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Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 2.271 mal)
Vipsmips
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis
06.06.2005 um 12:58:58
 
Hallo,

eine kurze Frage: Ist eine einmal erteilte Niederlassungserlaubnis für einen Ausländer, der diese auf Grund §28 AufenthG bekommen hat, wieder entziehbar, wenn  in der Folgezeit die dort genannten (oder eine dieser) Voraussetzungen wegfallen, z.B., wenn in der Folge die Scheidung  eingereicht wird und somit keine familiäre Lebensgemeinschaft mehr existiert?

Danke. Gruß VIPSMIPS
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Vipsmips
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Beiträge: 13
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 06.06.2005 um 17:13:20
 
Hallo, möchte noch hinzufügen, dass es um einen Fall geht, in dem die Frau kürzlich die besagte Niederlassungserlaubnis (war für mich auch neu) bekommen hat. Nun geht es aber in ihrer Ehe gar nicht mehr (es hatte auch schon vorher wohl gerappelt) und der Mann (deutsch) will sich scheiden lassen. Nun hat die Frau Angst, dass Ihr dadurch hinsichtlich Ihres Statuses im Nachhinein noch Nachteile ergeben können. Ich weiß das leider auch nicht, da ich so einen Fall selber noch nicht hatte. Können Ihr im Falle einer Scheidung Nachteile entstehen? 

Über eine knappe Antwort wäre ich dankbar. Würde sie nämlich gerne dahingehend beruhigen.

Danke nochmal.

Gruß VIPSMIPS
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #2 - 06.06.2005 um 22:50:46
 
Zitat:
eine kurze Frage: Ist eine einmal erteilte Niederlassungserlaubnis für einen Ausländer, der diese auf Grund §28 AufenthG bekommen hat, wieder entziehbar, wenn  in der Folgezeit die dort genannten (oder eine dieser) Voraussetzungen wegfallen, z.B., wenn in der Folge die Scheidung  eingereicht wird und somit keine familiäre Lebensgemeinschaft mehr existiert?

Nein.

Zitat:
Hallo, möchte noch hinzufügen, dass es um einen Fall geht, in dem die Frau kürzlich die besagte Niederlassungserlaubnis (war für mich auch neu) bekommen hat. Nun geht es aber in ihrer Ehe gar nicht mehr (es hatte auch schon vorher wohl gerappelt) und der Mann (deutsch) will sich scheiden lassen. Nun hat die Frau Angst, dass Ihr dadurch hinsichtlich Ihres Statuses im Nachhinein noch Nachteile ergeben können. Ich weiß das leider auch nicht, da ich so einen Fall selber noch nicht hatte. Können Ihr im Falle einer Scheidung Nachteile entstehen?

Nein.

Zitat:
Über eine knappe Antwort wäre ich dankbar.

Knapp genug?  grin

Abu
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 06.06.2005 um 23:04:14
 
Vielleicht als Ergänzung:

es kam schon (nicht selten) vor, dass im Scheidungsverfahren andere Zeiten
zu Tage traten (was den tatsächliche Trennungszeitpunkt angeht), als bei
der ABH angegeben wurde.

Wenn sich also nachträglich ergeben sollte, dass die Trennung bei der Bean-
tragung / Erteilung der NE schon erfolgt war, wäre die NE dann durch falsche
Angaben erschlichen. Mit Konsequenzen wäre zu rechnen  :richter

Nur mal so als info ....
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #4 - 06.06.2005 um 23:48:07
 
Hi Fons,

Ihr ABH'ler seit immer sooo mißtrauisch...  Zwinkernd

Abu
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 06.06.2005 um 23:51:07
 
1. bin ich keiner mehr  (ABHler) grin

2. war das als purer Hinweis gedacht. Ohne bösen Hintergedanken!

Finds ned gut, dass mir das negativ ausgelegt wird  öhm
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 07.06.2005 um 11:14:16
 
Zitat:
Finds ned gut, dass mir das negativ ausgelegt wird  öhm


Ihr ABH-ler (inkl. Ex-ABH-ler) seit immer so empfindlich...  grin

Abu
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Vipsmips
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 07.06.2005 um 12:39:07
 
An die "misstrauischen" und "empfindlichen" Ex-ABHler  grin : Danke für die präzise und kurze Antworten. Werde den Tipp weitergeben.

Gruß Vipsmips
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