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Scheidungsurteil (Gelesen: 3.000 mal)
zarah05
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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13.06.2005 um 08:50:23
 
Hallo,

ich werde in Kürze geschieden und möchte mich danach gleich in mein neues Glück stürzen. Ich weiss, dass die Scheidung erst 4 Wochen nach Zustellung rechtskräftig wird. Nun meine Frage:

Bekommt man ein rechtskräftiges Urteil erst NACH diesen 4 Wochen ?
ODER
Bekommt man das Scheidungsurteil bereits nach Zustellung mit einem Vermerk : "...gültig ab....."?

Lg Zarah
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 13.06.2005 um 08:59:41
 
Zitat:
Bekommt man das Scheidungsurteil bereits nach Zustellung mit einem Vermerk : "...gültig ab....."?


Das gibt es nicht weil ja bei mehreren Beteiligten ansonsten noch weniger Rechtssicherheit herrschen würde. Denn die Dauer der Zeit des "schwebenden Urteils" wäre ja kaum mit allen Eventualitäten vorhersehbar, oder?

Nach Rechtskraft der Scheidung erhältst Du ein Urteil mit Rechtskraftvermerk:

sinngemäß: Die am ... eingetretene Rechtskraft wird bescheinigt.

Grüße
Ronny

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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zarah05
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 13.06.2005 um 10:47:59
 
Hallo Ronny,

sorry, dass ich nochmal nachhake....

soweit mir bekannt ist, wird das Urteil rechtskräftig 4 Wochen nach Zustellung des Urteils. (wenn das so stimmt ?!?)

Bedeutet Deine Antwort dann im Klartext:

Antragsteller und Gegner bekommen zuerst ein Scheidungsurteil zugstellt.
Dann 4 Wochen später das gleiche nochmal mit Rechtskraftvermerk .

Ist es so ?

Lg Zarah

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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 13.06.2005 um 11:06:07
 
Zitat:
Dann 4 Wochen später das gleiche nochmal mit Rechtskraftvermerk .


Hallo Zarah,

obs bei den Scheidungen so ist weiß ich (noch) nicht aus eigener Erfahrung, aber ich habe häufig mit Urteilen in Zivilsachen zu tun, da läuft es genau so:

Zitat:
Antragsteller und Gegner bekommen zuerst ein Urteil zugestellt.
Dann 2 Wochen später das gleiche nochmal mit Rechtskraftvermerk .


Das dürfte aber bei Scheidungen so ähnlich gehen. Die Dauer hängt bei mir halt von einer kürzeren Rechtsmittelfrist ab.

Und den Nachweis der Auflösung der Ehe kannst Du auch erst mit dem rechtskräftigen Scheidungsurteil führen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 13.06.2005 um 12:17:16
 
Das Urteil wird zugestellt. Je nach Arbeitsbelastung des Gerichts geht das schneller oder langsamer. Einen Monat nach Zustellung an den Anwalt kann man das Urteil wieder beim Gericht einreichen mit der Bitte, den Rechtskraftvermerk anzubringen. Der ist unbedingt erforderlich, wird aber nicht automatisch erteilt.

Wenn jedoch beide Parteien einen Anwalt haben und sich einig sind, dass sie mit dem Urteil so einverstanden sind,  können sie noch in der Verhandlung durch ihre Anwälte erklären lassen, dass beide Parteien auf Rechtsmittel verzichten. Dann kann das Urteil gleich mit Rechtskraftvermerk - rechtskräftig ab dem Tag der Scheidungsverhandlung - zugestellt werden.

Eventuell lohnt es sich,  für diese Erklärung für anwaltliche Vertretung zu sorgen.
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zarah05
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #5 - 13.06.2005 um 13:47:44
 
Hallo Anne,

bei mir wird mein Mann nicht anwesend sein. (freigestellt wegen der Entfernung).
Er hatte aber dem Scheidungsantrag inhaltlich voll zugestimmt.

Denkst du, da ist dieser Weg mit dem Rechtskraftvermerk ab dem Tag der Scheidung auch möglich ?

Lg zarah 05
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anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 13.06.2005 um 13:49:38
 
Wenn er einen Anwalt hat und dem sagt, er solle dem Rechtsmittelverzicht zustimmen, könnte es klappen.
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lennart
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #7 - 15.06.2005 um 07:18:03
 
hallo zarah, wenn die scheidung sofort rechtskräftig werden soll (also am tag des urteils) und du nicht vier wochen warten willst, müssen beide ehegatten von unterschiedlichen anwälten in der hauptverhandlung rechtsmittelverzicht erklären.
wenn nur einer von euch beiden bisher einen rechtsanwalt hat, ist dies auch kein großes problem. bitte diesen anwalt dann einfach "einen kollegen vom gerichtsflur" kurz in die hauptverhandlung zu kommen und rechtsmittelverzicht zu erklären. (dafür nehmen die meistens so 50 euronen "auf die kralle" .
wenn dann beide anwälte den rechtsmittelverzicht erklärt haben, seid ihr sofort rechtskr. geschieden.
nur: das hilft dir immer noch nicht ganz doll weiter, denn das urteil muß ja erst noch ausgefertigt, d.h. geschrieben werden (kannst nach der verhandlung mal in der geschäftsstelle ganz freundlich nachfragen, ob die das etwas vorziehen könnten).
das schriftl. urteil mit dem rechtskraftvermerk brauchst du aber unbedingt zur anmeldung der eheschließung im standesamt. solange du das nicht in den händen hast, kann die anmeldung nicht abschließend bearbeitet werden.
gruß -lennart-
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lennart
 
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