Hallo GC Kollege,
Einen Versuch dieses Verfahrens habe ich bereits auf eigener Haut in gleicher Forum erlebt, und mich dagegen erfolgreich gewehrt.
Dieses Verfahren ist wie du bereits vermutet hast nicht richtig, weil eine Arbeitserlaubnis nach ItArgV die du, vermute ich sehr stark, hast, gemäß §46
BeschV mit kraft des Gesetzes eine uneingeschränkte Zustimmung zur Ausübung einer Tätigkeit ist.
Auch wenn man §46
BeschV als eine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung nur im IT-Bereich betrachtet, und für
NE eine allgemeine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung verlangt, erfüllst du höchstwahrscheinlich ausnahmslos alle Bedingungen gemäß §9
BeschVerfV. Auch für eine Zustimmung der Arbeitsagentur gemäß §9
BeschVerfV gibt es keinerlei Veranlassung eine Arbeitsmarktprüfung zu machen.
Also,
Nach dem ich diese Tatsachen so auch an meine Ausländerbehörde schriftlich kommuniziert habe würde mir gewünschte Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitsmarktprüfung, sehr schnell und unbürokratisch erteilt.
Den Formblat "Ausländerbeschäftigung" habe ich selbstverständlich entsorgt und an
ABH nie Abgegeben. Umweltfreundlich in die Tonne für Altpapier, zuvor mit dem Aktenvernichter geschnitten.
m
Für eine Niederlassungserlaubnis benötigst du also eine aktuelle Arbeitgeberbescheinigung dass du in einem ungekündigtem Arbeitsverhaltniss bist, einen Mietvertrag, und eventuell (aber eigentlich nicht) einen Versicherungsverlauf von dem BfA.
Mein Vorschlag: nettes Brief an deine
ABH schreiben, Rechtslage darstellen, keine Vorfürfe machen (evtl. "Versehen") und um entsprechende Formulare bitten
.
Falls du eine Schriftliche begründete Ablenung erhälst, wass ich nicht glauben mag, weil dafür einfach keine Rechtsgrundlage existiert, dann einen Rechtsanwalt einschalten. Bin sicher es wird soweit nicht kommen.
Nachdem alles gut läuft kannst du auch hier schreiben "Meine
ABH ist super, alles ist gut gelaufen
". Ansonsten kriegt man hier Eindrück dass die Leute mit
ABH nur Probleme haben, und das stimmt nicht. [beifall=beifall.gif]