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Aufenthaltsrecht für Sorgeberechtigten Vater (Gelesen: 920 mal)
Ljowa
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsrecht für Sorgeberechtigten Vater
09.06.2005 um 03:37:14
 
Ich grüsse alle Teilnehmer !!!

Ich habe folgende Frage an Leute die mit so einer Situation schon zusammengestoßen haben oder die sich in so einer Sache auskennen. Ich brauche auf jeden Fall Ihre Rathilfe.
Voraus etschuldige ich mich für meine Grammatikkenntnisse. Ich komme aus Weißrussland und kann Deutsch leider nicht perfekt.
Es geht um folgende Situation : Ich bin weißrussische Staatsbürger und wohne zur Zeit in Minsk. Ich habe einen Sohn in Berlin der mit meiner Verlobten lebt. Als das Kind geboren wurde, war ich 2 Wochen in Berlin mit einer Besuchvisum. In diese Zeit habe ich die Vaterschaftsanerkannung gemacht und Sorgeerklärung unterschrieben. Die beide Urkunden habe ich im Original. Bei der Deutschen Botschaft in Minsk habe ich Antrag auf eine Familienzusammenführung gestellt. Nach 3 Wochen habe ich mit dem zuständigen Sachbearbeiter aus der Ausländerbehörde am Telefon gesprochen. Er teilte mir mit, dass mein Antrag abgelent wurde. Der Grund dafür ist, dass ich, meine Verlobte und unser Sohn keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und wir nicht miteinander verheiratet sind. Der Ablehnungsbescheid soll schon bei der Deutschen Botschaft in Minsk eingehen.

Ich möchte mit meiner Familie in Deutschland zusammenleben und für meinen Sohn sorgen.

Besteht eine Rechtsgrundlage, die für mich in diesem Fall spricht ?
Kann ich Erteilung eines Besuchvisums von der Deutschen Botschaft fordern ?
Wie kann ich zur meiner Familie ziehen und muß ich unbedingt eine Ehe mit meiner Verlobten schliessen ?

P.S. Meine Verlobte hat einen Niederlassungserlaubnis

Ich danke herzlich allen Leuten die mir einen Rat geben können !!!


Mit freundlichen Grüssen

Denis aus Minsk

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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.06.2005 um 08:18:46
 
Zitat:
Kann ich Erteilung eines Besuchvisums von der Deutschen Botschaft fordern ?


Nein, ein Anspruch besteht nicht.

Im übrigen siehe den Beitrag
hier
  Zwinkernd

Grüße
Ronny  Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Ralf
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Beiträge: 8.042

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Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #2 - 09.06.2005 um 10:01:14
 
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