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Einbürgerungsantrag (Gelesen: 11.443 mal)
OlafK
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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21.06.2005 um 17:22:50
 
Hallo,

wir kämpfen die Tage gerade mit dem Einbürgerungsantrag.

Dazu 2 Fragen:

1. Begründung des Einbürgerungsantrages

Dort soll ja sicher nicht geschleimt werden. Aber was wird genau erwartet?
----
Wir wollten schreiben, dass jetzt die neue Heimat D'land ist und Lebensmittelpunkt.

Im weiteren forscht meine Frau auch für D'land und vertritt es auf int. Kongressen etc.

Ohne die deut. Staatsbürgerschaft hat sie berufliche Nachteile(Approbation) - aber das schreibt man so lieber nicht, oder?
----

2. Im Gesetz steht, das eine doppelte Staatsbürgerschaft z.B. auch gewährt wird, wenn die Entlassung aus der alten nicht in angemessener Zeit erfolgt.

Was ist eine "angemessene Zeit"?

Danke

Olaf




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Blaise
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Erde, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 21.06.2005 um 19:21:47
 
Hallo Olaf,

Hinnahme von Mehrstaatigkeit ist möglich, wenn zwei Jahre nach Einreichen eines vollständigen und formgerechten Entlassungsantrags eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit nicht erfolgt und mit einer Entscheidung innerhalb der nächsten sechs Monate nicht zu rechnen ist (Nr. 12.1.2.3.3 der Vorläufigen Anwendungshinweise).

Dazu muss vorher aber tatsächlich ein vollständiger und formgerechter Entlassungsantrag gestellt worden sein - und dass soll natürlich auch nachgewiesen werden... pol

Zudem weiß die Einbürgerungsbehörde ziemlich genau, welche Entlassungsanträge genehmigt werden oder welche nicht...

Welche Staatsangehörigkeit hat denn Deine Frau Fragezeichen

Anträge auf Einbürgerung nach § 9 StAG (Regeleinbürgerung für Ehegatten Deutscher) und nach § 10 StAG (Anspruchseinbürgerung) müssen nicht begründet werden.

Ich glaube auch nicht, dass man in der Begründung Schleimerei erwartet - aber wenn Antragsteller meinen, dies tun zu müssen... kopfhau

Unabhängig davon glaube ich, dass man die Wahrheit sagen sollte ...

Grüße

Blaise

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OlafK
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 21.06.2005 um 19:39:21
 
Hallo,

meine Frau ist Russin. Da kommt also noch ein guter Grund dazu - die Schikanen der russ. Behörden los zu werden ...

Und die Zustände hier beim Konsulat sind auch eine Katatrophe - 1,5-2 Jahre kann man wohl warten.

Doppelstaatlichkeit geht wohl leider nicht - wäre nur schön, weil ihre Eltern in Russland leben - jedesmal Visum beantragen ist auch nicht toll.

Aber wenn man erlebt, wie sich alles in Russland rückwärts dreht (eine neuen Asylfall gibt es ja schon offiziell), braucht sie aus verschiedenen Gründen diese auch zum Schutz (habe selbst schon vor 1,5 Jahren einiges dort erlebt).

Ganz davon abgesehen, hat sie hier ohne Staatsbürgerschaft erhebliche berufliche Probleme.

Der Witz ist, sie ist wahrscheinlich sogar Deutsche - aber alle Unterlagen unter Stalin vernichtet, keine Nachweise mehr. Habe schon überlegt, dort jemand zu beauftragen, der Archive absucht etc. Habe aber gehört, dass es auch in solch einen Fall 2-3 Jahre dauern kann, bis sie die Staatsbürgerschaft bekommt. Nutzt also nicht viel.


Olaf


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gomezdavila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 21.06.2005 um 21:57:29
 
Zitat:
Hallo,

meine Frau ist Russin. Da kommt also noch ein guter Grund dazu - die Schikanen der russ. Behörden los zu werden ...
Der Witz ist, sie ist wahrscheinlich sogar Deutsche - aber alle Unterlagen unter Stalin vernichtet, keine Nachweise mehr. Habe schon überlegt, dort jemand zu beauftragen, der Archive absucht etc. Habe aber gehört, dass es auch in solch einen Fall 2-3 Jahre dauern kann, bis sie die Staatsbürgerschaft bekommt. Nutzt also nicht viel.


Die deutsche Staatsangehörigkeit kann nicht durch Dokumente aus der Stalinzeit nachgewiesen werden. Die Rußlanddeutschen haben in der Regel nur die deutsche StA, wenn die richtige Bezugsperson während des Zweiten WK im damaligen Reichsgebiet eingebürgert worden ist, und das betraf nur ein Minderheit. Es ist unter diesem Gesichtspunkt Zeit- und Geldverschwendung, in russischen Archiven nach solchen Papieren zu suchen.   

Falls Du Die deutsche Volkszugehörigkeit und die Aufnahme als Spätaussiedler meinen solltest, geht das durch die Begründung des Wohnsitzes hier infolge Eheschließung auch nicht mehr.  Bleibt also nur die Einbürgerung.   
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Wie wir einst unter den Verbrechen gelitten haben,&&so leiden wir heute unter den Gesetzen
 
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OlafK
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 21.06.2005 um 23:33:59
 
Zitat:
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann nicht durch Dokumente aus der Stalinzeit nachgewiesen werden. Die Rußlanddeutschen haben in der Regel nur die deutsche StA, wenn die richtige Bezugsperson während des Zweiten WK im damaligen Reichsgebiet eingebürgert worden ist, und das betraf nur ein Minderheit. Es ist unter diesem Gesichtspunkt Zeit- und Geldverschwendung, in russischen Archiven nach solchen Papieren zu suchen.  


Soo schwierig? Wo kommen dann die Massen her? Sind damals so viele eingebürgert worden. Hätte ich nicht gedacht. Naja, ihre Vorfahren waren auf jeden Fall Deutsche - aber ist ja jetzt müßig, drüber nachzudenken.


Olaf

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