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OLG Zustimmung für die Heirat (Gelesen: 3.033 mal)
jo75
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag OLG Zustimmung für die Heirat
02.06.2005 um 17:48:52
 
Hallo, ich bin deutscher, nachdem ich meine chinesische Freundin mehrmals besucht habe und sie letztes Jahr 3 Monate bei mir war wollen wir Heiraten. Sie hat ihre Dokumente besorgt und das Heiratsvisum bei der deutschen Botschaft in Shanghai beantragt, nach vier Wochen waren die Dokumente dann auch schon beim Landratsamt, da gab es dann Probleme, weil a) aus China ist ja eh alles gefälscht und b) die Heirat beim Standesamt ja noch nicht angezeigt wäre. OK ab zum Standesamt - aber keine Visa - keine Heiratsanzeige oder wie das heißt. Nagut zurück zum Landratsamt, nachdem ich die beiden Damen überreden konnte das es so ja nie klappt habne sie sich drauf verständigt das das Standesamt anfängt, mit den Formalitäten, dummerweise (ich habe 4 mal angefragt) hat man vergessen mir mitzuteilen das ich eine Vollmacht meiner Freundin brauche. Ok, angerufen sie hat es gefaxt (in Deutsch, Englisch und Chinesich) und abgegeben, das sollte reichen meinte das Standesamt und schickte es zum OLG. Das OLG hat dem Standesamt jetzt mitgeteilt das sie a) eine von der deutschen Botschaft beglaubigte Passkopie meiner Freundin brauchen (ist nur ne normale Kopie) und eine vom Dolmetscher bestätigte Vollmacht. Was soll denn das ? Wenn sie's in drei Sprachen schreiben kann? Und was mach ich mit der beglaubigten Passkopie, der Paß liegt noch in der Botschaft in Shanghai. Kann jemand Tipps geben? Welche Fallstricke könnten noch lauern? Leider ab ich den Eindruck das "meine" Beamten nicht sehr erfahren sind. Ich leider auch nicht. Vielen Dank
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 02.06.2005 um 22:03:07
 
Wenn ihr in Shanghai verheiratet wärt, dann wäre die Familienzusammenführung wohl einfacher?

grin
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jo75
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Antwort #2 - 02.06.2005 um 22:27:56
 
Hm, keine Ahnung, ich war noch nie verheiratet. Aber ich wünsch Dir einen schönen Abend
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Antwort #3 - 03.06.2005 um 01:32:27
 
Es gibt Personen, die wollen unbedingt mit dem Kopf durch die Wand, einige davon erreichen ihr Ziel, die meisten haben Kofpschmerzen.

Es gibt Menschen, die Alternativen anbieten. Es gibt auch Menschen, denen ist ein solches Angebot egal, weil sie den Weg verfolgen wollen, den sie gewähnt haben, manche davon nennt man borniert.

Es gibt Behörden, die können es den Antragstellern nicht recht machen. Es soll aber auch Antragsteller geben, die es den Behörden nicht ausreichend plausibel machen können. Bei manchen möge man eine verminderte kognitive Handlungskompetenz unterstellen wollen.

jo75:
Du willst mit aller Härte durchfechten, dass die Behörden gefälligst deine Eheschließung in Deutschland zulassen, obwohl Jedermann bekannt ist, dass nach 6 Monaten jedes Dokument unwirksam sein kann und eine Prüfung durch ein OLG eben diese Frist schon allein überschreiten könnte. Schlussendlich entscheidet die konsularische Vertretung Deutschlands in China, ob ein solches Visum überhaupt erteilt wird.

Nachdem du deine chinesische Freundin mehrmals besucht hast, ist es dir egal, wie lange es dauern wird, bis ein Eheschließungsvisum erteilt wird? Du kannst natürlich nicht (für erheblich geringrere Kosten) deine Angetraute in ihrem Heimatland ehelichen? Nein, du möchtest es den deutschen Behörden mal so richtig zeigen?

Ich kann mir schlechterdings nicht vorstellen, dass das von Erfolg gekrönt sein soll.

Doc  Augenrollen
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jo75
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 03.06.2005 um 01:09:51
 
Hallo? Bin ich in nem schlechten Film?

Hab ich dich irgendwie angegriffen oder beleidigt? Vielleicht versteht ich auch nicht was du meinst.

1. Wie kommst du drauf das es mir egal ist wann sie zu mir kommt?
2. Mich stören/verwundern derzeit nur zwei Sachen. Das OLG wünscht das die deutsche Botschaft in Shanghai den Pass meiner Freundin beglaubigt. Das Heiratsvisa und die ganzen Dokumente wurden aber dort abgegeben, auch eine Kopie des Passes und der Pass selbst. Warum hat die Botschaft keinen Stempel auf die Kopie des Ausweises gemacht oder den Ausweis selbst geschickt. Die haben den Ausweis ja jetzt noch.
3. Die Vollmacht, da hat sich die Dame vom Standesamt ja auch schon mehrmals für entschuldigt, als ich sie vor 8, 6, 4 und 2 Wochen gefragt habe was ich an Dokumneten von meiern Freundin brauche viel nie ein Wort, bzw wurde keines geschrieben das ich das überhaupt brauche. Jetzt hab ich ein Fax meiner Freundin, das mich auf Deutsch, Englisch und Chinesisch bevollmächtigt, welches die Dame vom Standesamt auch mit Erleichterung in das Kuvert für's OLG gepackt hat und das OLG will jetzt nen Stempel von nem Dolmetscher dazu. Mich stört ein wenig das ich immer nur dann was erfahre wenn ich nachbohre, und jeder hat andere Erwartungen hat.
Doc, vielleicht verstehst du nicht was ich meine, aber ich will eigentlich nur das es Reibungslos läuft und das tut's scheinbar nicht. Ich wollte eigentlich nur nen Rat und keinen Anschiss.

Trotzdem, schönen Tag noch.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #5 - 03.06.2005 um 02:10:08
 
Zitat:
[...] Das OLG wünscht das die deutsche Botschaft in Shanghai den Pass meiner Freundin beglaubigt. [...] und das OLG will jetzt nen Stempel von nem Dolmetscher dazu. [...]


Es handelt sich um Legalisationen (siehe auch
Auswärtiges Amt
).

Damit muss man schon leben, wenn Urkunden aus einem Land vorgeleget werden sollen, bei dem der Urkundsverkehr als unsicher eingestuft wird.

Doc  Smiley
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Centurio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 03.06.2005 um 08:51:19
 
Zitat:
Es gibt Personen, die wollen unbedingt mit dem Kopf durch die Wand, einige davon erreichen ihr Ziel, die meisten haben Kofpschmerzen.

Zitat:
jo75:
Du willst mit aller Härte durchfechten, dass die Behörden gefälligst deine Eheschließung in Deutschland zulassen

Zitat:
Nachdem du deine chinesische Freundin mehrmals besucht hast, ist es dir egal, wie lange es dauern wird, bis ein Eheschließungsvisum erteilt wird? Du kannst natürlich nicht (für erheblich geringrere Kosten) deine Angetraute in ihrem Heimatland ehelichen? Nein, du möchtest es den deutschen Behörden mal so richtig zeigen?

Das alles hab' ich aus jo75s Post allerdings nicht rausgelesen.

Und: Warum sollte er nicht in D heiraten dürfen? Ist noch weder unnormal noch illegitim und schon gar nicht illegal.

Und: Bevor jemand diesen Prozeß lostritt, kann er überhaupt nicht wissen, was er sich für mögliche Probleme einhandelt und worauf er schon im Vorfeld achten muß. Glaub' mir ruhig, daß ich weiß, wovon ich rede. Insbesondere über ein bestimmtes OLG im norddeutschen Raum könnte ich einen ganzen Roman schreiben. Ich bin seit nunmehr sieben Jahren auch mit einer Ausländerin verheiratet, aber - ob ich das ohne die tatkräftige Unterstützung des Leiters "meiner" ALB und des zuständigen Standesbeamten in einem halbwegs angemessenen Zeitrahmen geschafft hätte, weiß ich bis heute nicht.

Na, war vielleicht schon ein bißchen spät in der Nacht...

Gruß, Martin A

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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #7 - 03.06.2005 um 08:55:26
 
Zitat:
Es gibt Personen, die wollen unbedingt mit dem Kopf durch die Wand, einige davon erreichen ihr Ziel, die meisten haben Kofpschmerzen.

Es gibt Menschen, die Alternativen anbieten. Es gibt auch Menschen, denen ist ein solches Angebot egal, weil sie den Weg verfolgen wollen, den sie gewähnt haben, manche davon nennt man borniert.

Es gibt Behörden, die können es den Antragstellern nicht recht machen. Es soll aber auch Antragsteller geben, die es den Behörden nicht ausreichend plausibel machen können. Bei manchen möge man eine verminderte kognitive Handlungskompetenz unterstellen wollen.


Und dann gibt es noch Menschen, die sich zu später Stunden an philosophischen Betrachtungen versuchen und daran kläglich scheitern...

Abu
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jo75
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #8 - 04.06.2005 um 17:01:23
 
Danke an Centrino und Abu für den Zuspruch, mittlerweile sieht die Welt auch nicht mehr so düster aus. Leider ist mein örtliches Standesamt von Unfähigket geschlagen. Die Sachbearbeiterin vom OLG war aber freundlich und kompetent. Es fehlt die Beitrittserklärung, die auch von der Botschaft in Shanghai beglaubigt werden muß. Ich hatte nur eine Vollmacht in drei Sprachen von meiner Freundin. Und das auch nur nachdem der Sachbearbeiterin mit 2 Wochen verspätung einfiel das sowas vielleicht nützlich sein könnte. Das es da ein Formular für gibt wußte sie auch nicht und das man es sogar vom Standesamt kriegt war konnte sie gar nicht glauben. Leider dauert das jetzt weil meine Freundin mit dem Dokument wieder zur Botschaft muß und dann ja noch der Postweg dazu kommt - also wieder 2 Wochen verloren. Die Botschaft in SH hat zwar die Passkopie mitgesandt, diese aber nicht beglaubigt. Und die Geburtsurkunde die zwar in China schon übersetzt wurde und von der Botschaft und vom chin. Aussenministerium beglaubigt wurde muß nochmal von einem deutschen, öffentlich bestellten Übersetzter bestätigt werden. Ich weiß das ist meine Aufgabe aber die Unterlagen kamen von der Botschaft zum Landratsamt, von dort zum Standesamt und von da aus zum OLG, hätte ich da irgendwo zwischen den Boten überfallen müssen, damit ich das Dokument in Deutschland übersetzten lassen kann?
Aber ich habe durchaus wieder Hoffnung.



Schönes Wochenende
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Anke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gültigkeit der Dokumente
Antwort #9 - 07.06.2005 um 12:12:35
 
Und was mache ich, wenn ich gültige und aktuelle Dokumente (<2 Monate alt) einreiche, das Standesamt aber so lahm ist, daß die Dokumente erst bei OLG ankommen, wenn sie schon wieder ungültig sind? Dann muß ich alles noch einmal besorgen und übersetzen lassen?
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #10 - 07.06.2005 um 12:32:37
 
Zitat:
wenn ich gültige und aktuelle Dokumente


Zitat:
die Dokumente erst bei OLG ankommen, wenn sie schon wieder ungültig sind


Welche sollen das sein?

Im Regelfall sind die dort vorzulegenden Dokumente mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten versehen.  Fragezeichen

Und bitte nicht das Thema verändern sondern bei einem neuen Thema einen neuen Thread beginnen. Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Anke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: OLG Zustimmung für die Heirat
Antwort #11 - 07.06.2005 um 12:41:36
 
Meldebestätigung, Aufenthaltsgenehmigung, Ledigkeitsbescheinigung - bei diesen wurde uns teilweise mitgeteilt, sie dürften nur 6-8 Wochen alt sein, kann aber auch sein, daß das nur eine Vorgabe des Standesamts und nicht des OLGs ist.

Dem Originalverfasser des Berichts wurde vorgeworfen, daß das mit den 6 Monaten immer so ist und somit seine Schuld ist, wenn die Dokumente nicht güktig ist, und ich wollte aus eigener Erfahrung darauf hinweisen, daß es genauso gut die Schuld des Standesamts ist, wenn die Dokumente ungültig sind, z.B. wenn sie bei Einreichen 4 Monate alt sind, die Dokumente aber erst 3 Monate später ans OLG weitergeleitet werden.
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Benin - Deutsch
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Antwort #12 - 07.06.2005 um 13:12:43
 
Zitat:
Dem Originalverfasser des Berichts wurde vorgeworfen, daß das mit den 6 Monaten immer so ist und somit seine Schuld ist, wenn die Dokumente nicht güktig ist, und ich wollte aus eigener Erfahrung darauf hinweisen, daß es genauso gut die Schuld des Standesamts ist, wenn die Dokumente ungültig sind, z.B. wenn sie bei Einreichen 4 Monate alt sind, die Dokumente aber erst 3 Monate später ans OLG weitergeleitet werden.


normalerweise werden dokumente, die man bei irgendeiner behörde zu irgendeinem zweck abgibt, mit einem eingangsstempel versehen um zu gewährleisten, dass man festhält, wann die dokumente eingegangen sind.

wenn demnach die dokus beim standesamt zum bsp. am 23.04.2004 abgegeben wurden und erst am 23.07.2004 an das zuständige OLG  übersandt wurden, sollte für das olg ersichtlich sein, dass die douks bei pünktlicher und fristgerechter abgabe noch gültig waren und demnach sollte auch der prozess der bearbeitung stattfinden...

aber ich lasse mich gern eines besseren belehren, dass es eben so nicht ist...

liebe grüße. feffi.
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