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Visum bei Wohnort im Ausland? (Gelesen: 1.103 mal)
Yoko
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Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum bei Wohnort im Ausland?
19.06.2005 um 10:56:57
 
Hallo,

ich bin Deutsche und seit kurzem mit einem Iraner verheiratet. Wir leben beide seit Jahren in Japan, ich habe in Deutschland keinen Wohnsitz mehr.

Meine Frage: gehe ich recht in der Annahme, dass mein Mann kein Anrecht auf eine AE hat, da ich ja selbst nicht in Deutschland lebe?

Hat es fuer ihn ueberhaupt irgendwelche Vorteile bei einer eventuellen Reise nach Deutschland, mit einer Deutschen verheiratet zu sein? Kriegt er wenigstens leichter ein Touristenvisum? Obwohl er das vor unserer Hochzeit eigentlich auch relativ problemlos gekriegt hat...

Danke! Yoko
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 19.06.2005 um 15:19:45
 
Zitat:
Meine Frage: gehe ich recht in der Annahme, dass mein Mann kein Anrecht auf eine AE hat, da ich ja selbst nicht in Deutschland lebe?
Korrekt.

Zitat:
Hat es fuer ihn ueberhaupt irgendwelche Vorteile bei einer eventuellen Reise nach Deutschland, mit einer Deutschen verheiratet zu sein? Kriegt er wenigstens leichter ein Touristenvisum? Obwohl er das vor unserer Hochzeit eigentlich auch relativ problemlos gekriegt hat...

Eine Ablehnung eines Antrags auf ein Besuchsvisum dürfte jetzt sehr unwahrscheinlich sein. Sofern Ihr regelmäßig nach D reist, könntet Ihr versuchen, für ihn ein Besuchsvisum mit längerer Gültigkeitsdauer (z. B. 2 Jahre) zu erhalten; dann wäre es nicht mehr notwendig, bei jeder Reise einen Antrag zu stellen.

Gruß

Abu

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Yoko
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Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 20.06.2005 um 08:39:19
 
Hi Abu,

danke fuer die schnelle Antwort. Noch eine weitere Frage: falls ich in der Zukunft zurueck nach Deutschland ginge, duerfte mein Mann direkt mitkommen? Oder muesste ich erst allein gehen und dann einen Antrag auf Familienzusammenfuehrung stellen?

Und hinge seine Einreiseerlaubnis in diesem Fall davon ab, ob ich ein bestimmtes Monatseinkommen habe?

Danke im voraus!
Gruss
Yoko
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 20.06.2005 um 09:56:11
 
Zitat:
Noch eine weitere Frage: falls ich in der Zukunft zurueck nach Deutschland ginge, duerfte mein Mann direkt mitkommen? Oder muesste ich erst allein gehen und dann einen Antrag auf Familienzusammenfuehrung stellen?

Nicht Du, sondern Dein Mann muß den Antrag auf ein FZF-Visum stellen und zwar auf der deutschen Auslandsvertretung in J. Das ist schon möglich, wenn Du auch noch in J lebst, so daß ihr gemeinsam umziehen könnt. Der gleiche Prozess lief bei mir problemlos. 

Zitat:
Und hinge seine Einreiseerlaubnis in diesem Fall davon ab, ob ich ein bestimmtes Monatseinkommen habe?

Nein.

Abu
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