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Visum zur Eheschließung - Beantragung (Gelesen: 3.472 mal)
complexnumbers
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24.06.2005 um 16:43:36
 
Hallo zusammen!

Wie einige andere hier wollen meine Verlobte (Russin, lebt auch in Russland) und ich Deutscher (lebe auch in D) heiraten.
Bisher hat meine Verlobte fleißig Dokumente gesammelt, nur der Reisepass läßt übermäßig lang auf sich warten.
Nun zu meiner Frage: Beim Recherchieren auf der Homepage der Deutschen Botschaft in Moskau bin ich auf eine Frage gestoßen. Im "Merkblatt zur Bantragung eines Visums zur Eheschließung oder zum Ehegattennachzug" (http://www.moskau.diplo.de/de/01/Visabestimmungen/Visa-Merkblaetter/Eheschliessu...; wird gesagt, dass man neben Pass und Antragsformulare entweder
* eine Bestätigung des Standesamts über das Vorhandensein der notwendigen Unterlagen
oder
* Einladung, Verpflichtungserlärung, Ledigkeitsnachweis und Geburtsurkunde mit  Apostille und beglaubigter Abschrift
vorlegen muss.
Welcher dieser beiden Wege ist besser? Wer hat mit welchem Weg gute oder schlechte Erfahrungen gemacht?
Ich würde mich über Antworten sehr freuen.  Smiley

Grüße,

   complexnumbers
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Peter2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 24.06.2005 um 20:30:22
 
Hallo complexnumbers,

wir haben mit Variante 2 ganz gute Erfahrungen gemacht, aber vor fast 6 Jahren. Ob diese Erfahrungen heute noch relevant sind... öhm

Du schreibst von "Geburtsurkunde mit  Apostille und beglaubigter Abschrift", auf dem Merkblatt steht etwas von "beglaubigter deutscher Übersetzung"... ???
Ich gehe mal davon aus, dass Dir der Unterschied zwischen einer Abschrift und einer Übersetzung schon klar ist...   Zwinkernd

Mir stellen sich hier mehrere Fragen:
1. Welche Unterlagen würde denn das für Dich zuständige Standesamt fordern? Sind das (...Deine russ. Verlobte betreffend) wesentlich mehr als bei Variante2, würde das wohl für mich bedeuten:  Daumen hoch für Variante 2.
2. Auf dem Merkblatt steht etwas von "formloser Einladung". Was ist denn mit der "offiziellen" bzw. formgebundenen Einladung, auch Verpflichtungserklärung genannt? Diese brauchte meine "Jetzt-" Frau vor 6 Jahren bereits, als sie das Visum zur Eheschließung in Moskau beantragte.
3. Wo sollte die "beglaubigte deutsche Übersetzung" von Geburtsurkunde und Apostille angefertigt werden? Würde die deutsche Botschaft eine in Deutschland angefertigte "beglaubigte deutsche Übersetzung" verlangen oder reicht eine in Russland angefertigte  öhm
Wer würde in Russland eine "beglaubigte deutsche Übersetzung" anfertigen Fragezeichen

Bei uns reichte vor 6 Jahren die Geburtsurkunde mit Apostille, d.h., die "beglaubigte deutsche Übersetzung" war für das Visum zur Eheschließung noch nicht notwendig.

Letztendlich würde ich also die Variante bevorzugen, bei der weniger Dokumente hin- und hergeschickt werden müssten (...vermutlich ist das Variante 2).
Noch 'ne andere Frage hierzu: Bekommt Deine Verlobte die Ledigkeitsbescheinigung? Soweit ich weiß, gibt es die in einigen "oblast's", in anderen wiederum nicht... explo

Gruß
Peter2
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complexnumbers
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Antwort #2 - 25.06.2005 um 10:31:02
 
Hallo Peter2 und alle anderen!

Erstmal danke an Peter2 für seine schnelle Antwort.
1. Das Standesamt fordert in der Tat mehr Unterlagen. Dank dem Weg zum OLG (Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis) würde die Variante 1 eindeutig länger dauern.
2. Da bin ich mir sicher, dass die Botschaft auf die Verpflichtungserklärung keinesfalls verzichtet. Ich würde bei Variante 2 Verpflichtungserklärung und formlose Einladung an meine Verlobte schicken.
3. Die Aussage der Botschaft zur beglaubigten Übersetzung der Geburtsurkunde samt Apostille ist dürftig, aber in unserem Fall kein Problem. Ich habe ihre Geburtsurkunde hier in Deutschalnd und auch bereits beglaubigt übersetzen lassen.
Zum Thema 'Ledigkeitsbescheinigung': Sobald der Reisepass meiner Verkobten vorliegen wird, wird sie den 'Ledigkeitsstempel' beantragen.
Was mir jetzt aber noch durch den Kopf geht: Bei beiden Varianten wird die Ausländerbehörde kontaktiert. Gibt es für diese eine präferierte Variante (diese Frage gilt auch für die Botschaft), in anderen Worten, wird eine Variante schneller und öfter positiv bearbeitet?

Grüße,

   complexnumbers
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Christian
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Antwort #3 - 25.06.2005 um 12:13:51
 
wir haben im Februar 2005 in St Petersburg mit Variante 2 sehr gute Erfahrung gemacht. Gesamtdauer 5 Wochen.

Unserer ABH war es egal, dass wir noch nicht mal im Standesamt waren. Erst nach ihrer Ankunft haben wir die Ehe angemeldet. Dauer beim OLG war 2 Wochen.


Du brauchst keine Verpflichtungserklärung(VE) in RUS. Die formlose Einladung reicht aus. Die VE unterschreibst du erst hier, wenn du vorgeladen wirst. Auf der Seite der deutschen Botschaft steht doch nichts von einer VE? Waum bist du so sicher, dass du eine brauchst. Eine VE für Besucherzwecke ist für ein Heiratsvisum wertlos. Ein Muster dieser formlosen Einladung kannst du von mir haben.



Noch ein Tipp. Besorgt euch aus Russland eidestattliche Erklärungen der Eltern über den Familienstand ihrer Tochter vom rus. Notor. Kostenpunkt 100 Rubel.

Das wird seit 2005 oft von den OLGs verlangt und viele Standesbeamte wissen das noch nicht. Somit vermeidet ihr eine böse Überraschung bzw. eine Rückreise.  
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uwe
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Antwort #4 - 25.06.2005 um 17:24:01
 
Christian,

eine VE ist auch bei einem Visum zur Familienzusammenführung nötig, wenn nach der Einreise in Deutschland geheiratet werden soll.

Die VE deckt die Zeit ab Einreise bis zur Eheschließung ab.

Gruß

Uwe
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Peter2
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Antwort #5 - 25.06.2005 um 19:47:10
 
Hallo complexnumbers,

zu 1. und 3. noch folgende Anmerkungen:
Warst Du denn schon mal beim Standesamt und hast Dir eine exakte (!) Auflistung aller Dokumente geben lassen, die Ihr beide (!) vorlegen müsst? Wenn nicht, solltest Du das schnellstens tun!
Was z.B. verlangt Euer Standesamt als Ledigkeitsnachweis Deiner Verlobten? Wir hatten damals das Problem, dass das Standesamt auf der Ledigkeitsbescheinigung meiner Frau bestand, obwohl es die in ihrem „Oblast“ nicht gab. Nur einen „Ledigkeitsstempel“ wollte man zunächst nicht akzeptieren. Ich denke aber mal, dass die Standesämter inzwischen besser informiert sind...
Für die Anmeldung zur Eheschließung brauchten wir nicht nur die Übersetzung der Geburtsurkunde, sondern auch noch die Übersetzung der zugehörigen Apostille.
Auf dem Merkblatt der deutschen Botschaft steht (...bezüglich der ersten Variante) ja nur, dass Ihr eine Bestätigung des Standesamtes benötigt, dass alle Dokumente vorliegen. Ich würde das nicht so interpretieren, dass die Befreiung des OLG von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses schon erteilt sein muss... Aber auch hierzu denke ich, Du solltest das Gespräch mit Deinem Standesamt suchen.

Zu 2.: Natürlich brauchst Du eine Verpflichtungserklärung (VE) für die Zeit der Einreise bis zur Eheschließung, die Frage ist halt, ...wann  öhm
Ausgehend von dem derzeit veröffentlichten  Merkblatt scheint es so zu sein, wie von ChristianP angedeutet. Wir benötigten die damals schon, als meine Frau das Visum beantragte.
Wahrscheinlich würde ich jetzt dazu tendieren, auch das Gespräch mit der ABH zu suchen und zu versuchen, auch schon vorab die VE zu erstellen, in der Hoffnung, dass dies das Visum-Verfahren etwas beschleunigt...

Gruß
Peter2
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Christian
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Antwort #6 - 25.06.2005 um 23:46:22
 
Uwe,

wir reden doch immer wieder aneinander vorbei. Ich habe nie behauptet, dass er keine VE braucht. Ich sagte, ich muß bei der Beantragung in der Botschaft keine abgeben. Er wird allerdings  noch vor der Einreise zwecks Genehmigung von der ABH eingeladen und dort gibt er die VE ab.
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ronny
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Antwort #7 - 26.06.2005 um 08:58:55
 
Zitat:
Nur einen „Ledigkeitsstempel“ wollte man zunächst nicht akzeptieren. Ich denke aber mal, dass die Standesämter inzwischen besser informiert sind... 


Hallo zusammen,

zumindest für meinen Berech kann ich die Informationen bestätigen. Wir erhielten vor Kurzem vom BMI die Info, dass ein Inlandspass mit der Angabe der Ledigkeit und die "alte" Originalgeburtsurkunde für eine Eheschließung ausreichend sein sollen, und die vielfach geforderte Ledigkeitsbescheinigung in Russsland unbekannt ist.

Auch das OLG Stuttgart hat (Stand 01.05.2005) mittlerweile andere Unterlagen in seinem Länderverzeichnis genannt.
Siehe
hier
.

Die zuerst genannte Info des BMI dürfte bei manchem Standesamt noch im Zulauf sein.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #8 - 26.06.2005 um 11:58:02
 
Hallo zusammen!

Erstmal danke für Eure Hinweise!

Zum Thema Standesamt:
1. Ich war bereits vor ein paar Monaten beim Standesamt und habe mir die Liste geben lassen. Leider hat die Standesbeamtin vergessen, den Einkommensnachweis meiner Verlobten zu erwähnen (fand ich dann selbst raus, beim OLG Stuttgart (http://www.olg-stuttgart.de/html/leitfaden/Allgemeine-Hinweise.pdf)); der Nachweis ist zur Festsetzung der Gebühr notwendig.
2. Seit dem Besuch hat sich der Leitfaden tatsächlich geändert (besonderer Dank an ronny); es wird zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung über den Familienstand verlangt (entweder beim russischen Notar (im Original, mit Apostille und mit Übersetzung) oder vor dem deutschen Standesbeamten).
3. Auf Anfrage beim Standesamt erhielt ich die Auskunft, dass für die Bestätigung des Standesamts für Variante 1 erst ausgestellt werden kann, wenn die Unterlagen vom OLG zurück sind.  Griesgrämig

Zum Thema Verpflichtungserklärung:
Ich ziehe in zwei Wochen um. Sobald ich umgemeldet bin (und meine Verlobte endlich ihren Reisepass hat), werde ich in meinem neuen Wohnort eine Verpflichtungserklärung beantragen.

Noch eine Frage:
Wer hat schon mal Variante 1 probiert? Und wie waren da die Erfahrungen?

Viele Grüße

   complexnumbers
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mjay
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 27.06.2005 um 18:38:34
 
Hallo complexnumbers,

warum tut Ihr euch das alles an? Wobei günstigere und einfachere Möglichkeiten gibt? Hast Du an einer Heirat im EU-Ausland? Ohne viel Bürokratie und unfähige Beamten?

Sollte es der Fall sein, kannst mich per PN kontaktieren, habe einige Tipps.
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Blaise
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Antwort #10 - 27.06.2005 um 19:07:48
 
Hallo mjay,

Zitat:
Ohne viel Bürokratie und unfähige Beamten?


Abgesehen davon, dass "unfähige Beamte" dieses Forum aufgebaut haben und noch betreuen, heiraten viele Ausländer in Deutschland.

Der Aufwand, der vor der Eheschließung betrieben wird, vereinfacht das Leben in Deutschland später erheblich.

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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mjay
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 27.06.2005 um 21:12:54
 
@blaise

jeder Berufszweig hat seine schwarze Schaafe, warum nicht auch die Beamten? Es war kein persönlicher Angriff, und wenn so empfunden, bitte um Entschuldigung.

Gruß
mjay

PS: obwohl das auch von vielen tagtäglich bestätigt wird.
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Antwort #12 - 28.06.2005 um 12:50:30
 
Bei einer Heirat im Ausland dauert aus meiner Erfahrung der FZF-Prozess erheblich länger. Die Vorbereitung ist zwar beim Heiratsvisum länger, dafür ist aber die Trennungszeit nicht so lange, d.h. während der Heiratsvorbereitungen in D liegt deine Verlobte schon in deinem Bett, weil das Visum unabhängig vom Standesamt erteilt wird. Wir haben die Ehe erst einige Wochen nach der Einreise beantragt.

Bei FZH könnten die Trennungszeiten zwischen 2 und 6 Monate und länger liegen, bei Heiratsvisum nicht länger als 6 Wochen (zumind. bei Russen und bei der ABH in Berlin)

Wenn du finanziell normal betucht bist und deine Verlobte hier nichts angestellt hat, heirate bitte hier.

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