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Job wechsel - zuständige Behörden (Gelesen: 1.070 mal)
derjoker
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Job wechsel - zuständige Behörden
31.05.2005 um 14:54:24
 

Liebe Zeitgenossen,

ich hätte mal eine Frage zum oben genannten Thema. Es kann sein, dass irgendjemand von euch auch schon mal mit dem gleichen Problem konfrontiert worden seid.

Ich bin ein Drittausländer und  besitze seit zweieinhalb Jahren eine Aufenthalts-/Arbeitsgenehmigung, die zwecks Arbeitsaufnahme ausgestellt wurde, i.e., wenn ich in den ersten fünf Jahren (jetzt drei?) meines Aufenthalts in Deutschland Job wechseln möchte, muss ich mich die Ausländerbehörde hinwenden, die ihrerseits die Beantragung an die Bundesagentur für die Arbeit weiterleiten wird.

Also hier geht es um Folgendes: ich wohne und arbeite in Erfurt und habe jetzt einen Job bei Berlin gefunden, den ich gerne aufnehmen würde. Ich muss erst einmal die Auflagenänderung beantragen und die entsprechende Arbeitserlaubnis. Meine Frage wäre : wo soll ich mich jetzt hinwenden? Erfurt (hier wohne und arbeite ich) ? Berlin (dort soll mein künftiger Wohnort sein) ? Potsdam-Mittelmark (Die Firma ist dort ansässig)?

Erfurt sagt, sie sind nicht dafür zuständig, ich soll mich Berlin anwenden. Potsdam-Mittelmark sagt, sie sind auch nicht dafür zuständig, weil ich in Berlin wohnen will. Berlin sagt, sie können mir nicht weiterhelfen, weil ich dort nicht angemeldet bin (wie  könnte ich dort angemeldet sein, wenn ich in Erfurt lebe und Arbeit und mein Umzug darauf ankommt, ob ich eine Arbeitserlaubnis erhalte?)

Könnte jemand mir aus diesem Teufelkreis helfen?


Viele Grüße aus Erfurt schickt euch


Der Joker :-)

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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 31.05.2005 um 17:53:50
 
Hi,
derzeit lebst Du in Erfurt. Damit ist die örtliche
Zuständigkeit für aufenthaltsrechtliche Ent-
scheidungen völlig unstrittig bei der ABH Erfurt.
Diese wird die Agentur für Arbeit beteiligen, die
für den Sitz des Arbeitgebers örtlich zuständig
ist.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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derjoker
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 31.05.2005 um 19:04:02
 
Hi Mick

Danke für die prompte Antwort. Mittlerweile ist mir eine E-Mail von der Bundesagentur für Arbeit Berlin-Brandenburg eingetroffen, die genau das Gleiche bestätigt.

Etwas enttäuschend war heute Nachmittag die Weise, auf welche die Beamtin der Ausländerbehörde in Erfurt meine Anfrage anging : "Entschuldigen Sie mir bitte, Herr DerJoker, dass wir Ihnen nicht diesbezüglich weiterhelfen können". Später, als Berlin meine E-Mail beantwortete,  war ich aber in der Lage, ihr dies aufzubürden Smiley

Die Behörden schienen, mangels Sachverstand sich die Hände in Unschuld waschen zu wollen. Der Joker kam allerdings aus Südamerika extra um den Behörden zu zeigen, wos langgeht Smiley

Viele Grüße des Jokers Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 31.05.2005 um 19:14:09 von derjoker »  
 
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