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Ausweisung im Alter (Gelesen: 1.273 mal)
medium
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Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausweisung im Alter
06.06.2005 um 01:43:47
 
Hallo,
kann ein 60 Jährige arbeitslose Ausländer (nach mehr als 10 Jahre Aufenthalt)ausgewiesen werden wegen ALGII-Bezug?
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Abu
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Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 06.06.2005 um 23:12:06
 
Hi Medium,

Ich bin nicht sicher, ob ALG II aus ausländerechtlicher Sicht inzwischen der Sozialhilfe gleichgesetzt wurde.

Falls ja, wäre die Ausweisung eine Ermessensentscheidung. Vgl. § 55 Abs. 2 + 3 AufenthG:
Zitat:
(2)Ein Ausländer kann nach Absatz 1 insbesondere ausgewiesen werden, wenn er
...
6. für sich, seine Familienangehörigen oder für sonstige Haushaltsangehörige Sozialhilfe in Anspruch nimmt,
...
(3) Bei der Entscheidung über die Ausweisung sind zu berücksichtigen

1. die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts und die schutzwürdigen persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Bindungen des Ausländers im Bundesgebiet,
2. die Folgen der Ausweisung für die Familienangehörigen oder Lebenspartner des Ausländers, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und mit ihm in familiärer oder lebenspartnerschaftlicher Lebensgemeinschaft leben,
...


Hat der Betreffende eine Niederlassungserlaubnis? In dem Fall würde er besonderen Ausweisungsschutz genießen und könnte wg. Sozialhilfebezug nicht ausgewiesen werden. Vgl. § 56 Abs. 1 AufenthG:

Zitat:
Ein Ausländer, der
1. eine Niederlassungserlaubnis besitzt und sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat,
... 
genießt besonderen Ausweisungsschutz. Er wird nur aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen.


Abu
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