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Erwerbstätigkeit jeder Art gestattet (Gelesen: 2.066 mal)
Ami
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Erwerbstätigkeit jeder Art gestattet
20.06.2005 um 12:04:39
 
Ich wohne und arbeite fast 5 Jahre in Deutschland und heute habe ich meine Arbeiterlaubnisverlängerung bekommen. Vorher stand in meinen Pass „Selbst. u. vergleichbare unselbst. Erwerbstätigkeit nicht gestattet. Arbeitserlaubnispflichtige Erwerbstätigkeit nur gemäß gültiger Arbeitserlaubnis gestattet“ und jetzt steht „’Änderung / Neufassung der Auflage zur Aufenthalterlaubnis vom 21.09.2004 sowie Zusatzblatt Nr. ###### Erwerbstätigkeit jeder Art gestattet“ da drin. 

Darf ich jetzt selbständige werden? Ich möchte immer noch für meine Firma arbeiten aber würde gerne ein kleines Geschäft an der Seite haben. Oder muss ich bis September warten, um meine Niederlassungerlaubnis zu bekommen? Dann darf man oder?

Gruß und Danke
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sunnysunshine
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erwerbstätigkeit jeder Art gestattet
Antwort #1 - 20.06.2005 um 12:12:47
 
Hallo Ami,

Zitat:
Erwerbstätigkeit jeder Art gestattet


Erwerbstätigkeit ist der Sammelbegriff für selbständige Tätigkeit und unselbständige Tätigkeit (Beschäftigung).

Das heißt für dich, dass du sowohl selbständig als auch unselbständig tätig sein darfst.


Grüße
sunnysunshine
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cedo
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Beiträge: 71
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erwerbstätigkeit jeder Art gestattet
Antwort #2 - 20.06.2005 um 13:01:04
 
Aha, noch eins mit Erwerbstätigkeit gestattet !  :stampf:
Kann mir jemand bitte sagen was ist die Rechtsgründlage für diese AE ? Wieso kriege ich nur Beschäftigung erlaubt und andere Erwerbstätigkeit gestattet ?  weinend
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