Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Ehegatten Einbürgerung 60 Monate RV notwendig????? (Gelesen: 9.156 mal)
JessicaWolters
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehegatten Einbürgerung 60 Monate RV notwendig?????
11.06.2005 um 09:25:36
 
Hallo an alle!
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Mein Mann möchte sich einbürgern lassen nachdem wir 3 Jahre verheiratet sind und er 3 Jahre in Deutschland gelebt hat. Er hat seit gut 2 Jahren einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Ich war nun bei der Stadtverwaltung,  hatte mich vorher auch unter www.einbuergerung.de schlau gemacht und dachte alles wäre kein Problem. Da meinte die Frau dort aber, dass er bzw. wir zusammen 60 Monate RV eingezahlt haben müssten. Davon hatte ich noch nie gehört. Stimmt das? Gibt es so eine Regelung? Wir bekommen die 60 Monate nämlich nicht zusammen, da ich noch Studentin bin. Zählen auch die Monate, in denen man 400€ Jobs hatte? Es wäre super, wenn mir jemand helfen könnte!
Vielen lieben Dank!
Liebe Grüsse
*JESSICA*
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gomezdavila
Full Member
***
Offline


The law is an ass. (Charles
Dickens)


Beiträge: 53
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegatten Einbürgerung 60 Monate RV notwendig?
Antwort #1 - 11.06.2005 um 10:27:48
 
Rechtsgrundlage für die Einbürgerung deutsch verheirateter Ausländer ist §9 StAG, der wiederum in weiten Teilen auf §8 StAG verweist. Zentraler Begriff in Deinem Zusammenhang ist die nachhaltige Sicherung des Lebensunterhaltes (Unterhaltsfähigkeit). Die 60 Monate Beiträge für die Rentenversicheurng spielen bei einer Einbürgerung keine Rolle. Die Vorläufigen Anwendungshinweise, Ziff 8.1.1.4., schreiben lediglich vor, daß die Unterhaltsfähigkeit eine angemessene soziale Absicherung gegen Krankheit,   Pflegebedürftigkeit, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit und für das Alter umfassen soll. Also die üblichen Sozialversicherungen, die in Deinem Fall gegeben sein dürften, bzw. leicht nachgeholt werden könnten.
Zum Seitenanfang
  

Wie wir einst unter den Verbrechen gelitten haben,&&so leiden wir heute unter den Gesetzen
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegatten Einbürgerung 60 Monate RV notwendig?
Antwort #2 - 11.06.2005 um 12:17:13
 
Hallo,

Zitat:
Die Vorläufigen Anwendungshinweise, Ziff 8.1.1.4., schreiben lediglich vor, daß die Unterhaltsfähigkeit eine angemessene soziale Absicherung gegen Krankheit,   Pflegebedürftigkeit, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit und für das Alter umfassen soll


Genau. Und wie kann man dann die angemessene soziale Absicherung für das Alter feststellen?

Wobei ich eine feste Grenze von 60 Monaten Rentenversicherungsbeiträge als nicht erforderlich erachte. Man sollte im Einzelfall entscheiden, was ausreichend ist...

Grüße

Blaise
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
gomezdavila
Full Member
***
Offline


The law is an ass. (Charles
Dickens)


Beiträge: 53
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegatten Einbürgerung 60 Monate RV notwendig?
Antwort #3 - 11.06.2005 um 16:26:07
 
Zitat:
Hallo,Genau. Und wie kann man dann die angemessene soziale Absicherung für das Alter feststellen?


Ich denke, man zäumt das Pferd von hinten auf, wenn man von der Absicherung für das Alter ausgeht. Für die Einbürgerungsbehörde  ist immer eine Prognoseentscheidung zu treffen, jedenfalls soweit es die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse betrifft. Auszugehen ist von dem Dreijahreszeitraum nach Ziff.  9.1.2.1. Wenn dieser Zeitraum für die Einbürgerung ausreicht, kann kaum verlangt werden, daß 60 Monate Beiträge in die Rentenkasse einbezahlt worden sind.

Ich gehe davon aus, daß die Erwerbstätigkeit in diesen drei Jahren der entscheidende Faktor ist. War der Einbürgerungsbewerber durchgehend sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Oder hat er dauernd den Arbeitsplatz gewechselt? Ist ihm gekündigt worden? War er lange arbeitslos? Kann er stetige Bemühungen um einen  Arbeitsplatz nachweisen? Wie sieht es mit dem Einkommen des deutschen Ehepartners aus? Solche Dinge eben. Ob er nun 5, 10, 15 oder 20 Monate in die Rentenkasse eingezahlt hat, tritt demgegenüber IMHO zurück. 
Zum Seitenanfang
  

Wie wir einst unter den Verbrechen gelitten haben,&&so leiden wir heute unter den Gesetzen
 
IP gespeichert
 
JessicaWolters
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegatten Einbürgerung 60 Monate RV notwendig?????
Antwort #4 - 11.06.2005 um 18:35:22
 
Vielen lieben Dank schon mal für alle Eure Antworten. Bei uns ist es halt so, dass mein Mann seit April 2003 eine Vollzeitstelle bei der gleichen Firma hat und er ununterbrochen dort gearbeitet hat. Ich bin Studentin und habe keine eigenen Einkünfte beziehe aber auch kein Bafög oder ähnliches. Wie genau kann ich denn nun vorgehen bei meiner für mich zuständigen Einbürgerungsstelle? Die sagen mir, wenn keine 60 Monate RV vorliegen bzw. keine Altersvorsorge, dann macht es überhaupt keinen Sinn den Einbürgerungsantrag zu stellen, da sie ihn dann ablehnen werden. Also, was kann bzw. sollte ich machen?
Liebe Grüsse und DANKE nochmal für alle Antworten!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gomezdavila
Full Member
***
Offline


The law is an ass. (Charles
Dickens)


Beiträge: 53
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegatten Einbürgerung 60 Monate RV notwendig?
Antwort #5 - 11.06.2005 um 20:28:19
 
Schiebe den schwarzen Peter erst einmal an die Behörde zurück. Frage schriftlich nach der Rechtsgrundlage. Auf welche Vorschrift stützt sie ihre Behauptung? Die sollen Dir das ganz genau (nicht bloß die Paragraphennummer!) darlegen, wo genau sie das im Gesetz, in den Vorläufigen Anwendungshinweisen, in Runderlassen oder in höchstrichterlichen Entscheidungen gefunden haben. Die etliche Behörden geltendes Recht in freier rechtschöpferischer Tätigkeit fortentwickeln (das haben wir schon immer so gemacht, das haben wir noch nie so gemacht, wo kommen wir denn da hin?), kommen viele schon ins Schleudern. Zumindest nagelst Du sie dann fest und weißt, welche Gedankengänge den Sachbearbeiter bewegen. Eins ist klar: Die 60 Monate sind abwegig, wenn schon der Gesetzgeber eine Einbürgerung nach drei Jahren idR für zulässig hält. Kein Gericht dürfte das halten. Hinweis: §9 StAG ist eine Soll-Vorschrift, nur in besonders gelagerten Fällen darf der Antrag abgelehnt werden. Viel Ermessensspielraum hat die Behörde nicht.

Wenn die drei Jahre Wartezeit für die Einbürgerung abgelaufen sind, klärst Du die anderen Voraussetzungen nach den §§8, 9 StAG. Dann müssen Dein Mann und Du  sich darüber klar werden, ob Ihr die Sache notfalls durchfechten wollt (auch vor Gericht). Für und Wider, Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen, ggf. beim Anwalt beraten. Das Mandat aber vorerst auf eine Beratung beschränken, nicht gleich auf eine Vertretung.  Wenn ihr lieber nichts machen wollt, müßt ihr die Frist des §10 StAG abwarten, andernfalls zieht ihr die Sache durch. In welchem Bundesland wohnt Ihr?
Zum Seitenanfang
  

Wie wir einst unter den Verbrechen gelitten haben,&&so leiden wir heute unter den Gesetzen
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegatten Einbürgerung 60 Monate RV notwendig?
Antwort #6 - 11.06.2005 um 20:41:10
 
Zitat:
Wenn dieser Zeitraum für die Einbürgerung ausreicht, kann kaum verlangt werden, daß 60 Monate Beiträge in die Rentenkasse einbezahlt worden sind.


Hi,
sehe ich auch so, das wäre ja ein Aushebeln der 3-Jahres-Regelung.

Ich meine, dass es in NRW per Erlass so geregelt ist, dass bei einer
8er Einbürgerung 60 Monatsbeiträge nachgewiesen werden müssen,
bei einer 9er sind es 24 Monate.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
JessicaWolters
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegatten Einbürgerung 60 Monate RV notwendig?????
Antwort #7 - 11.06.2005 um 23:53:09
 
Hi!
Ihr seid wirklich super! So schnelle und kompetente Hilfe hätte ich wirklich nicht erwartet. Ich war am Freitag schon völlig verzweifelt, weil ich dachte was mach ich jetzt nur. Es geht nicht darum, dass wir ohne deutsche Staatsbürgerschaft nicht leben könnten, aber wir haben uns gedacht, dass es immer besser ist die deutsche Staatsbürgerschaft zu haben, auch weil mein Mann auf lange Sicht gerne noch n Schulabschluß und ne Umschulung machen würde. Außerdem möchten wir gerne in die USA reisen und dass geht so gut wie gar nicht, wenn er noch Türke ist.
@ gomezdavila: wir wohnen in NRW.
@ mick: weißt du vielleicht in welchem erlass das geregelt ist? das würde mir super helfen bei der argumentation bei der einbürgerungsstelle!
alle rechtsgrundlagen, die ihr kennt, die ich gebrauchen kann, bitte mir mitteilen. Denn die 24 Monate hat er ja schon längst voll!
Danke erst mal und noch nen schönen Abend!
*JESSICA*
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegatten Einbürgerung 60 Monate RV notwendig?
Antwort #8 - 12.06.2005 um 01:13:13
 
Zitat:
@ mick: weißt du vielleicht in welchem erlass das geregelt ist? das würde mir super helfen bei der argumentation bei der einbürgerungsstelle!


Hi,
da musste bis Montag warten Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegatten Einbürgerung 60 Monate RV notwendig?
Antwort #9 - 12.06.2005 um 01:18:01
 
Zitat:
....bei einer 9er sind es 24 Monate.

Wobei sicherlich auch auf die tatsächliche Aufenthaltsdauer abgestellt werden muss. Aber bei 3 Jahren Aufenthalt sind 24 Monate ohne Zweifel angemessen.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Caya
Full Top-Member
***
Offline


Introite, nam et heic
dii sunt.


Beiträge: 465

90482 Nuernberg, Germany
90482 Nuernberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegatten Einbürgerung 60 Monate RV notwendig?????
Antwort #10 - 12.06.2005 um 12:43:16
 
Hallo Jessica Wolters.

Du schreibst, dass dein Mann die Tr-StA hat. Wenn er in der Türkei eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat, werden die Zeiten von der Türkei auch hier mitgerechnet.
Dazu lese bitte das Kästchen.


Zitat:
Zitat:
Nach dem Abkommen werden neben den deutschen auch die türkischen Versicherungszeiten für die Erfüllung von zeitlichen Anspruchvoraussetzungen berücksichtigt. Dadurch können Rentenansprüche entstehen, die allein mit deutschen Zeiten nicht gegeben sind. 
So werden für die Erfüllung der Wartezeit die nach deutschem un türkischem Recht anrechbaren Versicherungszeiten zusammengerechnet, wenn sie nicht auf dieselbe Zeit entfallen. Soweit das deutsche Recht neben der Erfüllung der Wartezeit das Vorliegen einer bestimmten Anzahl von Pflichtbeiträgen innerhalb eines festgelegten Zeitraumes fordert, kann auch diese Voraussetzung mit türkischen Pflichtbeiträgen erfüllt werden. ......   
 

[bgcolor=Yellow]Quelle:BfA-Information Heftchen, Nummer 33, mit dem Überschrift " Zwischenstaatliche Regelungen mit der Türkei" . Seite 11, 1.2 Zusammenrechnung deutscher und türkischer Zeiten für den Rentenanspruch [/bgcolor]




Er braucht seine Versicherungsnummer von damals und ein Bekannter von ihm kann die Bescheinigung für die Rentenbeiträge von SSK,  Bag-Kur oder Emekli Sandigi verlangen. Dauert höchstens 10 Minuten und kostet nichts.
Dann mit der Bescheinigung und Lebenslauf zu seiner Sozialversicherzungsanstallt hier in Deutschland gehen und eine Anrechnung für die Zeiten in der Türkei beantragen.

LG
Caya
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegatten Einbürgerung 60 Monate RV notwendig?
Antwort #11 - 12.06.2005 um 14:09:15
 
Hallo,

d'accord, was 60 Monate Rentenbeiträge angeht. Kann ja dann fast kein Antragsteller erfüllten, wenn er sich erst 3 Jahre im Inland aufhält.

Allerdings:
Zitat:
Ob er nun 5, 10, 15 oder 20 Monate in die Rentenkasse eingezahlt hat, tritt demgegenüber IMHO zurück


Dass sehe ich nicht ganz so. Wenn eine ausreichende Altersvorsorge nicht vorhanden ist, kann die Einbürgerung nicht nach §§ 9, 8 StAG erfolgen. Wir verlangen mind. 24 Monate Rentenbeiträge - wobei die Altersvorsorge ja auch über den deutschen Ehegatten sichergestellt sein kann.

Ich muss aber auch erwähnen, dass die Altersvorsorge in der Praxis eher eine untergeordnete Rolle bei der Entscheidung über Einbürgerugnsanträge spielen... :haken

Der Hinweis von Caya ist prima! War mir nicht so bekannt...merci Daumen hoch

Blaise
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
JessicaWolters
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegatten Einbürgerung 60 Monate RV notwendig?????
Antwort #12 - 12.06.2005 um 17:37:47
 
Hallo an alle!
Ich weiß ich wiederhole mich, aber DANKE! an alle für die Hilfe!! Finde ich wirklich supersupersuperlieb von Euch!
Wie gesagt, würde noch gerne wissen in welchem Erlass das geregelt ist mit den 24 Monaten RV, aber ich kann selbstverständlich bis Montag warten! Sollte noch jemand so gute Tips haben wie Caya: HER DAMIT!
Liebe Grüsse
JESSICA
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
JessicaWolters
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegatten Einbürgerung 60 Monate RV notwendig?????
Antwort #13 - 13.06.2005 um 10:20:57
 
Hallo!
Ich habe heute mit der ABH gesprochen und habe die Dame dort am Telefon gefragt, ob das richtig sein könnte mit den 60 Monaten und in welchem Erlass das steht. Sie hat gesagt es gebe dazu nur einen Erlass und da würden 60 Monate drin stehen und nirgends 24 Monate. Eine Kopie wollte sie mir leider nicht davon zukommen lassen.
Was nun?
LG *JESSICA*
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegatten Einbürgerung 60 Monate RV notwendig?????
Antwort #14 - 13.06.2005 um 13:56:10
 
Hi,

es begab sich zu einer Zeit, da besprachen sich die Bezirksregierungen
mit dem IM NRW. Dort wurde auch über die genannte Problematik ge-
sprochen. Das Ergebnis wurde in Form eines Protokolles an die Ein-
bürgerungsbehörden weitergegeben. Dieses Protokoll hat den Charakter
eines Erlasses, so heißt es ausdrücklich in dem Übersendungsschreiben.
Wann man sich traf? Am 21.05.2003. Die Ergebnisse (24 Monate) wurden
dann schließlich am 02.09.2003 landesweit verteilt.  Lippen versiegelt
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema