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Einreisepflicht bei Schengenvisum ? (Gelesen: 1.335 mal)
ufo
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11.06.2005 um 23:43:44
 
Guten Abend,
meine Schwägerin ( Non-EU Bürgerin) hatte letztes Jahr ein Schengen-Visum beantragt und erhalten um (wie schon in den Jahren zuvor) den Urlaub mit uns gemeinsam zu verbringen. Leider konnte sie aus gesundheitlichen Gründen die Reise nicht antreten. Nun wollte sie es dieses Jahr wieder versuchen, auf der Botschaft wurde sie aber gefragt, warum sie das letzte Visum nicht genutzt habe (keine Einreisestempel). Ihr wurde die Beibringung eines ärztlichen Attests auferlegt, was nach fast einem Jahr schwierig ist.

Ich kann das nicht ganz nachvollziehen, gibt es denn eine Verpflichtung, ein erteiltes Visum auch zu nutzen?  Muss man die Botschaft informieren, wenn man die geplante Resie nicht antritt?

Gruss
U.Fo
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Mick
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Antwort #1 - 12.06.2005 um 01:18:22
 
Zitat:
Ich kann das nicht ganz nachvollziehen, gibt es denn eine Verpflichtung, ein erteiltes Visum auch zu nutzen?  Muss man die Botschaft informieren, wenn man die geplante Resie nicht antritt?


Hi,
mir sind keine entsprechenden Regelungen bekannt.
Vielleicht will die Botschaft sichergehen, dass das erteilte Visum
nicht durch eine andere Person missbraucht wurde (wie auch
immer) und checkt jetzt die Glaubwürdigkeit? Alles Raterei  öhm

Jedenfalls würde ich das Attest besorgen. Allein die Anforderung
sagt doch schon aus, dass nach der Vorlage das Visum erteilt
wird. Naja, ein wenig jedenfalls kann man in diese Richtung
deuten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Berthold
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Antwort #2 - 12.06.2005 um 21:01:09
 
Hallo Ufo,

es ist nirgends niedergeschrieben, dass ein ausgestelltes Visum auch genutzt werden muß.

Vermutlich stützt sich der Botschaftsangehörige  auf die Stempelverordnung 2133/2004 der EU.  Gem. dieser Verordnung müssen die Grenzbehörden systematisch die Reisedokumente abstempeln.
Bei einer erneuten Beantragung eines Visa  wird  so festgestellt, dass  die Person innerhalb der Nutzungsfrist ausgereist ist.
In erster Linie werden in der  o.a. Verordnung die sogenannten Positivstaatler angesprochen aber man weiß ja nie welche Gedankengänge momentan in den Auslandsvertretungen vorherrschen!

Da Dein Besuch schon öfters  ein Schengen-Visum  erhalten hat sehe ich bei Euch eigentlich keine Schwierigkeiten.
Die Vorlage eines ärztlichen Attests   -nach fast einem Jahr -  ist in der Tat  schwierig.
Vielleicht reicht auch eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass  Deine Schwägerin
im besagten Zeitraum erkrankt war.

Gruß
Berthold
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ufo
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Beiträge: 5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 13.06.2005 um 21:50:51
 
Hallo,
vielen Dank für die freundlichen Antworten. Zum Glück hat meine Schwägerin noch eine Krankenhausrechnung vom besagten Zeitraum gefunden, so dass es wohl keine Probleme mit dem Visum mehr geben sollte. Die Botschaft wollte wohl vermeiden, dass Visaanträge vorsorglich gestellt werden, ohne dass eine konkrete Reiseabsicht besteht. Das scheint wohl trotz des hohen finanziellen und zeitlichen Aufwands häufiger vorzukommen. Die Botschaft ist personell recht dünn ausgestattet und kommt mit den Anträgen kaum noch nach.
Allerdings ist sie daran auch ein wenig selbst schuld, da sie die Vergabe von länger gültigen Mehrfachvisa sehr restriktiv handhabt. Die USA z.B. geben in Fällen mit geringem "Problempotential" (Alter > 40, Beamtenstellung und Grundbesitz im Heimatland) ohne grössere Schwierigkeiten ein 10 Jahre gültiges Visum mit multipler Einreise. Das erspart beiden Seiten sehr viel Aufwand.

Einen schönen Abend wünscht
U.Fo
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