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Weidereinbürgerung nach Verlust in Niedersachsen?? (Gelesen: 1.379 mal)
rino
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Weidereinbürgerung nach Verlust in Niedersachsen??
16.06.2005 um 16:26:55
 
Hi,

mich interessiert ob es schon die erste Berichte/Fälle gibt wie es mit der Wiedereinbürgerung nach dem Verlust der dr. Staatsangehörigkeit in Niedersachsen ist ? 

Gruß,

Rino

P.S.  Als neuer Mitglied  möchte ich mich bei den Leuten die diese Seite organisiert haben bedanken.  Es gibt recht viel Info hier (viel mehr als man irgendwo anders finden kann).
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rino
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Weidereinbürgerung nach Verlust in Niedersachsen??
Antwort #1 - 21.06.2005 um 17:09:30
 
Hallo,

Gibt es wirklich keine andere Erfahrungen?

Vielleicht aus den anderen Bundesländer?

Ich habe den Fehler gemacht und die alte Staatsangehörigkeit wieder genommen (jetzt ist es tatsächlich unwichtig das mir keiner bei der dt. Einbürgerung den Unterschied vor/nach 2000 erklärt hat - ich bin Legalist.  Leider ist das Gesetz in Deutschland so).

Man sagte mir hier bei der Einbürgerungsbehörde dass ich 3 Jahre warten muß vor ich die Wiedereinbürgerung in Deutschland beantragen darf.  Stimmt das oder gibt es schon die Möglichkeit schneller die deutsche Wiedereinbürgerung zu beantragen?

Ab welchem Zeitpunkt laufen die 3 Jahre konnte man mir auch nicht sagen:
a) Datum des Verlustes der dt. Staatsangehörigkeit (vor einem Jahr, war die ganze Zeit in Deutschland berufstätig und bin weiterhin berufstätig)
b) Datum der Meldung des Verlustes bei den deutschen Behörden.

Gruß,

Rino


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