Hallo complexnumbers,
zu 1. und 3. noch folgende Anmerkungen:
Warst Du denn schon mal beim Standesamt und hast Dir eine exakte (!) Auflistung aller Dokumente geben lassen, die Ihr beide (!) vorlegen müsst? Wenn nicht, solltest Du das schnellstens tun!
Was z.B. verlangt Euer Standesamt als Ledigkeitsnachweis Deiner Verlobten? Wir hatten damals das Problem, dass das Standesamt auf der Ledigkeitsbescheinigung meiner Frau bestand, obwohl es die in ihrem „Oblast“ nicht gab. Nur einen „Ledigkeitsstempel“ wollte man zunächst nicht akzeptieren. Ich denke aber mal, dass die Standesämter inzwischen besser informiert sind...
Für die Anmeldung zur Eheschließung brauchten wir nicht nur die Übersetzung der Geburtsurkunde, sondern auch noch die Übersetzung der zugehörigen Apostille.
Auf dem Merkblatt der deutschen Botschaft steht (...bezüglich der ersten Variante) ja nur, dass Ihr eine Bestätigung des Standesamtes benötigt, dass alle Dokumente vorliegen. Ich würde das nicht so interpretieren, dass die Befreiung des OLG von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses schon erteilt sein muss... Aber auch hierzu denke ich, Du solltest das Gespräch mit Deinem Standesamt suchen.
Zu 2.: Natürlich brauchst Du eine Verpflichtungserklärung (VE) für die Zeit der Einreise bis zur Eheschließung, die Frage ist halt, ...wann
Ausgehend von dem derzeit veröffentlichten Merkblatt scheint es so zu sein, wie von ChristianP angedeutet. Wir benötigten die damals schon, als meine Frau das Visum beantragte.
Wahrscheinlich würde ich jetzt dazu tendieren, auch das Gespräch mit der
ABH zu suchen und zu versuchen, auch schon vorab die
VE zu erstellen, in der Hoffnung, dass dies das Visum-Verfahren etwas beschleunigt...
Gruß
Peter2