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D. erste Schritt einer langen (?) Reise ist getan. (Gelesen: 1.900 mal)
Kalbim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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10.06.2005 um 14:50:23
 
Hallo ihr Lieben!!!

Ich habe es getan und habe in DK meinen pakistanischen Schatz geheiratet. Zwinkernd Das lief zu meinem Erstaunen alles ziemlich gut.

Nun kann ich so viel Hilfe gebrauchen wie nötig!!!
Wir hatten gar keine Ahnung was wir HIER zuerst machen sollten.

Also sind wir erstmal zum Bürgeramt und haben uns in unserer gemeinsamen neuen Wohnung angemeldet. Die Dame dort war ziemlich unfreundlich "schon wieder so eine bi-Ehe, der wird doch eh zurück geschickt" und solche Dinge durften wir uns anhören...

Dann sind wir zur Ausländerbehörde gegangen und haben uns einen Termin geholt wegen Aufenthaltsgenehmigung (?) beantragen.

Kann mir jemand sagen was jetzt passieren wird auf der Ausländerbehörde? Mein Mann hat schon so Angst, er sagt, die können sehr gemein werden.

Welche Beantragungen und Formalitäten kommen jetzt auf uns zu?

Noch eine andere Sache, vielleicht kann mir da auch jemand von euch helfen...

Bisher bekam ich ja Kindergeld und Halbwaisenrente (Mein vater starb vor etwa 3 Jahren). Das fällt doch jetzt beides weg, wo ich verheiratet bin, oder???
Das heisst ich habe GAR KEIN Einkommen mehr. Ich muss mich doch dann arbeitslos melden oder?

Und wie ist das bei meinem Mann? Er will so schnell wie möglich arbeiten gehen, wir haben doch SO gar kein Geld! Weit kommen wir mit unserem Ersparten nicht...
Ab wann kann er das??? Einen Arbeitgeber gibt es schon!!

Ich danke euch für eure Hilfe!  :blum



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Kalbim shyvox  
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anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 10.06.2005 um 14:56:05
 
Hallo,
erstmal herzlichen Glückwunsch.
Reizender Empfang...
Arbeiten darf er, sowie er eine Aufenthaltserlaubnis hat. Solange ihr aber beide kein Einkommen habt, würde ich bei Kindergeldkasse und Waisengeldstelle erst mal nachfragen, ob wirklich gestrichen wird.
Ansonsten denke ich, habt ihr schon mal richtig angefangen - anmelden, AE beantragen... - habt ihr einen Termin?
Hängt natürlich auch davon ab, welchen Status er vorher hatte, ob das schwierig wird oder weniger.
Gruß
Anne
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Kalbim
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Antwort #2 - 10.06.2005 um 15:04:10
 
Ja Termin haben wir!
Am Dienstag...
Was meinst du mit Status...? Ob er ledig war?  ???
Also das war er.  :happy:
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Kalbim shyvox  
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anne
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Antwort #3 - 10.06.2005 um 15:25:33
 
Nein, ich meinte Touristenvisum oder was sonst für einen Aufenthaltsstatus. Irgendeinen muss er ja gehabt haben, sonst hättet ihr ja nicht nach Dänemark fahren können.
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Kalbim
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Antwort #4 - 10.06.2005 um 15:29:24
 
Oh achsoooo, oh wie pwinlich. Er hatte eine Aufenthaltserlaubnis für Italien, mit der er in Schengener Staaten einreisen konnte (90 tage/Halbes Jahr)! Smiley
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Kalbim shyvox  
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anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 10.06.2005 um 15:48:42
 
Dann würde ich mir keine großen Sorgen machen. Von Zurückschicken kann schon gar keine Rede sein.
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gomezdavila
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Antwort #6 - 10.06.2005 um 17:24:27
 
Da würde ich mir aber heftigste Sorgen machen!

Ich wette, er ist mit einem Touristenvisum nach Italien eingereist, und nicht mit einem Visum zum Zwecke der Eheschließung. Da Ihr zwei mit Sicherheit schon vorher die Sache mit der Ehe in Dänemark geplant hattet, handelt es sich mithin um eine illegale Einreise. Oder hat er bei der Beantragung des Visums auf die beabsichtigte Ehe in D hingewiesen? Bestimmt nicht.

Damit dürfte eine Straftat nach §95 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AufenthaltsG vorliegen, Du selbst könntest wegen Beihilfe bestraft werden.  Pakistan gehört auch nicht gerade zu den Ländern, die durch ein geordnetes Personenstandswesen auffallen, und weist eine erhebliche Scheinehepärchenquote auf. Natürlich kann bei Euch alles in Ordnung sein,  aber das müßt Ihr der Behörde erst mal beweisen...

Ich denke, Ihr werdet noch mächtig Ärger bekommen, falls die Behörde nicht Gnade vor Recht ergehen läßt. Kommt gelegentlich auch vor, sogar bei Ausländerbehörden  Zwinkernd      
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anne
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Antwort #7 - 10.06.2005 um 17:31:08
 
Sie hat gesagt, Aufenthaltserlaubnis.
Und was den Rest deines Postings angeht, mach mal halblang und schon gar nicht in dem Ton und derartigen Unterstellungen, bitte.
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gomezdavila
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Antwort #8 - 10.06.2005 um 18:16:10
 
Den angeblichen Ton und die Unterstellungen interpretierst Du hinein. Ich habe lediglich versucht, aus der Warte des Ausländeramtes zu argumentieren, dem die beiden den Sachverhalt schildern. Denn die hören sich die Geschichte an und können den beiden Ärger machen.  Also immer hübsch langsam bitte. Kalbim in einer trügerischen Sicherheit zu wiegen, hilft ihr nicht weiter.  Ich finde - ehrlich gesagt - Deinen Hinweis, Sie solle sich keine Sorgen machen, zumindest voreilig, wenn nicht sogar etwas leichtfertig ohne konkrete und überprüfbare Angaben über das Visum.

Aus den Angaben von Kalbim jedenfalls kann ich nichts für eine ordnungsgemäße Einreise in Zusammenhang mit einer Ehe entnehmen. Wenn ein juristischer Laie den Begriff "Aufenthaltserlaubnis" benutzt, heißt das leider gar nichts. Wozu soll der Ehemann ein italienisches Schengenvisum (!)  für eine Eheschließung in DK benötigen? Da müßte Kalbim erst mal präzise Angaben über das Visum machen, bevor man da Entwarnung blasen könnte...
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