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Verpflichtungserklärung für Studenten (Gelesen: 1.456 mal)
Lilli69
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Beiträge: 16
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verpflichtungserklärung für Studenten
27.06.2005 um 17:39:01
 
Hallo zusammen,

ich hätte mal eine allgemeine Frage zur Verpflichtungsrerklärung für einen Studenten.
Umfasst diese Verpflichtung noch mehr als den Lebensunterhalt und eine eventuelle Abschiebung. Damit meine ich beispielsweise eine Übernahme von Haftungsfällen usw. ? Wie weit kann das gehen oder ist die Verpflichtung begrenzt ?

Danke für alle Auskünfte
LG
Lilli
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung für Studenten
Antwort #1 - 27.06.2005 um 22:13:34
 
Zitat:
Hallo zusammen,

ich hätte mal eine allgemeine Frage zur Verpflichtungsrerklärung für einen Studenten.
Umfasst diese Verpflichtung noch mehr als den Lebensunterhalt und eine eventuelle Abschiebung. Damit meine ich beispielsweise eine Übernahme von Haftungsfällen usw. ? Wie weit kann das gehen oder ist die Verpflichtung begrenzt ?

Danke für alle Auskünfte
LG
Lilli



Hi,
auf der HP findest Du ein Special zur VE. Grundsätzlich umfasst eine
VE auch andere Kosten, als die von Dir dargestellten. Daher ist es sehr
wichtig, entsprechende Versicherungen vorzuhalten.
Möglicherweise lässt sich die ABH auch darauf ein, im Falle des Be-
stehens einer Krankenversicherung, entsprechendes aus der VE aus-
zuklammern.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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eishennig
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Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 28.06.2005 um 01:27:41
 
Zitat:
Umfasst diese Verpflichtung noch mehr als den Lebensunterhalt und eine eventuelle Abschiebung. Damit meine ich beispielsweise eine Übernahme von Haftungsfällen usw. ? Wie weit kann das gehen oder ist die Verpflichtung begrenzt ?

Zu dem Thema gab es schon mal einen Thread
hier


Grüsse von
eishennig
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Lilli69
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Beiträge: 16
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 28.06.2005 um 10:09:40
 
Hallo,

vielen Dank für Eure Beiträge. Eine Frage hätte ich aber noch: Kann man von einer VE zurücktreten, wenn der student eine anderweitige Finanzierung nachweist, z.B. ein Stipendium ?

Danke und Gruß
Lilli
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