eltern zu den Kindern
Antwort #4 - 04.07.2005 um 11:33:19
 
Hallo Ronny,

danke für die Aufklärung, das heisst dass ich von Deutschland aus gar nichts machen muss? sondern meine Schwiegermutter es von Kasachstan aus einleiten wird? Hab ich dich da richtig verstanden?

MFG
Katha1982
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung Eltern zu den Kindern
Antwort #5 - 04.07.2005 um 11:41:58
 
Hallo Katha,

ja, sie muß den Antrag dort stellen.

Grüße
Ronny  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
katha1982
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung Eltern zu den Kindern
Antwort #6 - 04.07.2005 um 21:58:58
 
Danke schön für die Antworten, hat uns weitergeholfen, dann hoffen wir dass es klappen wird.

MfG

Katha1982
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema