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AE - aber wie?? (Gelesen: 975 mal)
foxy
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag AE - aber wie??
11.06.2005 um 11:19:16
 
Hallo,
ich bin neu im Forum und habe eigentlich schon einige Berichte gelesen. Muss Euch meinen Fall dennoch schildern.

Ein paar Eckdaten über uns:
Ich bin  türkische Staatsbürgerin (unbefr. AE) und noch Studentin. Mein Mann ist auch Student (Aufenthaltsbewilligung zwecks Studium; länger als 8 Jahre in BRD; Nicht-EU). Wir beide zusammen haben nach Abzug aller Ausgaben ca. 600 €.
Haben 04/2004 geheiratet  :happy:.

Im August 2004 sind wir zur ABH gegangen und wollten den Antrag auf AE für meinen Mann stellen. Dieser wurde abgelehnt.  Traurig Und da ist auch schon mein Problem: wir sind Studenten und verdienen nicht unbedingt viel, was aber nicht bedeutet, dass wir Sozialleistungen beziehen müssen/wollen.
Der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass mein Einkommen für uns beide ausreichen muss. Der Lohn meines Mannes wird nicht angerechnet (er darf nicht viel arbeiten, aber immerhin), da es so „angesehen“ wird, als ob mein Mann noch nicht im Land wäre.

Ist es rechtens, dass sein Lohn nicht angerechnet wird  ???
Hat ein erneuter Antrag auf AE (oder heißt das jetzt NE?) nach dem neuen Zuwanderungsgesetz Chancen auf Erfolg?
Das Arbeitsamt erklärte, nach zwei Jahren Ehe ist eine Arbeitserlaubnis möglich. Wie passt das zusammen?


Danke und viel Grüsse



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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 11.06.2005 um 21:53:29
 
Hallo,
ob das Einkommen Deines Gatten angerechnet werden
kann, ist durchaus diskussionswürdig Zwinkernd
Im alten Recht gab es in § 17 Abs. 2 Nr. 3 AuslG einmal eine
Änderung, die dieses ermöglicht hat. Vorher hieß es, dass
der Lebensunterhalt durch das Einkommen desjenigen ge-
sichert sein muss, zu dem nachgezogen wird.
Das "neue Recht" verlangt nicht, dass der Lebensunter-
halt duch denjenigen sichergestellt werden muss, zu dem
nachgezogen wird. Theoretisch langen auch Einkommen
anderer Familienangehöriger. Das kann man auch so aus-
legen, dass das Einkommen Deines Mannes angerechnet
werden kann.
Ich würde auf eine schriftliche Entscheidung bestehen. Ggf.
lohnt es sich dann auch, dagegen vorzugehen.

Zu den Begriffen:

Deine unbefr. AE ist nun eine NE. Dein Mann hat eine Aufent-
haltserlaubnis nach § 16 AufenthG und strebt eine nach § 29
AufenhtG an. Mit dieser könnte er übrigens uneingeschränkt
arbeiten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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foxy
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE - aber wie??
Antwort #2 - 14.06.2005 um 22:59:12
 
Hi Mick,

vielen Dank für die den Tipp und die Info   [beifall=beifall.gif].

Was ich nicht erwähnt hatte:
der ABHler meinte noch, wenn ich schwanger wäre, gäbe es gar keine Probleme mit der AE meines Mannes. :vogel3

(Ich laß das mal so stehen. Da kann sich jeder seine eigenen Gedanken dazu  machen……)     :nix   

viele Grüsse
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