Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
eilig (Gelesen: 1.713 mal)
ak
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 73
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag eilig
23.06.2005 um 10:23:12
 
Hallo , bin neu hier und bitte um Information
Folgendes :
Bin gekommen als Stipendiat zur Facharztausbildung , habe dann vom Krankenhaus Lohn bekommen . wußte aber nicht, daß ich das bei der Ab angeben muß, als ich mein Aufenthalt verlängert habe .jetzt am Ende hat mich die Staatsanwaltschaft zur strafe von 45 Tage à 20 Euro / Tag  Per Strafbefehl verdonnert . Der Anwalt meinte die Sache sei damit erledigt.
Die ganze Zeit habe ich ein Friktionsausweis gehabt, da d. Verfahren noch nicht abgeschlossen war .
Die Ausbildung habe ich beendet und arbeite jetzt in der Uni als Facharzt .
Mein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis will jetzt die AB ablehnen mit der Begründung :
Ich bin Straftäter und solche bekommen kein Aufenthalt ?
Mein Friktionsausweis und somit auch mein vorläufiger Arbeitsvertrag laufen ende nächsten Monats aus !!
Wie sieht Ihr die Sache , bitte um Rat
Danke    
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: eilig
Antwort #1 - 24.06.2005 um 09:01:50
 
Hi AK,

ich habe den Thread hierher verschoben, da es nicht um eine Ausweisung
geht, sondern um eine Versagung der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der
Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Begrifflichkeiten siehe auch in der FAQ,
dort Definitionen).

Zur Frage:

Bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis darf gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2
AufenthG kein Ausweisunggrund vorliegen. Hier liegt aber der Ausweisungs-
grund des § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG vor. Es geht nicht darum ob Du aus-
gewiesen wirst, sondern lediglich darum, ob ein Grund vorliegt.

In § 5 heißt es "in der Regel darf kein Ausweisungsgrund vorliegen". Diese
Formulierung lässt Ausnahmen in atypischen Einzelfällen zu. Ob eine Aus-
nahme gesehen wird, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde, da werden
wir hier keine Lösung finden.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
ak
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 73
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: eilig
Antwort #2 - 24.06.2005 um 09:14:55
 
Danke,
aber da steht in § 55 Abs.2Nr.2  " nicht nur vereinzelten oder geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften"

was ist gerigfügig ?? sind 45 tage / 20 euro / tage geringfügig ??

danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ak
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 73
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: eilig
Antwort #3 - 24.06.2005 um 10:04:31
 
muss ich mich auf die Rückreise ende des Monats vorbereiten ??
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: eilig
Antwort #4 - 24.06.2005 um 10:25:38
 
Zitat:
Danke,
aber da steht in § 55 Abs.2Nr.2  " nicht nur vereinzelten oder geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften"

was ist gerigfügig ?? sind 45 tage / 20 euro / tage geringfügig ??


Hi,
es heißt:
"Auch ein vereinzelter Verstoß erfüllt den Tatbestand der Ausweisung, wenn er
nicht geringfügig ist, und auch geringfügige Verstöße erfüllen den Ausweisungs-
tatbestand, wenn sie nicht vereinzelt sind."

Als "geringfügig" sind Straftaten einzuschätzen, wenn sie mit bis zu 30 Tages-
sätzen bestraft wurden.

Zitat:
muss ich mich auf die Rückreise ende des Monats vorbereiten ??

Nein, warum? Die Entscheidung kommt doch noch, oder? Sollte sie negativ aus-
fallen, wird auch eine Ausreisefrist eingeräumt.

Du wirst eine Anhörung über die beabsichtigten Maßnahmen erhalten. Dazu kannst
Du dann Stellung nehmen. Da würde ich empfehlen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu
nehmen.

P.S. Bitte die Diskussion nicht per KM fortsetzen. Danke.

Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
ak
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 73
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: eilig
Antwort #5 - 24.06.2005 um 10:36:23
 
danke dir
und sorry für die KM
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema