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Famillienzusammenführung für Mutter!! (Gelesen: 2.082 mal)
part
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Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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23.06.2005 um 08:29:49
 
Hallo ,

habe bitte eine Frage :

ich 35 J. ,berufstätig verheiratet 4 Kinder mit deutschem Pass, will gern fuer meine Mutter (76 Jahre) (momentan im Marokko) einen Famillienzusamenführung-Antrag stellen. Ich weiss dass das grundsätzlich nur fuer Kinder und Ehefrau bzw. Ehefrau geht aber ich kenne jemanden  der fuer seine Mutter den Antrag gestellt hat und wurde vom ABH Mülheim an der Ruhr genehmigt..

-Kann mir bitte jemand sagen welche Vorausetzungen soll man dafuer erfüllen?
-und wo kann noch mehr infos darueber haben?


vielen Dank an alle  Zwinkernd
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.06.2005 um 10:30:43
 
Zitat:
Kann mir bitte jemand sagen welche Vorausetzungen soll man dafuer erfüllen


Hallo part,

der Familiennachzug für Deine Mutter richtet sich nach § 36 AufenthG, wenn die Einreise zur Vermeidug einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist. Dazu  müssen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen der §§ 5 und 27 erfüllt sein (siehe oben bei www.info4alien.de/images/top_gesetze.gif )

Es handelt sich hierbei um eine Ermessensentscheidung, die nur die zuständige ABH treffen kann. deshalb solltest Du mt der ABH Deines Wohnortes reden, ob ein Antrag sinnvoll ist.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.06.2005 um 21:31:17
 
Kleine Ergänzung:

abgesehen davon, dass die "Messlatte" außergewöhnliche Härte sehr hoch liegt:

Es müsste auch der Lebensunterhalt sichergestellt sein, was wohl grundsätzlich
nicht das Problem ist.

ABER: dazu muss auch eine ausreichende Krankenversicherung vorliegen, was
für Menschen in diesem Alter nahezu unmöglich ist. Stöber mal im Board, wurde
schon ab und zu behandelt...
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gomezdavila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 24.06.2005 um 09:43:31
 
Ein Dauerbrenner! Es empfiehlt sich auch bei privaten Krankenversicherungen nachzufragen. Aber in der Regel sind die Beiträge astronomisch hoch, und Risikoausschlüsse bei Vorerkrankungen erfolgen regelmäßig. Dann ist das Ganze wertlos.  Wenn Du als Ärztin oder Altenpflegerin arbeitest, also in weitem Umfang zur Not aus eigener Kraft für die Mutter sorgen könntest, hast Du evtl. bei einer ABH Glück. Das Vorliegen der anderen Tatbestandsmerkmale vorausgesetzt.
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Wie wir einst unter den Verbrechen gelitten haben,&&so leiden wir heute unter den Gesetzen
 
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part
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #4 - 24.06.2005 um 10:09:20
 
Danke zuerst duer ihre Antworten..
wenn ich dann aber irgendwann mal arbeitslos sein soll wie wird dann alles aussiehen ? Schockiert/Erstaunt hatt sie dann (die Mutter) Anspruch auf sozialen Leistungen (Arbeitslosengeld,Krankenversicherung,...etc) ?!
???
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 24.06.2005 um 10:56:01
 
Das mit der KV dürfte ein zwar wichtiges aber nachrangiges Problem sein.

Zu allererst muss mal die Hürde außergewöhnliche Härte überwunden werden,
woran es in der Praxis in den allermeisten Fällen schon scheitert.

Beispiel dafür wäre eine intensive Pflegebedürftigkeit der Mutter und dass es keine
andere Möglichkeit gäbe für sie zu sorgen außer durch Verwandte in D.

Die Nachweise hierfür zu erbringen (eben dass es NUR in D. möglich wäre) ist extrem
schwierig. 
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part
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Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #6 - 24.06.2005 um 11:14:49
 


Die Mutter (76 J) wohnt alleine, physik und psychisch krank,soll regelmässig Medikamente nehmen alle ihre 3 andere Söhne wohnen weit weg von ihr.. Ich bin der jenege der sich um ihren Unterhlat kümmert. alle das kann ich amtlich beweisen.

kann man das jetzt als außergewöhnliche Härtenennen ?! oder nicht
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 24.06.2005 um 11:28:48
 
Zitat:
  ...alle ihre 3 andere Söhne wohnen weit weg von ihr.. Ich bin der jenege der sich um ihren Unterhlat kümmert. alle das kann ich amtlich beweisen.

kann man das jetzt als außergewöhnliche Härtenennen ?! oder nicht


Sorry, ich denke klar Nein!

Denn wenn Söhne im Heimatland da sind, können die sich um sie kümmern. Die
finanzielle Unterstützung durch dich kann ja weiter von hier aus erfolgen.

Ich möchte dich nicht vor einem Versuch abhalten, aber die Chancen sind da max.
im Promillebereich zu sehen.

So is nun mal gestezliche Regelung - und zaubern können wir hier nicht.



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