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sprachkurse Testdaf und dsh (Gelesen: 957 mal)
Adaeze
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18.06.2005 um 23:15:12
 
hallo,

mich würde mal interessieren, wie lange man in der regel zeit hat, um sprachkurse zur vorbereitung auf ein studium (also testdaf oder dsh) zu bestehen.

es muss doch irgendeine regelung darüber geben. entweder man hat das in dem und dem zeitraum geschafft oder man muss zurück nach hause und kann nicht studieren.

kann mir diesbezüglich jemand weiterhelfen ? kann da leider nichts drüber finden


LG stephanie
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Mick
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Antwort #1 - 19.06.2005 um 01:54:28
 
Hi,
die studienvorbereitenden Tätigkeiten (Sprachkurs und ggf. andere Tätigkeiten)
dürfen nach den Vorläufigen Anwendungshinweisen zum Aufenthaltsgesetz
2 Jahre nicht überschreiten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Adaeze
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Antwort #2 - 22.06.2005 um 12:43:30
 
mein freund ist im oktober erst ein jahr hier und dann läuft sein visum ab. das heisst, es könnte auch verlängert werden, wenn er das testdaf oder dsh bis dahin nicht bestanden hat ?

ausserdem hat er jetzt in seinem pass eine aufenthaltserlaubnis nach § 16 Absatz 5 die ja besagt das man sich für sprachkurse, die NICHT der studiumsvorbereitung dienen hier aufhält. das hat er jetzt in seinem neuen pass bekommen, weil er seinen alten verloren hat. vorher hatte er einen aufenthalt zur teilnahme an deutschkursen mit anschliessedem studium.

somit liegt hier doch ein fehler vor oder sehe ich das falsch ? kann man dagegen widerspruch einlegen ? er durfte vor verlust seines passes nämlich auch 90 tage arbeiten und er sagt, dass er das jetzt nicht mehr darf.

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