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Sprachvisum für Kenianerin (Gelesen: 1.741 mal)
Bodo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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31.05.2005 um 16:21:46
 
Hallo.
Meine Verlobte ist Kenianerin und wir würden Sie gerne in Deutschland einen Sprachkurs machen lassen. Ich habe nun leider häufiger gehört das ein Sprachvisum aus verschiedenen Gründen abgelehnt wurde und möchte hören wie die Chancen in etwa stehen würden und was man beachten muss.
Ich weiß dass sich so etwas sehr schwer in Chancen ausdrücken lässt, letzten Endes handelt es sich hier doch auch um Auslegungssache der Botschaftsmitarbeiter / ABH, trotzdem bzw. deswegen würde ich gerne hören wie man hier entscheiden würde.

Es liegt also meinersetis eine VE vor, Krankenversicherung, Wohnraum etc. wäre vorhanden. Ich bin selbst Deutscher.
Meine Verlobte kann ihren Rückkehrwillen leider nur schwer belegen. Sie geht momentan noch zur Schule, wird aber diese Jahr fertig und hat somit momentan keinen festen Job in Kenia. Sie würde zwar nach dem Schulabschluss im Geschäft ihrer Eltern arbeiten und könnte das auch bescheinigt bekommen, doch glaube ich nicht dass diese Art der Beschäftigung der Botschaft ausreicht.
Der Sprachaufenthalt hier soll etwa 4 Monate dauern und sie auf ein Studium in Deutschland vorbereiten.
Muss für einen solchen Aufenthalt überhaupt die Rückkehrwilligkeit durch Gehaltsnachweis, etc. belegt werden? Wird ihr vielleicht ein Aufenthalt im letzten Jahr (Schengenvisum, 4 Wochen Aufenthalt) und rechtzeitige Ausreise zu Gute gehalten?
Reicht der Grund der Vorbereitung auf ein Studium überhaupt aus um das Visa zu erlangen? Es handelt sich hier nämlich nicht um eine Teilnahme am Test DaF oder ähnlichem sondern um den Erwerb von Grundstufenkenntnissen.

Wie ihr seht / Sie sehen habe ich gleich einige Fragen, ich habe nämlich wie gesagt häufiger von einer Ablehnung eines solchen Visums ghört und möchte dem vorbeugen. Außerdem soll die Versagung eines solchen Visums sich negativ auf künftige Vasaerteilung auswirken. Ist da etwas dran und würde sich das auch auf ein später beantragtes Visum zur Eheschließung auswirken?

Vielen Dank!
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 01.06.2005 um 23:21:29
 
Zitat:
Ich habe nun leider häufiger gehört das ein Sprachvisum aus verschiedenen Gründen abgelehnt wurde und möchte hören wie die Chancen in etwa stehen würden und was man beachten muss.
Ich weiß dass sich so etwas sehr schwer in Chancen ausdrücken lässt, letzten Endes handelt es sich hier doch auch um Auslegungssache der Botschaftsmitarbeiter / ABH, trotzdem bzw. deswegen würde ich gerne hören wie man hier entscheiden würde.
Wie Du schon selbst erkannt hast, ist dies nicht möglich.

Zitat:
Meine Verlobte kann ihren Rückkehrwillen leider nur schwer belegen. Sie geht momentan noch zur Schule, wird aber diese Jahr fertig und hat somit momentan keinen festen Job in Kenia. Sie würde zwar nach dem Schulabschluss im Geschäft ihrer Eltern arbeiten und könnte das auch bescheinigt bekommen, doch glaube ich nicht dass diese Art der Beschäftigung der Botschaft ausreicht.
Sehe ich auch so.

Zitat:
Der Sprachaufenthalt hier soll etwa 4 Monate dauern und sie auf ein Studium in Deutschland vorbereiten.
Hört sich nicht sehr überzeugend an: Was heißt "ein" Studium? Welcher Studiengang? Welche Uni? Wieso nur 4 Monate Sprachkurs? Das reicht doch für ein Studium nie aus! etc. etc.

Zitat:
Muss für einen solchen Aufenthalt überhaupt die Rückkehrwilligkeit durch Gehaltsnachweis, etc. belegt werden?
Aber sicher

Zitat:
Wird ihr vielleicht ein Aufenthalt im letzten Jahr (Schengenvisum, 4 Wochen Aufenthalt) und rechtzeitige Ausreise zu Gute gehalten?
Ja. Das ist sogar ein wirklich starkes Argument.

Zitat:
Reicht der Grund der Vorbereitung auf ein Studium überhaupt aus um das Visa zu erlangen? Es handelt sich hier nämlich nicht um eine Teilnahme am Test DaF oder ähnlichem sondern um den Erwerb von Grundstufenkenntnissen.
Siehe oben.

Zitat:
Außerdem soll die Versagung eines solchen Visums sich negativ auf künftige Vasaerteilung auswirken. Ist da etwas dran...
Ja

Zitat:
... und würde sich das auch auf ein später beantragtes Visum zur Eheschließung auswirken?
Nein, dann ist die fehlende Rückkehrbereitschaft ja zwangsläufig gegeben.

Abu
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Bodo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 02.06.2005 um 14:29:07
 
Danke Abu.

Der Sprachaufenthalt meiner Verlobten ist nicht als finale Vorbereitung auf ein Studium gedacht. Es soll darum gehen ihr das Lernen der deutschen Sprache dadurch zu erleichtern, dass sie hier (weiter) Deutsch lernt und dies auch gleich anwenden kann.
Sie hat erst Kenntnisse der Grundstufe 1, sollte nun im Intensivsprachkurs hier Grundstufe II bis Mittelstufe I  erlernen und im Anschluss daran in ihrem Heimatland am Goethe Institut weiterlernen, den Test DaF dann wieder hier absolvieren und auch hier (Physik) studieren. Es liegen familiäre Gründe vor, aus welchen Sie nicht viel länger als 4 Monate hier bleiben kann.

Hätte dann nun so wie ich es verstanden habe eine Visumserteilung mehr Erfolg, wenn man angeben würde dass sie hier Deutsch lernen und direkt im Anschluss Physik studieren will, ohne Deutschland zwischendurch zu verlassen?

Wäre die Beantragung eines 3 monatigen Schengenvisums denn etwa erfolgversprechender? Würde es hierbei helfen wenn man angibt (und nachweist) das ein Sprachkurs in diesen 3 Monaten besucht werden soll?

Gibt es sonst irgendwelche nützlichen Hinweise dazu, wie ihr das Deutsch lernen in Deutschland ermöglicht werden kann?

Vielen Dank,
Bodo
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 03.06.2005 um 09:24:24
 
Zitat:
Der Sprachaufenthalt meiner Verlobten ist nicht als finale Vorbereitung auf ein Studium gedacht. Es soll darum gehen ihr das Lernen der deutschen Sprache dadurch zu erleichtern, dass sie hier (weiter) Deutsch lernt und dies auch gleich anwenden kann.
Sie hat erst Kenntnisse der Grundstufe 1, sollte nun im Intensivsprachkurs hier Grundstufe II bis Mittelstufe I  erlernen und im Anschluss daran in ihrem Heimatland am Goethe Institut weiterlernen, den Test DaF dann wieder hier absolvieren und auch hier (Physik) studieren.
O.k., dann mußt Du das auch so (oder besser noch einfacher) erklären, ansonsten treten in der Botschaft bzw. der ABH die gleichen Fragen wie bei mir auf...

Zitat:
Es liegen familiäre Gründe vor, aus welchen Sie nicht viel länger als 4 Monate hier bleiben kann.
Die würde ich auf jeden Fall  anbringen, denn hiermit könnte man doch die Rückkehrbereitschaft untermauern, oder?

Zitat:
Hätte dann nun so wie ich es verstanden habe eine Visumserteilung mehr Erfolg, wenn man angeben würde dass sie hier Deutsch lernen und direkt im Anschluss Physik studieren will, ohne Deutschland zwischendurch zu verlassen?
Nein. Ihr müßt ihre Beweggründe nur besser erklären. Außerdem solltet Ihr Euch an die Wahrheit halten.

Zitat:
Wäre die Beantragung eines 3 monatigen Schengenvisums denn etwa erfolgversprechender?
Jein. Auf der einen Seite könnte dieses Visum alleine durch die Botschaft entscheiden werden, die ABh müßt enicht zustimmen. D. h. es ist nur einer involviert, der nein sagen kann. Andererseits würde die Involvierung der ABH Dir ermöglichen, im Falle von Problemen dort vorzusprechen und die Sache evtl. noch zu bereinigen. Schwierig...

Zitat:
Würde es hierbei helfen wenn man angibt (und nachweist) das ein Sprachkurs in diesen 3 Monaten besucht werden soll?
Ich denke schon.

Zitat:
Gibt es sonst irgendwelche nützlichen Hinweise dazu, wie ihr das Deutsch lernen in Deutschland ermöglicht werden kann?
Ich denke, es läuft immer wieder auf das gleiche hinaus: Gute Begründung für den Deutschkurs + Gute Darlegung der Rückkehrbereitschaft.

Abu
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