Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
NE als Selbstaendiger (Gelesen: 498 mal)
kotik
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag NE als Selbstaendiger
13.06.2005 um 13:57:16
 
Hallo an alle, ich habe eine Frage zur Niederlassungserlaubnis.

Eine Bekannte (Russin, verheiratet mit einem Deutschen, seit knapp 3 Jahren in DL) und ich haben vorige Woche gemeinsam eine GbR gegründet. Ihre Arbeitserlaubnis ist unbefristet und nicht an eine Firma gebunden, eine Einschränkung auf unselbständige Tätigkeit ist ebenfalls nicht eingetragen. Somit war die Gewerbeanmeldung komplett problemlos.

Eine Frage drängt sich mir dabei jedoch auf. Da sie ja immer noch einen befristeten Aufenthaltsstatus hat, und ich dem deutschen Staat nicht unbedingt weiter traue, als ich ihn sehe (dem russischen übrigens auch nicht) - welchen Einfluß hat die Gewerbetätigkeit auf Ihren Aufenthaltsstatus? Kann Sie auch vor Ablauf der 5 Jahre mit AE eine Niederlassungserlaubnis beantragen? Kann ich per Antrag eventuell ein gesondertes Interesse bekunden? Schliesslich ist sie für die Geschäftskontakte in RUS sehr wichtig und ich habe nur begrenztes Interesse daran, daß mir der Staat meine Geschäftspartnerin abschiebt, wenn z.B. Ihre Ehe zerbräche.

Kann mir da jemand näheres verraten ??
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema