Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
von Green Card zur Niderlassunserlaubnis (Gelesen: 901 mal)
sam_sam
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag von Green Card zur Niderlassunserlaubnis
23.06.2005 um 18:21:58
 
Hallo Zusammen,
Hatte jemand Erfahrung gehabt mit der Anderung der Greencard zur eine Nierlassungserlaubniss, ich werde in ein Paar Monaten mein 5 Jahre Abschließen, war bei der ABH, sie haben mir einen Formular gegeben, in dem mein Arbeitsgeber eintragen soll, dass meine Stelle bei der Arbeitsamt veroffentlicht wird, so dass das Arbeitsamt (BAA) prüfen kann ob ein candidat für meine Stelle geben wird, ist toal verwirrend, da es nach der neue Zuwandeerungsgesetzt, die greencard als umbefristete AE gilt , wenn man in seinem Bereich weterarbeiten will.
ich danke für eure Hilfe.
Gruss
Sam_Sam grin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
cedo
Full Member
***
Offline




Beiträge: 71
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: von Green Card zur Niderlassunserlaubnis
Antwort #1 - 23.06.2005 um 20:38:34
 
Hallo GC Kollege,

Einen Versuch dieses Verfahrens habe ich bereits auf eigener Haut in gleicher Forum erlebt, und mich dagegen erfolgreich gewehrt.

Dieses Verfahren ist wie du bereits vermutet hast nicht richtig, weil eine Arbeitserlaubnis nach ItArgV die du, vermute ich sehr stark, hast, gemäß §46 BeschV mit kraft des Gesetzes eine uneingeschränkte Zustimmung zur Ausübung einer Tätigkeit ist.

Auch wenn man §46 BeschV als eine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung nur im IT-Bereich betrachtet, und für NE eine allgemeine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung verlangt, erfüllst du höchstwahrscheinlich ausnahmslos alle Bedingungen gemäß §9 BeschVerfV. Auch für eine Zustimmung der Arbeitsagentur gemäß §9 BeschVerfV gibt es keinerlei Veranlassung eine Arbeitsmarktprüfung zu machen.

Also,
Nach dem ich diese Tatsachen so auch an meine Ausländerbehörde schriftlich kommuniziert habe würde mir gewünschte Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitsmarktprüfung, sehr schnell und unbürokratisch erteilt.

Den Formblat "Ausländerbeschäftigung" habe ich selbstverständlich entsorgt  und an ABH nie Abgegeben. Umweltfreundlich in die Tonne für Altpapier, zuvor mit dem Aktenvernichter geschnitten.  Schockiert/Erstauntm

Für eine Niederlassungserlaubnis benötigst du also eine aktuelle Arbeitgeberbescheinigung dass du in einem ungekündigtem Arbeitsverhaltniss bist, einen Mietvertrag, und eventuell (aber eigentlich nicht) einen Versicherungsverlauf von dem BfA.

Mein Vorschlag: nettes Brief an deine ABH schreiben, Rechtslage darstellen, keine Vorfürfe machen (evtl. "Versehen") und um entsprechende Formulare bitten Smiley.

Falls du eine Schriftliche begründete Ablenung erhälst, wass ich nicht glauben mag, weil dafür einfach keine Rechtsgrundlage existiert, dann einen Rechtsanwalt einschalten. Bin sicher es wird soweit nicht kommen.

Nachdem alles gut läuft kannst du auch hier schreiben "Meine ABH ist super, alles ist gut gelaufen  disco". Ansonsten kriegt man hier Eindrück dass die Leute mit ABH nur Probleme haben, und das stimmt nicht.  [beifall=beifall.gif]
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
andrej
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 199

5, Nordrhein-Westfalen, Germany
5
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: von Green Card zur Niderlassunserlaubnis
Antwort #2 - 24.06.2005 um 17:32:33
 
Zitat:
war bei der ABH, sie haben mir einen Formular gegeben, in dem mein Arbeitsgeber eintragen soll, dass meine Stelle bei der Arbeitsamt veroffentlicht wird, so dass das Arbeitsamt (BAA) prüfen kann ob ein candidat für meine Stelle geben wird


Das ist Quatsch. Gem. §46(2) BeschV hast Du eine unbefristete Arbeitserlaubnis. Da Du beim alten Arbeitgeber und im IT-Bereich bleibst, findet gar keine Arbeitsmarktprüfung statt. Zumal eine NE ohne Auflagen erteilt wird.

Vor kurzem habe ich einen NE-Antrag gestellt, von mir hat man nicht mal eine Arbeitgeberbescheinigung verlangt, 3 letzte Gehaltszettel reichten aus. Die Bearbeitung dauert bei uns in RlPf wegen Sicherheitschecks des Antragstellers 8-10 Wochen. Das Arbeitsamt wird gar nicht eingebunden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema