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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Arbeitserlaubnis Schüler, offizielle Regelung
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Beitrag begonnen von Kocherl am 20.06.2005 um 17:24:57

Titel: Arbeitserlaubnis Schüler, offizielle Regelung
Beitrag von Kocherl am 20.06.2005 um 17:24:57
Hallo,

kann man irgendwo die Regelungen nachlesen, wann und wieviel Stunden ein ausländischer Schüler arbeiten darf, oder liegt das im Ermessen der ABH? Es hat zwar schon Hinweise diesbezüglich gegeben, aber teilweise widersprechen sich manche Aussagen. Deshalb meine Frage nach einer offiziellen, nachvollziehbaren Regelung.

Hintergrund:
Eine Bekannte darf laut ABH nur an Wochenenden und Feiertagen arbeiten. Nach der Frage warum sie in den nachweisbaren Ferien nicht auch arbeiten darf war die Antwort: Da könnte sie ja an einer andern Schule einen zusätzlichen Sprachkurs belegen.

Grüße

Titel: Re: Arbeitserlaubnis Schüler, offizielle Regelung
Beitrag von Kocherl am 10.07.2005 um 17:49:06

Ich wollte nochmal nachfragen, ob vielleicht jemand eine Antwort hat, oder weiß wo man außerhalb der ABH eine verlässliche Antwort bekommt.

Gruß
Kocherl

Titel: Re: Arbeitserlaubnis Schüler, offizielle Regelung
Beitrag von Mick am 11.07.2005 um 01:49:25
Hi,
handelt es sich um einen Sprachkursschüler? Da kann die Beschäftigung
während der FERIEN ermöglicht werden (eher nicht an Wochenenden).

Titel: Re: Arbeitserlaubnis Schüler, offizielle Regelung
Beitrag von Kocherl am 11.07.2005 um 15:17:57
Hallo Mick,

ja, es handelt sich um einen Schüler der einen Sprachkurs (deutsch intensiv) macht. Diesbezüglich wurde auch das Visum und die Aufenthaltserlaubnis ausgestellt.
Ich weiß nicht ob es wichtig ist, aber der Sprachkurs dient nicht (momentan zumindest) einem nachfolgendem Studium.
Was müßte man unternehmen, dass es mit der Arbeitserlaubnis für die Ferien auch klappt?

Gruß
Kocherl

Titel: Re: Arbeitserlaubnis Schüler, offizielle Regelung
Beitrag von Mick am 11.07.2005 um 23:10:02

schrieb am 11.07.2005 um 15:17:57:
Ich weiß nicht ob es wichtig ist, aber der Sprachkurs dient nicht (momentan zumindest) einem nachfolgendem Studium.

Hi,
ist schon wichtig. Die entsprechende Stelle in den Vorläufigen Anwendungshinweisen
zum AufenthG bezieht sich auf den "vorbereitenden Sprachkurs". Insofern: Ein-
schränkung.

Zitat:
Was müßte man unternehmen, dass es mit der Arbeitserlaubnis für die Ferien auch klappt?

Einfach mal mit Jobangebot für die Ferienzeit bei der ABH vorsprechen und fragen!

Titel: Re: Arbeitserlaubnis Schüler, offizielle Regelung
Beitrag von brickbat am 23.07.2005 um 13:21:27
In NW dürfen Sprachschüler lt. der vorliegenden Anwendungshinweise gar nicht arbeiten.

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